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Urteil gegen Le PenJetzt auch offiziell unwählbar

Die Rechtsextreme kann in Frankreich 2027 nicht als Präsidentschaftskandidatin antreten. Nur: Das könnte ihrer Partei auch Aufwind verschaffen.

Madame ist empört: Marine Le Pen verlässt vorzeitig den Gerichtssaal Foto: Amaury Cornu/Hans Lucas via afp

Paris taz | Noch vor dem Ende der Urteilsverkündung hat Marine Le Pen kommentarlos, sichtlich aufgebracht und mit verbissener Miene das Pariser Strafgericht verlassen. Zuvor soll sie im Saal empört gesagt haben: „Unglaublich!“ Sie hatte ganz offensichtlich nicht damit gerechnet, dass das Gericht es wagen werde, sie nach einem Schuldspruch wegen Veruntreuung mit sofortiger Wirkung auch für unwählbar zu erklären.

Das hatte freilich bereits die Staatsanwaltschaft für die Rechtspopulistin und andere der insgesamt 25 Angeklagten am Ende des Gerichtsverfahrens beantragt, ergänzend zu den nur teilweise auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafen. Das Gericht hat sich nun weitgehend an diese Anträge gehalten. Das Rassemblement National wird als Partei mit 1 Million Euro Busse bestraft.

Dass Politiker in Frankreich wegen einer Verurteilung für eine befristete Zeit ihre bürgerlichen Ehren und somit ihr passives Wahlrecht verlieren, kommt und kam immer wieder mal vor. Im Fall von Marine Le Pen aber geht um eine Politikerin, die als Präsidentin kandidieren wollte, die derzeit laut allen Umfragen mit rund 35 Prozent klar vor allen anderen liegt und bei ihrem vierten Versuch 2027 echte Chancen gehabt hätte, nach Emmanuel Macron Frankreichs Staatspräsidentin zu werden. Diese vierte Kandidatur wird nun durch den Gerichtsentscheid verhindert. Drei Mal war sie zuvor gescheitert, hatte aber bei jedem Mal mehr Stimmen erhalten.

Auch Le Pens Schwester betroffen

Marine Le Pen ist nun zu vier Jahren Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung, und 100.000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Vor allem aber trifft es sie, dass sie mit diesem Richterspruch ab sofort und für 5 Jahre ihr passives Wahlrecht verliert. Das dürfte sie auch im Fall, dass sie Berufung einlegt, daran hindern, 2027 erneut zu kandidieren. Auch andere, ebenfalls zu Haftstrafen und Bußen verurteilte Mitangeklagte verlieren laut Urteil für eine Frist zwischen 18 Monaten und drei Jahren ihre Wählbarkeit. Zu ihnen gehört auch Marine Le Pens politisch aktive Schwester Yann.

Einige müssen voraussichtlich ihre lokalen Ämter abgeben, so beispielsweise Marine Le Pens Ex-Lebenspartner Louis Aliot, der derzeit Bürgermeister der südfranzösischen Stadt Perpignan ist und der für drei Jahre seine bürgerlichen Ehren verliert. Die Abgeordneten der Nationalversammlung hingegen, unter ihnen Marine Le Pen, behalten ihr 2022 errungenes Mandat in der nationalen Parlamentskammer.

Oft heißt es ja im Volksmund aus Misstrauen: Die Großen lässt man laufen. Darauf entgegnete im Voraus Gerichtspräsidentin Bénédicte de Perthuis: „Die Volksvertreter genießen keine Privilegien, es gibt für sie keine Form von Straffreiheit.“ Offenbar erachtete sie es als sinnvoll, sich gegen die absehbaren Einwände aus politischen Kreisen zu rechtfertigen.

Für das Gericht ging es strikt dem Strafgesetz folgend um Veruntreuung öffentlicher Gelder und illegaler Parteifinanzierung im Wert von 4,6 Millionen Euro in 40 Fällen, Gegenstand waren Verträge für (angebliche) parlamentarische Mit­ar­bei­te­r*in­nen von EU-Abgeordneten der rechtsextremen Partei in drei Amtsperioden von 2004 bis 2016.

