Umstrittene Justizreform in Polen: Die EU droht mit Sanktionen
Polen solle die umstrittene Justizreform aussetzen, fordert die EU-Kommission. Sie befürchtet „negative Konsequenzen“ für die Rechtsstaatlichkeit.
afp | Die EU-Kommission hat die polnische Regierung aufgefordert, ihre umstrittene Justizreform auszusetzen. Brüssel habe „schwerwiegende Bedenken“ gegen dazu laufende Gesetzesvorhaben, erklärte die Behörde am Mittwoch. Sie könnten „sehr bedeutende negative Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz“ in Polen haben. Die Kommissare diskutierten demnach bei ihrer wöchentlichen Sitzung „rechtliche und politische Optionen“ als Reaktion, darunter Vertragsverletzungsverfahren und ein Verfahren, das bis zum Stimmrechtsentzug auf europäischer Ebene führen kann.
Die Kommission forderte die rechtsnationale polnische Regierung auf, den Dialog mit Brüssel über die Rechtsstaatlichkeit wieder aufzunehmen. Sie kritisierte insgesamt vier Gesetzesvorhaben, die den Einfluss der Regierung auf die Besetzung von Richterstellen ausweiten sollen. Die Kommission will nun „eine umfassende rechtliche Analyse“ vornehmen und sich dann bei ihrem Treffen in der kommenden Woche erneut mit der Frage befassen.
Wegen einer vorangegangenen Justizreform hatte die EU-Kommission bereits im Januar 2016 ein Verfahren wegen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit gegen Warschau eingeleitet. Grund war damals die Reform des Verfassungsgerichts, die aus Sicht Brüssels die Unabhängigkeit der Richter und die Demokratie in Polen in Gefahr bringt. Das bisher in der EU-Geschichte einmalige Verfahren gegen einen Mitgliedstaat kann bis zum Stimmrechtsentzug auf europäischer Ebene führen.
Mitte Mai hatte dann erstmals der EU-Ministerrat über die Lage des Rechtsstaates in Polen beraten. Die anderen EU-Regierungen forderten die EU-Kommission auf, vorerst weiterhin den Dialog mit Warschau zu suchen. Ein Stimmrechtsentzug setzt eine einstimmige Entscheidung der anderen Mitgliedstaaten voraus. Der Polen-Verbündete Ungarn hat bereits klar gemacht, dass er dies nicht mittragen würde.
Vertragsverletzungsverfahren kann die Kommission dagegen ohne Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten einleiten. Sie können bis zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der bei festgestellten Verstößen Geldbußen verhängen kann.
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