Urteil im Prozess zum Lübcke-Mord: Lebenslang für Hauptangeklagten
Stephan Ernst wurde für den Mord an Walter Lübcke zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte Markus H. erhält nur eine Bewährungsstrafe.
dpa/epd | Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), Stephan Ernst, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Schuld wiege besonders schwer, deshalb bleibe die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung einer zweiten Gerichtsverhandlung zu Ende der Haftzeit vorbehalten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am Donnerstag. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Vom zweiten Vorwurf des versuchten Mordes an dem Asylbewerber Ahmed I. wurde Ernst freigesprochen. Ernst bleibt in Haft.
Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker Lübcke auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.
Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.
Das OLG verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Coronapandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.
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