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Urteil im „Knockout 51“-ProzessHaftstrafen für kriminelle Neonazigruppe

Nach knapp einem Jahr fällt im zweiten Prozess gegen Mitglieder des Vereins in Thüringen ein Urteil. Das Gericht verneint den Terrorvorwurf.

Seltener Anblick: Neonazis vor Gericht in Jena. Die Aufnahme stammt aus dem vergangenen April Foto: Martin Schutt/dpa

Nachdem der Vorsitzende Richter die Strafen verkündet hat, schiebt er einen kurzen Satz hinterher: „Kriminelle Vereinigung ja, terroristische Vereinigung nein.“ Zu diesem Schluss seien die Rich­te­r:in­nen des 1. Strafsenats am Thüringer Oberlandesgericht auch bei diesem Urteil gekommen. Der Saal ist am Mittwochnachmittag voll besetzt, aber es ist still. Die drei angeklagten Neonazis hören ungerührt den Begründungen für ihre Strafen zu.

Der 27-jährige Kevin N. ist demnach schuldig, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der zweite Angeklagte Marvin W. wurde als Mitglied der kriminellen Vereinigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Patrick Wieschke, Stadtratsmitglied für die Partei „Heimat“ in Eisenach, bekommt ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung für eine Beteiligung. Ansonsten wurde er freigesprochen.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor höhere Strafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Sie hielt an dem Vorwurf fest, dass es sich bei der Gruppe um eine terroristische Vereinigung handle. Die Verteidigung forderte Freisprüche. Das Gericht sah es anders, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

N. habe „Knockout 51“ 2019 mit gegründet. Der Verein sei Teil einer ideologischen Strategie. Neben dem Training habe es politische Vorträge gegeben und die einzelnen Mitglieder sollten beweisen, dass sie die „Idee des NS“ leben. Der Vorsitzende Richter erklärte zum Urteil, die Gruppe habe mit Graffiti und Gewalt versucht, in Eisenach einen „Nazi-Kiez“ aufzubauen. Mit der Vereinigung sei es darum gegangen, „politische Soldaten“ zu erziehen.

Kein Terrorismus

„Knockout 51“ sei von Anfang an auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet gewesen. Insbesondere N. sei vorher schon politisch aktiv gewesen und schon da offensichtlich auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorbereitet. Dies sei bei „Knockout 51“ fortgesetzt worden. Bei Demonstrationen haben laut Urteil die Mitglieder von Knockout 51 gezielt Linke und die Polizei angegriffen.

Die Voraussetzung für eine terroristische Vereinigung wäre, dass der Zweck ab einem gewissen Zeitpunkt auf Mord oder Totschlag gerichtet sei. Es gebe Indizien, die dafür sprechen, aber auch Indizien, die dagegen sprechen. Deshalb sei der Senat nicht zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um eine Terrorgruppe handle.

Als Indizien dafür zählt er Textnachrichten, vier Fahrten zu einem Schießstand in Tschechien sowie die Bewaffnung auf. Bei genauerer Betrachtung gebe es jedoch Zweifel, ob die Aussagen ernst gemeint seien. Außerdem habe es keine Versuche gegeben, andere zu töten, auch wenn sich die Gelegenheit ergeben habe. Eine umgebaute Waffe sei nicht schussfähig gewesen. Das spreche gegen einen „fest gefassten Willen“, sie gegen Menschen zum Einsatz zu bringen.

Der Prozess gegen die drei angeklagten Neonazis lief beinahe ein Jahr an mehr als 50 Verhandlungstagen. Zu Beginn saßen zwei der Angeklagten noch in Untersuchungshaft, im vergangenen Oktober hob das Gericht die Haftbefehle auf. Es gehe nicht davon aus, dass die beiden einer terroristischen Vereinigung angehören, erklärte es damals.

Es ist nicht das erste Urteil zur Gruppe „Knockout 51“ vor dem Oberlandesgericht in Jena. Im Juli 2024 verurteilte es einen anderen Mitgründer der Gruppe, Leon R., zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft. Im Januar 2026 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf, erklärte, es handle sich bei „Knockout 51“ um keine terroristische Vereinigung.

Nach dem Urteil kritisierte die Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt in Thüringen, Ezra, es sei nicht damit zu rechnen, dass durch das Urteil weniger Gefahr von „Knockout 51“ ausgehe. Das Gericht folge dem „Selbstverharmlosungsnarrativ der Neonazis“, kritisierte Ezra-Beraterin Theresa Lauß.

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6 Kommentare

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  • Die Erklärung dieses Gerichtes was "Terror" sei, ist hanebüchen! Das gilt für die Klima-Kids sicher nicht, die werden ganz anders bestraft nur weil sie auf irgendeiner Straße sitzen.

  • Wer "gezielt Linke und die Polizei angegriffen", IST ein Terrorist. Wie soll man das denn sonst nennen?



    Ich wundere mich allmählich wirklich, wie unsere Gerichte - bis hin zum BGH - den § 129a StGB auszulegen belieben. Sollen solche Typen wirklich mit Strafen davonkommen, die für fortgesetzten, bandenmäßig organisierten Ladendiebstahl angemessen wären?



    Hätten linke Straftäter ähnlich lächerlich niedrige Strafen bekommen?

    • @Aurego:

      Sehe ich auch so.

      Vielleicht sollte Daniela Klettes Verteidigung die Strategie ändern und sie als Neonazi darstellen. Dann erkennen die Richter vermutlich, dass es sich maximal um Ladendiebstahl handelte.

    • @Aurego:

      Der Artikel erklärt doch, was aus Sicht des Gerichtes zur terroristischen Vereinigung fehlt und wie man es sonst nennen soll: kriminelle Vereinigung.

      • @rero:

        Haben Sie § 129a StGB mal gelesen?

    • @Aurego:

      Sie bringen es auf den Punkt: Wer gezielt Menschen jagt und den Staat angreift, ist ein Terrorist – ohne Wenn und Aber! Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Demokraten, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Während bei linkem Protest oft sofort die Keule des § 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) geschwungen wird, scheint die Justiz bei neonazistischer Gewalt eine beispiellose Milde walten zu lassen.



      ​Es ist unerträglich, dass brutale Angriffe, die das Ziel haben, Menschen zu vernichten und das staatliche Gewaltmonopol zu untergraben, mit Strafen geahndet werden, die eher an Bagatellkriminalität erinnern. Diese juristische Verharmlosung ist brandgefährlich! Sie signalisiert den Tätern: Euer Hass wird vom System geduldet. Wir brauchen keine Richter, die "beide Augen zudrücken", sondern eine Justiz, die das Kind beim Namen nennt: Rechter Terror ist Terror. Alles andere ist eine Kapitulation vor der Gewalt und ein Verrat an den Opfern!