Überprüfung von Hartz-IV-Haushalten: Jetzt einmal im Monat Datenabgleich
Die Jobcenter sollen öfter als bisher die Daten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern kontrollieren. Das gilt auch für Mitbewohner, die kein Hartz IV bekommen.
![Ganz viele Klingeln mit Namensschildern Ganz viele Klingeln mit Namensschildern](https://taz.de/picture/1412167/14/imago64248333h.jpeg)
Die Jobcenter können bei anderen Behörden Daten abfragen, um zu überprüfen, ob jemand tatsächlich berechtigt ist, Arbeitslosengeld II zu beziehen. Unter anderem werden dabei die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern einbezogen.
Dabei können auch Informationen über Menschen eingeholt werden, die mit dem Hartz-IV-Bezieher in einem Haushalt leben, aber nicht selber Hartz IV bekommen. Als Beispiel nannte die BA-Sprecherin den Antrag einer Frau, deren Ehemann Rente bezieht. Die beiden bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Reicht Einkommen oder Vermögen des Mannes nach den rechtlichen Vorschriften auch für den Lebensunterhalt der Frau, erhält sie kein Arbeitslosengeld II.
Die BA-Sprecherin wies die Darstellung der Bild-Zeitung zurück, diese Einbeziehung von anderen Haushaltsmitgliedern sei neu. Zwar habe es hier zuletzt eine Präzisierung im Gesetzestext gegeben. Allerdings habe es die Regeln zur Bedarfsgemeinschaft schon vorher gegeben, so dass die Jobcenter auch bislang schon Informationen über die anderen Haushaltsmitglieder überprüfen konnten und mussten.
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