Umgang mit Lese-Rechtsschreib-Störung: Wer bekommt wann Notenschutz?
In Hamburg kann eine eng definierte Schülergruppe erstmals Notenschutz bei Klausuren beantragen. Die Elternkammer kritisiert das Verfahren.
Wer bekommt „Notenschutz“? Darum streitet gerade Hamburgs Elternkammer mit der Schulbehörde. Denn in diesem Schuljahr gibt es in Hamburg erstmals die Möglichkeit, Schüler, die eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) haben, bei den Noten zu schonen. Doch die Vorgaben dafür hält die Elternkammer für einen solchen „Rückschritt“, dass sie die „sofortige Aussetzung“ einer neuen Handreichung fordert.
Im Kern geht es darum, dass es bei der Entscheidung um eine „pädagogische und damit schulische“ Sicht ginge und die medizinisch verankerten Begriffe wie „Legasthenie“ und „Dyskalkulie“ nicht verwendet werden. Ärztliche Diagnosen würden zwar, sofern vorhanden, mit einbezogen, doch sei die schulische Überprüfung „allein entscheidend für etwaige schulische Maßnahmen“.
Ob nun Schüler Bedarf an erleichternden Bedingungen – wie etwa dem Schreiben mit Notebook – oder jenen Notenschutz haben, soll allein anhand des Hamburger „Schnabeltests“ festgestellt werden. Der Name setzt sich aus den Anfängen der Wörter „schreiben, nachdenken, anwenden, behalten, erfolgreich lernen“ zusammen. Schüler, die bei diesem Rechtschreibtest zu den unteren zehn Prozent gehören und die zuvor ein Jahr lang gefördert wurden, erhalten auf Antrag „Notenschutz“.
„Das Problem ist, dass dieser Test nur bis Jahrgang 8 validiert ist“, erklärt Michael Meerstein aus dem Vorstand der Elternkammer. Für ältere Jahrgänge fehle der Vergleich. So könne es sein, dass ein Schüler knapp den Schutz verfehle, obwohl er eine diagnostizierte LRS hat. Schlechte Rechtschreibung führe bei Klausuren und im Abitur zu bis zu zwei Punkten Abzug, also fast einer Note.
Schulbehörde spricht von Fortschritt
Die Schulbehörde weist die Kritik zurück. „Die Regelungen sind kein Rückschritt, im Gegenteil“, sagt Sprecher Peter Albrecht. Denn bis Sommer 2024 sei Schülern „in keinem Fall“ Notenschutz gewährt worden. Erst jetzt sei möglich, dass „Auswirkungen von Schwierigkeiten in den Basiskompetenzen Lesen und Rechtschreiben auf die Bewertung des fachlichen Leistungsstandards abgemildert werden“. Den Test gebe es seit 20 Jahren, der sei bewährt.
Meerstein, Vater von zwei betroffenen Schülern, sagt hingegen: „Eine medizinische Diagnose ist immer umfangreicher als ein Schnabeltest. Es macht keinen Sinn, diese zu ignorieren.“ Hamburgs Lehrerkammer wiederum kritisierte den Notenschutz, da dies keine aktive Hilfe sei. Zudem sollte die Beantragung von den Eltern gut überlegt sein, könnte doch der Eintrag ins Zeugnis stigmatisierend sein.
Es sind berechtigte Einwände, doch leider wehrt die Behörde sie ab, wohl wegen der Sorge, dann würden allzu viele Erleichterungen zu Unrecht gewährt.
Dabei wäre die Lösung doch, auf Punktabzug für Rechtschreibfehler bei allen Schülern ganz zu verzichten. Vorausgesetzt, sie korrigieren diese nach Rückgabe der Klausur. Das hätte pädagogischen Wert. Denn, wie heißt es so schön, aus Fehlern kann man auch wunderbar lernen.
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