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Umstrittener Impfstoff-DealGericht weist „Pfizergate“-Klage gegen von der Leyen ab

Ein Belgier hatte die EU-Kommissionschefin wegen Korruption beim Einkauf von Covid-Impfstoff verklagt – erfolglos. Es laufen aber noch weitere Klagen.

Eric Bonse

Aus Brüssel

Eric Bonse

Neue Wende im „Pfizergate“: Ein Gericht im belgischen Lüttich hat mehrere Klagen gegen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen abgewiesen. Dabei geht es um die Beschaffung von COVID-19-Impfstoff beim US-Pharmakonzern Pfizer, die von der Leyen ab 2020 organisiert hatte.

Die Klage eines belgischen Lobbyisten sei nun für unzulässig erklärt worden, berichten belgische Medien. Der belgische Lobbyist Frédéric Baldan hatte im April 2023 Strafanzeige wegen Machtmissbrauchs, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Korruption gestellt.

Baldan beschuldigte von der Leyen unter anderem, sich geweigert zu haben, SMS-Kurznachrichten von ihrem Handy offenzulegen, die offenbar an Pfizer-Chef Albert Bourla gingen. Außerdem warf er ihr vor, ihre Kompetenzen überschritten und zum eigenen Vorteil gehandelt zu haben.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Baldans Klage nicht zulässig sei, da er keinen persönlichen Schaden nachweisen konnte. Auch habe er kein legitimes Interesse gehabt, in diesem Fall zu klagen. Dasselbe gelte für die Klagen von Impfgegnern und anderen Beteiligten.

Impfdosen für 35 Milliarden Euro

Allerdings besteht weiterhin ein großes öffentliches Interesse an der Angelegenheit. Bei dem strittigen Vertrag mit Pfizer ging es um den Kauf von 1,8 Milliarden Impfstoffdosen gegen Covid-19 im Wert von über 35 Milliarden Euro. Viele davon wurden nicht gebraucht.

Deshalb gab es Proteste und Klagen von EU-Ländern, die in den Impfstoff-Deal mit Pfizer eingebunden waren. Außerdem klagte die US-Zeitung New York Times auf Herausgabe der SMS vom Handy der Kommissionspräsidentin. Daneben laufen auch noch Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Das Urteil aus Lüttich bedeutet für von der Leyen daher nur einen Teilsieg, kein Ende der juristischen Aufarbeitung. Die EU-Kommission hatte eingeräumt, dass ihre Chefin die fraglichen SMS geschrieben hat. Dabei sei es aber nicht um Vertragsverhandlungen gegangen. Zudem seien die Kurznachrichten nicht gespeichert worden.

Der deutsche Europaabgeordnete Martin Sonneborn von der Satirepartei Die Partei will sich damit nicht zufriedengeben. „Wenn jemand über 35 Milliarden Euro öffentlicher Gelder in den Sand setzt, ist der Schaden ein allgemeiner“, sagte er der taz. „Das Geld fehlt für Waff…,pardon: Infrastruktur und Bildung“, fügte er augenzwinkernd hinzu.

Auch Baldan kritisiert die fehlende Aufarbeitung. „Die EU ist nun ein Raum der Unfreiheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit geworden“, erklärte er nach seiner Niederlage vor Gericht. Demgegenüber äußerte sich von der Leyens Anwalt zufrieden. Die Anschuldigungen seien falsch gewesen. Die EU-Kommission wollte den Fall nicht kommentieren.

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1 Kommentar

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  • "Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Baldans Klage nicht zulässig sei, da er keinen persönlichen Schaden nachweisen konnte. Auch habe er kein legitimes Interesse gehabt, in diesem Fall zu klagen. Dasselbe gelte für die Klagen von Impfgegnern und anderen Beteiligten."

    Wer wuerde denn zum erlauchten Kreis der priveligierten Klageberechtigten gehoeren?



    Die EU-Kommission scheint Narrenfreiheit zu haben. Dazu gehoert auch, dass die EU-Kommission NGOs finanziert, die dann im EU-Parlament lobbyieren. Politische Korruption ueber Bande sozusagen.