Es standen nicht politische Meinungen, Strategien oder Ambitionen vor Gericht, sondern eine Parteiführung, die angesichts ihrer Finanznöte eine „systematischen“ Veruntreuung von EU-Geldern organisierte, die ausschließlich für die Bezahlung parlamentarischen Mit­ar­bei­te­r*in­nen der EU-Abgeordneten bestimmt sind. 21.000 Euro pro Monat hat jedes Mitglied des Europaparlaments dazu zur Verfügung. Dafür müsste auch eine entsprechende Arbeit geleistet werden.

Die Strafuntersuchung hat indes ergeben, dass in den Jahren 2004 bis 2016 in den vorliegenden Fällen die als parlamentarische Mit­ar­bei­te­r*in­nen Angestellten nie oder so gut wie nie für die belegbare Aktivitäten der RN-Abgeordneten in Straßburg eingesetzt wurden, sondern für die Parteiführung in der Hauptstadt tätig waren.

Ein Beispiel neben anderen war laut der Anklage die heutige RN-Abgeordnete Catherine Griset. Sie bezog dank der Subvention aus Brüssel ihren Lohn von 2010 bis 2016 vertragsgemäß als parlamentarische Assistentin von Marine Le Pen, war aber in Wirklichkeit deren Kabinetts­chefin in der Parteizentrale in Nanterre bei Paris.

In der Vergangenheit waren in Frankreich bereits zahlreiche Politiker wegen illegaler Finanzierung verurteilt und andere politische Parteien wegen solchen Veruntreuungspraktiken mit „fiktiven“ Arbeitsverträgen vor Gericht gestellt und verurteilt worden. Auch die Partei des gegenwärtigen Premierministers François Bayrou, der selber straflos davonkam. In keinem der bekannten Präzedenzfälle aber ging es um so viel Geld und so viele Beteiligte. Im Prozess wurden Dokumente vorgelegt, die keinen Zweifel daran ließen, dass die Parteispitze nicht nur Kenntnis dieser illegalen Finanzierung hatte, sondern diese auch von Beginn an organisierte.

Großer Andrang im Gerichtssaal

Die eventuelle Aussicht, dass mit dem Gerichtsurteil die chancenreichste Kandidatin der Präsidentenwahl 2027 im voraus aus dem Rennen eliminiert würde, hatte eine große Zahl Beobachter und Reporterteams auch aus dem Ausland in den modernen Justizpalast an der Porte de Clichy gelockt. Die Gerichtspräsidentin hatte die ungeduldigen Medien zu Beginn gewarnt, es werde mit dieser Urteilsverkündung für die insgesamt 25 Angeklagten vielleicht „ein bisschen lange dauern“.

Doch bald schon erfuhr man auch außerhalb des Gerichtssaals, dass 8 ehemalige oder derzeitige EU-Abgeordnete des Rassemblements National (vormals Front National), unter ihnen Marine Le Pen, der mehrfachen Veruntreuung von EU-Geldern für parlamentarische Mitarbeiter für schuldig erklärt würden. Dann platzte die „Bombe“ mit dem sofortigen Verlust des passiven Wahlrechts.

Pikanterweise waren es dieselben Parlamentarier, die heute nun zum Teil gegen die Macht und Einmischung der Justiz protestieren, welche diese Maßnahme einst als Gesetzgeber verabschiedet haben – um Politiker durch die Abschreckung der Zusatzstrafe moralischer zu machen.

Für das RN stellt sich nun die Frage, wer an Stelle von Le Pen für die ex­treme Rechte bei den Präsidentschaftswahlen antreten soll. Als Ersatzmann gilt selbstverständlich der von ihr selber als Thronfolger an die Parteispitze beförderte Jordan Bardella. Er ist zwar populär in rechten Kreisen, aber dennoch etwas unerfahren und wohl kaum so schlagfertig als Kandidat wie Le Pen. Mit der richterlichen Elimination hat er plötzlich freie Bahn.

