Urteil gegen Rechtsterroristen: Lange Haft für Gruppe-S-Mitglieder
Ein Stuttgarter Gericht verurteilt zehn Männer zu mehrjährigen Gefängnisstrafen. Sie hatten eine rechte Terrorzelle gegründet und planten Anschläge.
dpa/afp | Im Stuttgarter Terrorprozess um die rechtsextremistische Gruppe S. ist der Hauptangeklagte Werner S. am Donnerstag als Rädelsführer zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Gegen weitere neun Angeklagte verhängte das Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und fünf Jahren und drei Monaten wegen Gründung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Einer von ihnen gilt als weiterer Rädelsführer. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht gesagt, Mitglieder der Gruppe hätten die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Flüchtlinge gefürchtet und dagegen in den Kampf ziehen wollen.
Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Ein Verteidiger hingegen nannte die Gruppe eine „Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer“.
Das streng gesicherte Verfahren wurde aufgrund des Umfangs und der Corona-Pandemie in die Länge gezogen. Dazu kamen zwei Todsfälle: Einer der Verdächtigen war bereits vor Anklageerhebung in Untersuchungshaft gestorben. Ein weiterer Angeklagter war nach Angaben des Oberlandesgerichts auf der Heimfahrt von einer Verhandlung im Stammheimer Hochsicherheitstrakt kurz vor seiner Wohnung tot zusammengebrochen.
Aktualisiert am 30.11.2023 um 11:05 Uhr. d. R.
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