Untersuchung des Cum-Ex-Skandals: Verräterisches Tagebuch
In Hamburg nimmt der Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal seine Arbeit auf. Im Fokus der Opposition steht SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.
Im Fadenkreuz der Opposition, die den Ausschuss eingerichtet hat, steht neben Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) vor allem Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Ihn während des Bundestagswahlkampfs zu beschädigen, ist das inoffizielle Hauptziel von CDU, der Linken und der FDP-Abgeordneten Anna Treuenfels von Frowein, die den Ausschuss ins Leben gerufen haben.
Offizielle Aufgabe des Ausschusses, der am 12. März seine inhaltliche Arbeit aufnehmen soll, ist die „Klärung der Frage, warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam“.
Die Causa Warburg beginnt Anfang 2016, als die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Bankzentrale durchsuchen lässt, aufgrund des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Kurz darauf informieren die Ermittler und das Bundesfinanzministerium die damals von Tschentscher geleitete Finanzbehörde darüber, dass sich Warburg durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig um 47 Millionen Euro bereichert hatte – eine Forderung, die Ende 2016 zu verjähren droht.
„An den Dienstweg verwiesen“
Doch die Finanzbehörde bleibt untätig und verzichtet – nach monatelanger interner Prüfung – auf die Rückforderung der Millionen, angeblich weil sie das Risiko eines Rechtsstreits fürchtet. Eine weitere Tranche über 43 Millionen Euro wird später erst nach Anordnung des Bundesfinanzministeriums eingefordert.
Der Hintergrund des Vorwurfs, Scholz habe sich zugunsten der Bank verwendet, sind zwei Treffen des damaligen Bürgermeisters mit dem Warburg-Miteigentümer Christian Olearius – gegen den zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften laufen – im Herbst 2016.
Während Tagebücher im politischen Geschäft meist eine eher untergeordnete Rolle spielen, ist es hier anders. Das Treffen, in dem Olearius Scholz informiert haben will, dass eine Rückzahlung der 47 Millionen Euro die Bank existentiell gefährde, wird erst durch die Einträge von Olearius in sein später beschlagnahmtes Tagebuch publik.
Es findet am 26. Oktober 2016 statt, drei Wochen vor der Entscheidung der Finanzbehörde, auf die Millionenforderung dann doch zu verzichten. Scholz fordert Olearius – nach dessen Notizen – auf, die existenzielle Gefährdung Warburgs der Finanzbehörde mitzuteilen.
Scholz konnte sich an diese Treffen erst gar nicht erinnern, räumte später aber die beiden Treffen im Herbst 2016 ein, an die er aber keine konkrete Erinnerung mehr habe. Außer der einen: „Ich habe gemacht, was in solchen Fällen immer empfehlenswert ist: Ich habe ihn an den Dienstweg verwiesen.“
So sagte es Scholz vor dem Finanzausschuss des Bundestags und zuletzt auch vor Millionenpublikum bei Markus Lanz. Er selber habe somit keinen Einfluss auf die spätere Entscheidung des Finanzamtes genommen, die 47 Millionen Euro nicht einzufordern. „Nur weil einer zu mir kommt, mache ich doch nicht gleich, was der will.“
Aus Scholz' engstem Umfeld heißt es dazu: „Aus der Perspektive von Scholz waren diese Treffen vermutlich überhaupt nicht wichtig, da er sich nur die Darstellung von Warburg angehört und nicht in das Verfahren eingegriffen hat. Er hat sich dazu von der Verwaltung keine Vorbereitungsunterlagen kommen lassen, kennt – wegen des Steuergeheimnisses – die Akten und den Sachverhalt nicht und hat auf die nötige und übliche strikte Brandmauer geachtet.“
Nicht auf Anweisung – direkte oder indirekte – von Scholz oder Tschentscher gehandelt zu haben, das haben auch die zuständigen Finanzbeamten mehrfach nachdrücklich bestätigt. Zuletzt am 19. Februar vergangenen Jahres meldete sich die Steuerverwaltung in Person des Senatsdirektors Ernst Stoll mit einer „Erklärung der Hamburger Steuerverwaltung“ zu Wort.
Warum verzichtete die Steuerverwaltung?
Dort heißt es: „Es hat in Hamburg weder bezüglich Cum-Ex-Gestaltungen noch sonst Versuche gegeben, politisch auf Entscheidungen der Steuerverwaltung Einfluss zu nehmen.“ Dabei bleibt unklar, warum die Steuerverwaltung im November 2016 geglaubt haben will, keine rechtliche Grundlage zu haben, die 47 Millionen von Warburg einzufordern.