Marine Le Pen ist für ihre Partei ein Opfer und eine Märtyrerin. Nachdem das RN sich unter Marine Le Pens Führung mit einer Verharmlosungsstratgie ständig bemüht hatte, ihr Extremismuslabel loszuwerden und „salonfähig“ zu erscheinen, könnten die Proteste der Sympathisanten gegen einen unfairen und als „undemokratisch“ empfundenen Entscheid eine weitere Radikalisierung bewirken.

Der französische Rechtsradikale Eric Zemmour stellt etwa die Autorität der Justiz in Frage: „Es ist nicht an der Justiz zu entscheiden, für wen das Volk stimmen soll.“ Der mit Marine Le Pen befreundete italienische Rechtsaußen Matteo Salvini fühlt sich wegen des Urteils in einen „schlechten Film“ versetzt. Der ungarische Premierminister Viktor Orbán lancierte auf X den solidarischen Slogan „Je suis Marine.“ In Moskau betrachtet der Kreml-Sprecher Dmitri Peskow die Verurteilung als „Verletzung demokratischer Normen“.

In den Reihen der politischen Linken gab man sich eher zurückhaltend. Zwar meinte die Fraktionschefin der Grünen in der Nationalversammlung, Cyrielle Chatelain, schadenfroh, es sei bloß „normal, wenn jemand, der den Franzosen Geld klaut, bestraft wird“, der Parteichef der Fraktion der France insoumise, Manuel Bompard, sagte jedoch, seine Linkspartei bekämpfe die extreme Rechte lieber via Wahlurne und auf der Straße.

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18 Kommentare

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  • Es gibt hier doch effektiv ein Problem der realistischen Option Berufung einzulegen - aber die ist doch vielleicht auch eine wichtige Notwendigkeit in einem Rechtsstaat

    die Berufungsoptionen:



    Das wahre Dilemma für die Betroffenen ist doch, dass sie die Möglichkeit der Berufung haben, aber das praktisch ins Leere läuft, weil es die Justiz angeblich nicht schafft, diese neue Verhandlung vor dem Beginn des Wahlkampfs für eine Wahl im Jahre 2027 durchzuziehen .

    Fair wäre doch eine möglichst schnelle Durchführung einer Berufungsverhandlung, damit vor der neuen Wahl, bzw. dem effektiven Beginn des Wahlkampf (also bereits 2026) Rechtssicherheit für alle hergestellt wird…

    Sonst bleibt halt doch der Verdacht, dass hier über die Justiz Politik gemacht wird, was einem Rechtstaat klar widerspricht.

  • Dass Madame Le Pen hier hart getroffen wird, tut mir nicht wirklich leid. Aber wichtig wäre doch transparente Rechtsstaatlichkeit bei einem solchen Urteil.

    Was ich nicht verstehe – Gültigkeit der Strafgesetzgebung:



    Es werden Ihr Verfehlungen in den Jahren 2004 bis 2016 vorgeworfen.



    Das Gesetz gegen Korruption, ist aber, wie z.B. das ZDF berichtet 2016 verschärft worden, und 2017 in Kraft getreten. In dieser Gesetzesnovelle wurden wohl erst die Optionen für die massive Einschränkung des passiven Wahlrechts deutlich verschärft, die jetzt in dem Urteil greifen.



    (siehe z.B. ZDF Heute Journal vom 31.04.25, ab Minute 4.00, Interview mit Politikwissenschaftlerin Claire Demesmay)



    Ein Grundsatz des Rechtsstaats ist aber doch, dass ein Gesetz beim Ausüben der Straftat bereits gültig sein muss, und nicht nachträgliche Gesetzesänderungen in die Vergangenheit wirken?

    Und – Auswirkung passives Wahlrecht:



    Was ich auch nicht ganz verstehe: Warum kann man, wenn man das passive Wahlrecht verliert nicht mehr weiter Bürgermeister bleiben, aber ein Abgeordnetenmandat weiter ausführen?

