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Union blockiert GesetzesvorhabenDemokratiefördergesetz gescheitert

Als Lehre aus rechten Anschlägen sollten Demokratieprojekte langfristig gefördert werden. Die SPD-Fraktion sieht das Gesetz als ergebnislos.

Das Lampertheimer Bündnis für Demokratie hält eine Mahnwache Foto: Thorsten Gutschlak/imago

BERLIN taz | Es sollte eine zentrale Konsequenz aus den rechtsextremen Anschlägen in Hanau, Halle und auf den CDU-Politiker Walter Lübcke sein: ein Wehrhafte Demokratie-Gesetz, einst auch Demokratiefördergesetz genannt, mit dem zivilgesellschaftliche Demokratieprojekte langfristig gestärkt werden sollten. Auch in einem 89-Punkte-Plan der Regierung gegen Rechtsextremismus war es eine zentrale Maßnahme. Nun aber ist das Gesetz gescheitert.

„Das Gesetz ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu schaffen“, erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Mittwochnachmittag. Die Unionsfraktion im Bundestag habe das Gesetz bis zuletzt blockiert. „Das ist in keinster Weise nachvollziehbar.“ Wer den Rechtsextremismus und Antisemitismus wirklich bekämpfen wolle, hätte das Gesetz unterstützen müssen, kritisierte Wiese. „Die Union hat hier jegliche Glaubwürdigkeit verloren.“

Die SPD und Demokratieverbände hatten seit Jahren ein Demokratiefördergesetz gefordert, um zivilgesellschaftliche Projekte etwa in Kommunen, Schulen oder mit Neonazi-Aussteigern langfristig vom Bund zu finanzieren. Bisher gilt ihre Förderung immer nur für eine Legislaturperiode – danach stehen die Projekte vor dem Aus und müssen sich mit neuen Konzepten bewerben.

Die Union hatte sich lange gegen das Gesetz gestellt und erklärt, dafür gebe es keinen Bedarf, denn schon jetzt würden Demokratieprojekte jährlich mit 150 Millionen Euro gefördert. Zudem wurde dort befürchtet, dass auch radikale Initiativen Fördergelder erhalten könnten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aber war zuletzt eingeschwenkt und hatte erklärt, es gehe darum Gruppen zu unterstützen, „die sich für gelebte Demokratie einsetzen“.

Streit um Extremismusklausel

Mitte Mai hatte das Bundeskabinett daraufhin Eckpunkte für das Wehrhafte Demokratie-Gesetz verabschiedet. Die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte die Punkte zuvor nachgebessert und eine Demokratieerklärung ergänzt, mit der Träger bei Antragstellung schriftlich zusichern sollten, dass sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und ihre Mittel ausschließlich für grundgesetzkonforme Ziele verwenden. Die Initiativen sollten dies auch „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ für ihre Mit­ar­bei­te­r:in­nen und Partnerorganisationen überprüfen.

Eine ähnliche „Extremismusklausel“ hatte bereits 2011 die frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder eingeführt. Später wurde diese wieder abgeschafft, nachdem Initiativen einen Generalverdacht beklagt hatten.

Die Unionsfraktion hatte zuletzt jedoch moniert, dass die Demokratieerklärung nicht weit genug gehe. Die SPD verweigere sich „einer wirksamen Verhinderung staatlicher Finanzierung von extremistischen Organisationen“, sagte der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg der taz. Eine verpflichtende Demokratieerklärung sei „eine Selbstverständlichkeit“ und erleichtere im Zweifel auch die Rückforderung von Fördermitteln. Auch Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei erklärte, er rechne in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit dem Gesetz, da dieses „ebenso komplex wie in der Vergangenenheit streitbefangen war“.

Tatsächlich landete ein Gesetzentwurf bisher nicht im Bundeskabinett, auch am Mittwoch nicht. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums erklärte am Nachmittag indes, ihr Haus werde „nichts unversucht lassen, noch eine Kabinettsbefassung zu erreichen“. Dazu sei Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die seit dem Rücktritt von Giffey auch das Familienministerium führt, weiter „in intensivem Austausch“ mit Bundesinnenminister Seehofer.

Die SPD-Innenexpertin Ute Vogt erklärte das Gesetz dagegen ebenfalls bereits für gescheitert. Offenbar gebe es in der Unionsfraktion eine „tiefsitzende Skepsis“ gegenüber einigen Demokratieinitiativen. Für diese sei das Scheitern des Gesetzes „verheerend“.

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4 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Komisch bei dem angeblichen "eingeholten Antisemitismus" (weil es ja vorher nie in D Antisemitismus gab) da schafft man es sich bewusst dafür auszusprechen das insbesodnere die muslimische Bevölkerung sich bekennen muss. Aber wehe wir fordern dies auch von unseren eigenen schon jetzt Staatsmännern/-frauen und Diversen, dann ist es lästig und nervig.

    Man könnte ja meinen das ist rassistisch, aber das ist ja bestimmt falsch, oder CDU?

  • Man kann es nicht verstehen, oder?



    Was sind die Ziele dieser - dieser "Union"?



    Union von was, für wen und zu welchem Zweck eigentlich?

    Muss sie Machtverlust befürchten, wenn in Dorfschulen Aufklärungsprojekte gegen rechts laufen?



    Wenn junge Menschen erreicht werden, bevor sie Islamisten auf den Leim gehen?

    Ich kann nur noch den Kopf schütteln.

    Blockade als Grundhaltung wurde doch früher mal eher dem linken Spektrum vorgeworfen, wann hat sich das eigentlich geändert?

    • @Annette Thomas:

      Tatsächlich muss sie das befürchten, da sie ja einerseits einige Hetzer beheimatet und sogar als Kandidaten für den BT aufstellt und andererseits bei Wahlkämpfen relativ regelmäßig im rechten Sumpf fischt. Haben z.B. Schulkinder einmal das Prinzip verstanden, dass Gruppenzuschreibungen zu hinterfragen sind, sind sie natürlich mit Sündenbock-Rhetorik weniger gut anzusprechen, um nicht zu sagen abgestoßen.

  • Für mich hat die Union hierdurch in keinster Weise an Glaubwürdigkeit verloren.



    Das ist nämlich das Schöne: Wo nichts mehr ist, kann auch nichts mehr verloren gehen.

    Aber wie man jetzt in SA-AN wunderbar gesehen hat gibt es offenbar einen mengenmäßig nicht zu unterschätzenden intelektuellen Bodensatz einfachst strukturierter Zeitgenossem - denn woher sonst sollten die Stimmen an AfD und CDU kommen ?