Denn nur wenige Wochen vor der entscheidenden Sitzung, an der auch Vertreter*innen der von Tschentscher geleiteten Finanzbehörde teilnahmen, hatte eine für die Warburg-Bank zuständige Finanzamts-Mitarbeiterin in einer 28-seitigen Expertise kenntnisreich dargelegt, warum die Stadt den Millionenbetrag sehr wohl von Warburg einfordern konnte und auch sollte.
Sie konnte sich dabei auf einen Präzedenzfall berufen: Im Frühjahr 2016 war vor dem Finanzgericht Hessen der Versuch der Dekabank gescheitert, 50 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften gegen das hessische Finanzamt zu erstreiten. Am 11. April 2016 schließlich kapitulierte die Dekabank und gab den juristischen Kampf um Steuererstattungen aus Cum-Ex-„Geschäften“ auf. Sie akzeptierte das Urteil und zog nicht vor den Bundesfinanzhof.
Die Branche nahm die Niederlage der Bank niedergeschlagen, das Hamburger Finanzamt hingegen sehr wohlwollend zur Kenntnis und die zuständige Finanzbeamtin baute darauf das 28-Seiten-Gutachten auf, das besagte, Warburg müsse zahlen. Trotzdem fiel in der Finanzbehörde in einer Sitzung, an der auch die Verfasserin der Expertise teilnahm, am 17. November 2016 der exakt gegenteilige Beschluss: Hamburg verzichtet auf die Warburg-Millionen.
Wie genau es zu dem amtlichen Stimmungsumschwung kam, will nun der Ausschuss aufklären. Eine zentrale Rolle dürfte dabei das von Olearius verfasste Positionspapier spielen, welches der Bankchef erst Scholz bei deren Oktober-Treffen andiente und das nur wenige Tage vor der Millionen-Entscheidung auch Peter Tschentscher erreichte.
In dem Papier bestreitet Olearius nicht nur die Rechtmäßigkeit der Steuerforderung, er droht auch unverhohlen mit der Pleite der Bank, sollte das Finanzamt auf seinen Forderungen bestehen.
Zwei Fragen bleiben offen
Die Opposition im Rathaus glaubt, dass Scholz und Tschentscher unter diesen Vorzeichen doch Einfluss auf den Steuererlass nahmen – doch sie hat bislang keinen einzigen Ansatzpunkt, das zu beweisen. Damit ist der Drops eigentlich schon vor der ersten Ausschussanhörung gelutscht.
Passiert nichts Spektakuläres, wird es den Parlamentariern kaum gelingen, neue Fakten ans Licht der Öffentlichkeit zu befördern, sondern nur die alten unbewiesenen Behauptungen aufzuwärmen. Irgendwas wird an Scholz schon hängen bleiben und damit die SPD im Wahlkampf beschädigen.
Übrig bleiben zwei Fragen. Warum konnte sich Scholz, dem zu Recht der Ruf vorauseilt, sich wirklich jede Kleinigkeit zu merken, ausgerechnet an die Treffen mit Olearius zunächst gar nicht erinnern? Die Opposition hält diese Erinnerungslücke nicht für glaubwürdig, wird aber Scholz auch hier nicht beweisen können, dass er die Unwahrheit gesagt hat.
Die zweite Frage ist eine politische: Hätte Scholz, nachdem ihm die Fakten bekannt waren, als Bürgermeister nicht sogar aktiv handeln müssen – nicht zugunsten von Warburg, sondern zugunsten der Staatskasse, der so 47 Millionen Euro flöten gingen? Ist ihm nicht genau sein jetziges Beharren darauf, sich überhaupt nicht eingemischt zu haben, vorzuwerfen – als Unterlassungssünde zulasten Hamburgs? Doch diese Frage – die vielleicht relevanteste überhaupt – wird bislang nur selten gestellt.
Zum Vergleich: Nach dem Dekabank-Urteil tönte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) im Handelsblatt, „ich will die Verbrecher alle kriegen“, und meinte damit diejenigen, die mit Cum-Ex ihre „Geschäfte“ gemacht hatten. Von Scholz und seinem Finanzsenator Tschentscher hat man solche Worte nie vernommen.
Bekommen hat Hamburg das Geld trotzdem: Im April 2020 und zu Jahresanfang beglich die Bank ihre Steuerschulden von insgesamt 155 Millionen Euro – darunter auch die 47 Cum-Ex-Millionen – unter Vorbehalt. Denn zeitgleich lässt Warburg die Rechtmäßigkeit der von ihr nun beglichenen Steuerforderungen vor Gericht überprüfen.
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