    ???

    • @Fragesteller:

      ""...Le Pen hier hart getroffen wird, tut mir nicht wirklich leid.""



      ==



      Russland hat Le Pen finanziell unterstützt, -- Wenn der RN die Macht in Frankreich ergreift verliert die Bundesrepublik seinen westlichen Partner.

      Die Perspektive für diesen Fall:



      Russland als Feind, mit RN an der Macht gewinnt Putin Einfluss in der Mitte Europas und die Bundesrepublik wird von seinem wichtigsten europäischen Partner getrennt und isoliert.

      Das hätte Auswirkungen auf ganz Europa - nicht nur auf sie persönlich.

      2.. ""..dass ein Gesetz beim Ausüben der Straftat bereits gültig sein muss""

      der Code Penal ist seit dem Jahr 1994 gültig



      www.bijus.eu/?p=10720

      3..""nicht mehr weiter Bürgermeister bleiben,""

      siehe Code Penal 432.12



      Bürgermeister tätigen auch die Übertragung beweglicher oder unbeweglicher Güter und schliesssen Verträge z.B. für Dienstleistungen ab -- und sind daher von Amts wegen bei Korruption besonders gefährdet

      4..Verurteilte Straftäter können als Abgeordnete ihr Mandat in der Nationalversammlung behalten -- dürfen aber nicht wieder gewählt werden.

  • ""Die Abgeordneten der Nationalversammlung hingegen, unter ihnen Marine Le Pen, behalten ihr 2022 errungenes Mandat in der nationalen Parlamentskammer.""



    ===



    Sollte Macron die Nationalversammlung auflösen, was verfassungsgemäss 1 Jahr nach der letzten Auflösung/Neuwahl möglich ist, dürfte Marine le Pen --- inklusive alle weiteren verurteilten Mandatsträger --- auch nicht mehr in die Nationalversammlung gewählt werden.

    "".... könnten die Proteste der Sympathisanten gegen einen unfairen und als „undemokratisch“ empfundenen Entscheid eine weitere Radikalisierung bewirken."""



    ===



    Die Kritik der Rechtsradikalen ist ein Eingeständnis für die Rechtmässigkeit des Urteils. Die Behörden inklusive EU haben sauber ermittelt und eine erdrückende Beweislast zusammen getragen. Es gibt niemanden der den Wahrheitsgehalt des Vorwurfs der Hehlerei von MLP anzweifelt.

    Wenn die Rechtsradikalen mit dem Vorwurf Propaganda betreiben das das Urteil ""undemokratisch"" sei wirft es lediglich die Frage nach deren Demokratieverständnis auf. Die kleinen Hehler und Diebe kommen ins Gefängnis -- aber die großen Verbrecher lässt man laufen?

  • Wieso kann irgendein Richter jemand das Wahlrecht wegnehmen ? Die spinnen die Franzosen. Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

    • @Timelot:

      Das Wahlrecht ist kein Menschenrecht.



      Denn die sind Universal, das Wahlrecht nicht nur an Staatsbürgerschaft gekoppelt, sondern auch ans Alter. Darüber hinaus können Rechte aufgrund von Gesetzen beschränkt werden. Das Mme LeP. In den Knast muss, scheint Sie ja weniger gestört zu haben, obwohl es hier sogar um Freiheitsentzug geht, was wohl nicht nur ich für schwerwiegender halte.



      Auch Rechtsphilosophische kein Problem: Pfuschende Ärzte verlieren die Approbation, Besoffene Fahrer ihren Lappen, warum sollen Korrupte Politiker nicht auch vorm sie gefährdenden und durch sie Gefährdeten Umfeld geschützt werden?

  • Das ist wohl das politische Aus für Le Pen.



    Ihre Partei wird jetzt versuchen das Urteil als politisch motiviert darzustellen und ich befürchte mit Erfolg. Ihrer Partei wird das Urteil leider nicht schaden.

