Umstrittenes Kohlekraftwerk: Presse aus Datteln verbannt
Die Polizei verbietet mehreren Journalisten, von den Protesten gegen den Start des Kohlekrafwerks zu berichten. Ein Gericht hat das nun gekippt.

Doch Anett Selle, die für die taz als Reporterin und Live-Streamerin schon von vielen Klimaschutz-Aktionen aus Nordrhein-Westfalen berichtet hat, sollte die Aktionen diesmal nicht aus der Nähe verfolgen dürfen: Die Polizei Recklinghausen hat der freien Journalistin für drei Monate ein offizielles Aufenthaltsverbot erteilt, das neben dem Gelände des Kraftwerks selbst auch mehrere benachbarte öffentliche Straßen umfasst – darunter jene vor dem Eingang zum Kraftwerk, auf der am Samstag Mahnwachen geplant sind.
Als Begründung nennt die Polizei, dass Selle Anfang Februar im Auftrag des WDR von einer Protestaktion auf dem Kraftwerksgelände berichtet hat. Der Energiekonzern Uniper, der Datteln 4 betreibt, hat darum Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt; eine Entscheidung darüber ist bisher nicht gefallen. Es sei „davon auszugehen“, dass sie sich „erneut Zutritt zum Gelände des Kraftwerks Datteln 4 verschaffen könnte“, behauptet die Polizei in einer Verfügung, die Selle in dieser Woche zugestellt wurde. Andere MedienvertreterInnen, die ebenfalls bei der Aktion dabei waren, bekamen ähnliche Post.
Dass die Reporterin durch das Aufenthaltsverbot rund um das Kraftwerk ihren Beruf nicht nachgehen kann, bestreitet die Polizei. „Es besteht keine Notwendigkeit für Sie, für Ihre Berichterstattung das Gelände zur Erlangung von Informationen zu betreten“, schreibt das Polizeipräsidium Recklinghausen. Denn: „Die Pressestelle der Polizei steht Ihnen außerhalb des Verbotsbereichs für Fragen zur Verfügung.“ Dass seriöse JournalistInnen sich lieber aus erster Hand informieren, scheint man sich dort nicht vorstellen zu können.
Selle setzt sich juristisch zur Wehr
Gegen diese massive Beschränkung der Pressefreiheit setzt sich Selle juristisch zur Wehr. „Dass die Polizei mich zu einer ‚Gefahr für die öffentliche Sicherheit‘ erklärt und in die Freiheit der Berichterstattung eingreift, ist völlig inakzeptabel“, sagt sie. Ob eine Entscheidung noch rechtzeitig vor den Protesten fällt, war am Freitag noch offen.
Ein weiterer betroffener Journalist, der Fotograf Björn Kietzmann, hat bereits einen Zwischenerfolg erzielt: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzte sein Aufenthaltsverbot am Donnerstag vorläufig außer Kraft. Das sei erforderlich, um „wesentliche Nachteile“ für den Journalisten zu vermeiden, entschied das Gericht unter ausdrücklichen Verweis auf den Pressefreiheits-Paragrafen des Grundgesetzes. Eine endgültige Entscheidung fällt zu einem späteren Zeitpunkt.
Als Reaktion auf diese vorläufige Gerichtsentscheidung erklärte das Polizeipräsidium Recklinghausen am Freitag Nachmittag, dass nun auch alle anderen betroffenen JournalistInnen von den Protesten am Samstag berichten dürfen. Dabei erweckt die Pressestelle in einer Mitteilung den Eindruck, dass dies von Anfang an so vorgesehen war – was eindeutig im Widerspruch zum Wortlaut des offiziellen Bescheids steht, der ein berechtigtes Interesse der Presse am Aufenthalt in der Nähe des Kraftwerks ausdrücklich verneint hatte.
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