Verbesserung im Straßenverkehr: Radler hoffen auf grünen Pfeil
Das Bundesverkehrsministerium will prüfen, ob Rechtsabbiegen bei Rot für Radler erlaubt werden kann. Grüne und ADFC freuen sich.
taz | Das kennt jeder Radfahrer und jede Radfahrerin: Da steht man an einer roten Ampel und muss halten, selbst wenn weit und breit niemand zu sehen ist und man nur rechts abbiegen will. Während Autofahrer in solchen Situationen stoisch warten, bis die Ampel irgendwann auf Grün schaltet, scharren viele Radler mit den Füßen – und fahren los. Das ist nicht erlaubt und heißt für die Polizei: Über eine rote Ampel gefahren. Künftig aber könnte das Rechtsabbiegen bei Rot in bestimmten Fällen erlaubt werden, sofern ein Grüner Pfeil für Radler dies anzeigt. Dafür zeigt sich nun das Bundesverkehrsministerium offen.
Wir erinnern uns: Der Grüne Pfeil ist eine Erfindung der DDR. Hängt er an einer Ampelkreuzung, dürfen Fahrzeuge, die rechts abbiegen wollen, dies auch bei Rot tun. Zuvor müssen sie aber stoppen und sich vergewissern, dass sie niemandem die Vorfahrt nehmen, insbesondere nicht Fußgängern. Mit dem Grünen Pfeil, der für alle Fahrzeuge gilt, soll der Verkehrsfluss verbessert werden. In Frankreich und den Niederlanden gibt es bereits Grünpfeil-Regelungen nur für Radfahrer; die rot-rot-grüne Koalition im Land Berlin will laut Koalitionsvertrag in zwei Jahren ein Pilotprojekt starten.
Selbst das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium zeigt sich jetzt offen für Grünpfeil-Regelungen, wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel hervorgeht. Die Bundesanstalt für Straßenwesen solle untersuchen, „ob es unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten sinnvoll ist, die Grünpfeil-Regelung in Einzelfällen nur auf den Radverkehr beschränken zu können“, heißt es darin.
Allerdings lehnt das Bundesverkehrsministerium Regelungen ab, die das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer zulassen, ohne dass der vorher stoppt. Dies widerspreche dem internationalen Wiener Abkommen über Straßenverkehrszeichen, das die Vertragsstaaten dazu verpflichte, „dem Lichtzeichen „Rot“ stets die Bedeutung „Halt“ zuzuordnen“.
Grünen-Verkehrsexperte Gastel widerspricht. Das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer sei auch nach diesem Abkommen an geeigneten Kreuzungen auch ohne Anhaltepflicht möglich, sagte er der taz. Notwendig sei dafür ein festgeschriebener Vorrang für Fußgänger und Querverkehre. Gastel: „Eine Anhaltepflicht wäre praxisfern und würde den Fluss des Radverkehrs unnötig einschränken.“
Auch der Radfahrclub ADFC begrüßt, dass das Verkehrsministerium das Rot-Abbiegen für Radler prüft. „Diesen Schritt haben wir lange gefordert“, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone der taz.
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