  • Weidel,Meloni,Le Pen und Walter im Frauenknast .... Hammer-Serie

  • Es sind vor dem Gesetz eben nicht alle gleich.



    Als Frau Lagarde 400 Mill. veruntreut hat wurde sie trotzdem zur Zentralbankpräsidentin gewählt.



    Demnach ist das Urteil meiner Meinung nach ein politisches Urteil.

    • @AndreasHofer:

      ""Fake News ersetzen einen mit Fakten abgesicherten Kommentar in keinster Weise.""



      ===



      Ein Schiedsgericht hatte Tapie 400 Millionen als Ausgleich zugesprochen.

      Lagarde wurde daraufhin vorgeworfen keinen Einspruch erhoben zu haben. Diesem Vorwurf hat Lagarde nie widersprochen.

    • @AndreasHofer:

      "Es sind vor dem Gesetz eben nicht alle gleich."

      Stimmt. Frau Le Pen muss nicht wirklich in den Knast, sondern sie muss nur eine Fußfessel tragen. Taschendiebe trifft es schlimmer...

  • Taz, bitte etwas origineller - ja, „Madame“ ist wirklich französisch… aber schon als Header eines anderen Artikels und hier jetzt wieder als Bildunterschrift… haha (ha). Irgendwie typisch „Boche“.

  • Rechtsreaktionäre reiben sich nen Wolf am Rechtsstaat. Ist ja auch vom Rechtschreibverständniss her schwer, will man einen Rechts-staat (état Français) statt einem Rechtsstaat (5eme République) kann man schon mal durcheinanderkommen....



    Oder war es Totschlusspanik: Abzocken was geht, weil die EU und der € steht ja für Blaune seit einem Vierteljahrhundert täglich vor dem sofortigen Zusammenbruch?



    Typisch Blaun, dass geheult wird, wenn Recht und Gesetz auch auf sie angewandt wird, denn das ist nur was für den Pöbel, die Grö*aZ müssen darüber stehen, weil sonst können die ja nicht machen, was sie wollen: Grö*aZ befiel, wir folgen(*: Führer, Präsident, CEO, Lurch...)



    Köstlich, dass sich LePen ausgerechnet am verhasstem EU-Parlament die Flossen versengt hat, als sie den Autokratendreisatz missachtete:



    Erst Machtergreifen, dann Justiz und Behörden gleichschalten (schneller geht´s mit Abschaffen und Privatisieren, wie Mileji und Musk vorexerzieren) und erst dann den Staat melken.

  • Das ist doch die Frau Le Pen, der die AgD zu eklig ist. Was ist denn hier mit der ominösen Finanzierung der AgD durch irgendwelche dubiosen Unternehmer und noch dubiosere Rechte Schweizer. Wer von denen Geld nimmt, der wird es doch mit den Mitteln die von EU-Parlament, Bundestag und Landtagen kommen nicht so genau nehmen, ebenso wie die ja auch bekannt dafür sind, dass sie gerne mal übel beleumundetes Personal beschäftigen, dass eigentlich eher in den Knast gehört.

    • @Axel Schäfer:

      Finanzierung durch dubiose Unternehmer ist in D leider nicht verboten. Sie ist verbreitet.

  • Die Internationale der Rechtsradikalen trauert um ein weiteres Opfer ihrer eigenen kriminellen Machenschaften. Und?

  • Schönes Urteil 😁

    "Das dürfte sie auch im Fall, dass sie Berufung einlegt, daran hindern, 2027 erneut zu kandidieren."

    Warum? Ist es sicher, dass die Berufung so lange dauert? Oder warum ist man sich sonst sicher, dass sie nicht doch antreten kann?

  • Und jetzt noch ein Parteiverbot gegen diese Rechtsextremisten, und die Demokratie gewinnt damit wertvolle Zeit, Zeit für politische Aufklärung, Zeit für einen progressiven Wandel, Zeit den Menschen zu überzeugen wie irrational und gefährlich diese Faschisten sind.



    Zeit um die Demokratie resilienter und widerstandsfähiger zu machen. Zeit.