US-Gericht kippt Einreiseverbot erneut: Zweite Niederlage für Trump
Ein US-Gericht hat auch die zweite Auflage von Donald Trumps Einreiseverbot gestoppt. Der US-Präsident schimpft schon wieder über die Justiz.
Bürgerrechtsgruppen reagierten am Abend mit Jubel. Justin Cox vom „National Immigrant Law Center“ sprach von einem „Sieg“, der gefeiert gehöre. Der Justizminister des Bundesstaates Washington, Bob Ferguson, der das Verfahren angestrengt hatte, das Anfang Februar Trumps erstes „Muslim-Verbot“ zu Fall brachte, und der auch gegen die zweite Version wieder vor Gericht gezogen ist, sagte: „Das ist eine fantastische Nachricht.“ Aber Anthony Romero, Chef der Bürgerrechtsgruppe ACLU, mahnte, damit sei der Kampf nicht zu Ende: „Trump hat klargemacht, dass er weiterhin diskriminieren wird“.
Der Präsident war am Abend in Nashville, Tennessee, bei einem der Meetings, mit denen er seinen WählerInnen dankt. Dort nannte er den Richterspruch „furchtbar“ und stellte die rhetorische Frage: „Hat der Richter politische Motive?“ Ähnlich hatte Trump im Februar reagiert, als sein erstes Dekret in Washington gekippt worden war, und er twitterte, die Meinung des „sogenannten Richters“ sei „lächerlich und wird gekippt werden“. Am Mittwochabend sagte Trump auch, das zweite Dekret sei eine „verwässerte Version“ des ersten gewesen. Er wolle nun zur ersten Version zurückkehren.
Das zweite Dekret unterschied sich nur unwesentlich vom ersten. Es richtete sich „nur“ gegen die Staatsangehörigen von sechs Ländern (Syrien, Iran, Libyen, Jemen, Sudan, Somalia). Das siebte Land – der Irak – ist von der Liste verschwunden. Das zweite Dekret nahm auch Greencard-Besitzer sowie US-Staatsangehörige mit Doppelstaatsangehörigkeit von dem Einreiseverbot aus. Doch wie schon das erste sah auch das zweite Dekret einen kompletten Einreisestopp für die Staatsangehörigen der Länder auf der Verbotsliste vor und verfügte zusätzlich einen zunächst auf 120 Tage angesetzten Einreisestopp für Flüchtlinge.
Trump begründet seine Dekrete mit der „nationalen Sicherheit“ und dem Schutz vor Terrorismus. Den Beweis für den Zusammenhang zwischen den fraglichen Ländern und vor allem zwischen Asyl und Terrorismus blieb er jedoch schuldig. Flüchtlinge, die in die USA wollen, werden seit Jahren sehr sorgfältig geprüft. Die meisten müssen mehrere Jahre in Übergangslagern in ihren Herkunftsregionen verbringen, während ihre Fälle geprüft werden, bevor sie in die USA dürfen.
Verschärfte Grenzkontrollen
Bislang ist kein Flüchtling aus den von Trump anvisierten Ländern in den USA wegen Terrorismus verurteilt worden. Hingegen stehen die Namen der Länder, aus denen Menschen stammen, die in den USA tatsächlich Attentate verübt haben – darunter Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten und Pakistan – nicht auf Trumps Verbotsliste.
In seinem Wahlkampf hatte Trump die Stimmung antimuslimisch angeheizt und mehrfach einen „totalen Einreisestopp für Muslime“ versprochten. Später bat er seinen Berater Rudolph Giuliani, ihm den „richtigen Weg“ zu nennen, um sein Muslim-Verbot legal zu gestalten. Giuliani beschrieb die Szene in einem TV-Interview. Auch er gehört zu den Quellen, die Richter Watson zitiert, um die Verfassungswidrigkeit des Dekrets zu erklären.
Auch ohne das Inkrafttreten der beiden Dekrete sind die Grenzkontrollen in den USA seit Trumps Amtsantritt verschärft worden. Täglich werden Menschen in den Transitzonen verhört. Unter den Betroffenen sind Wissenschaftler, die zu internationalen Kolloquien in den USA reisen, Familienangehörige von US-Staatsangehörigen, Musiker, die in den von Trump anvisierten Ländern aufgetreten sind, und Schülergruppen, die zum Jugendaustausch in die USA reisen wollen.
Unterdessen legt Trump am Donnerstag einen ersten groben Haushaltsentwurf vor, der eine deutliche Steigerung der Militärausgaben vorsehen dürfte. Aus Regierungskreisen verlautete im Vorfeld, ein um etwa 54 Milliarden Dollar höherer Wehretat solle durch Einschnitte in anderen Bereichen ausgeglichen werden. So sollen unter anderem ein Viertel der Gelder für die Umweltbehörde EPA und ein Drittel der Mittel für das Außenministerium gestrichen werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Preiserhöhung bei der Deutschen Bahn
Kein Sparpreis, dafür schlechter Service
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!
Krise bei Volkswagen
1.000 Befristete müssen gehen
Housing First-Bilanz in Bremen
Auch wer spuckt, darf wohnen