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Kommentar Rechtsstaatlichkeit Polen im Rückwärtsgang

Kommentar von

Gabriele Lesser

Polens Präsident Andrzej Duda strebt wie die PiS die Aufhebung der Gewaltenteilung an. Dabei soll er die Verfassung eigentlich schützen.

P olens Tage als demokratischer Rechtsstaat sind endgültig vorbei. Nachdem die mit absoluter Mehrheit regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zunächst das Verfassungsgericht mit eigenen Gefolgsleuten besetzte, soll nun auch das oberste Gericht abgeschafft und neu gegründet werden. Auch der Landesjustizrat, der über die Unabhängigkeit der Justiz wacht und über die Besetzung der Richterstellen im ganzen Land entscheidet, soll seine bisherige Unabhängigkeit verlieren.

Im einen wie im anderen Fall sollen schon einen Tag nach Inkrafttreten der Gesetze alle Richter in den Ruhestand versetzt werden und deren Posten neu besetzt werden können. Es ist vorhersehbar, dass dies – wie bereits beim Verfassungsgericht – PiS-freundlich eingestellte Richter sein werden.

Polens Präsident Andrzej Duda, der seinem Amtseid zufolge die Verfassung bewahren und schützen soll, schien am Dienstag angesichts der Massenproteste auf der Straße tatsächlich aus seiner bisherigen Lethargie aufzuschrecken. Er stellte der PiS ein Ultimatum. Er werde das Gesetz über das oberste Gericht nicht unterzeichnen, wenn zuvor nicht seine eigene Gesetzesvorlage zum Landesjustizrat angenommen werde. Statt mit einfacher Mehrheit sollen die Richter mit einer Dreiviertelmehrheit in den Rat gewählt werden, was eine überparteiliche Einigung voraussetzt.

Doch letztlich war dies eine Finte. Die Enttäuschung der Opposition, die schon gehofft hatte, dass der Präsident seine bisherige Rolle als willfähriger Erfüllungsgehilfe der PiS aufgebe, war gewaltig. Denn letztlich ist auch der Gesetzesvorschlag des Präsidenten verfassungswidrig und untergräbt das Fundament der rechtsstaatlichen Demokratie in Polen.

Der Präsident strebt wie die PiS die Aufhebung der Gewaltenteilung an. Unterschreibt Duda am Ende die beiden Gesetze, wird Polen die längste Zeit eine Demokratie gewesen sein: nach gerade mal 28 Jahren.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Gabriele Lesser Auslandskorrespondentin Polen

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3 Kommentare

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  • Ansgar Reb

    Danke. Ich würde gerne mehr darüber hören, was in Polen vor sich geht. Immerhin unser Nachbar.

  • agerwiese

    Frau Lesser ruft das Ende der Demokratie in einem Land aus, das mit seiner Justizreform sich dem deutschen Muster annähert.

     

    Vielleicht, statt der Triggerbegriffe garniert mit politischer Apokalyptik sollte die Autorin mehr über Ist- und Sollzustand ggf. mit einem Vergleich "Wie machen es die anderen (wir?)".

     

    Politische Sympathien sollen bei einer Journalistin nie über die Sachlichkeit der Berichterstattung triumphieren, Frau Lesser.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)

      @agerwiese:

      Vielleicht sollten Sie erst mal die polnische Verfassung lesen:

       

      KONSTYTUCJA

      RZECZYPOSPOLITEJ POLSKIEJ

      Tekst uchwalony w dniu 2 kwietnia 1997 r. przez Zgromadzenie Narodowe

      Art. 179.

      Sędziowie są powoływani przez Prezydenta Rzeczypospolitej, na wniosek Krajowej Rady Sądownictwa, na czas nieoznaczony.

      --------------------------------------------------------

      VERFASSUNG DER REPUBLIK POLEN

      verabschiedet von der National

      versammlung am 2. April 1997

      Artikel 179

      Die Richter werden vom Präsidenten der Republik Polen auf Vorschlag des Landesrates für Gerichtswesen auf unbestimmte Zeit berufen.