Überwachung in Mecklenburg-Vorpommern: Polizeigesetz verfassungswidrig
Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommerns verstoßen gegen das Grundgesetz. Die Überwachung sei nicht verhältnismäßig, so das BVerfGE.
Foto: Roland Hartig/imago
afp/dpa | Das im Jahr 2020 beschlossene neue Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei seien nicht verhältnismäßig, erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in Karlsruhe am Mittwoch. Der Gesetzgeber müsse nun nachbessern. (Az. 1 BvR 1345/21)
Beanstandungen gibt es unter anderem auch beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren. Einen größeren Teil der Vorschriften belassen die Karlsruher Richter vorerst in Kraft, weil nicht die Befugnisse an sich verfassungswidrig seien, sondern nur die rechtsstaatliche Ausgestaltung. Das 2020 reformierte Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Bundeslandes muss bis Ende des Jahres überarbeitet werden.
Die Gesetzesreform war von Anfang an umstritten, Datenschützer befürchteten Grundrechtsverstöße. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun unter anderem die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen für ganz oder teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Fünf Menschen, darunter eine Anwältin, ein Journalist, eine Klimaaktivistin und zwei Fußballfans, hatten sich mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
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