Umgang mit Kritik : Wird die Meinungsfreiheit zu sehr eingeschränkt?
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Ob beim Nahostkonflikt, Kritik an Politikern oder dem Umgang mit Rechten, viele haben das Gefühl, nicht mehr sagen zu dürfen, was sie wollen. Stimmt das?
„Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“ Dieser Satz, der dem französischen Aufklärer Voltaire zugeschrieben wird, bezeichnet einen Kern der liberalen Demokratie – die Meinungsfreiheit. Heute aber haben bei Nahost, Corona oder Kritik an Politikern viele das Gefühl, dass sie nicht mehr sagen dürfen, was sie wollen. Mit diesem Affekt machen Rechtspopulisten Punkte.
Aber auch wenn Rechte dieses Ressentiment ausbeuten – es gibt auch real fragwürdige Tendenzen und eine strafrechtliche Verengung des Meinungsspektrums. Das Land Hessen etwa will die Leugnung des Existenzrechtes Israels unter Strafe stellen. Demonstrationen, bei denen „From the River to the sea“ skandiert wurde, wurden aufgelöst. Eine Pro-Gaza/Demonstrantin mit dem Schild „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Das tangiert die Grenzen eines Gesinnungsstrafrechts, das sonst typisch für autoritäre Regime ist.
Die Justiz wird da zu einer Kraft, die das Gute will und das Problematische verstärkt. Das gilt auch für eine allzu harte Ahndung von persönlicher Kritik an Politikern. Wer Minister „Schwachkopf“ nennt, muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Wer die Außenministerin dumm nennt, muss eine saftige Strafe zahlen. Diese Rechtspraxis soll gerade Politikerinnen, die im Netz sexistisch beschimpft werden, schützen. Doch es stellt sich die Frage, ob die Kosten – der Eindruck, dass die Macht sich gegen Kritik immunisiert – dafür zu hoch sind.
Das diskutiert Moderator Stefan Reinecke mit der taz-Meinungsredakteurin Pauline Jäckels, dem Rechtskorrespondenten der taz Christian Rath und Ulrich Gutmair, Redakteur der Wochen-taz.
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