piwik no script img

Tod des Fahrradaktivisten NatenomÖffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt

Der Autofahrer, der den Fahrradaktivisten Natenom überfuhr, hat seinen Strafbefehl nun doch akzeptiert. Der ADFC kritisiert fehlende Aufarbeitung.

Ghostbike für Natenom: Bei einer Gedenkfahrt hatten Ak­ti­vis­t:in­nen ein weißes Rad am Unfallort abgestellt Foto: Uli Deck/dpa

Berlin taz | Der Tod des Fahrradaktivisten Natenom wird nicht in einem öffentlichen Prozess vor Gericht verhandelt. Denn der Unfallfahrer hat einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl nun doch akzeptiert. Das berichten übereinstimmend die BNN und der SWR unter Berufung auf das Amtsgericht Pforzheim. Der 78-jährige Autofahrer muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zahlen. Zudem erhält er zwei Monate Fahrverbot.

Er hatte den Radfahrer laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 30. Januar auf der Landstraße zwischen Neuhausen und Schellbronn in Baden-Württemberg „trotz guter Sichtverhältnisse aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen“ und sei „daher ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 km/h auf den Fahrradfahrer aufgefahren“.

Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten habe und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gewesen sei.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht daher Anfang Oktober den Strafbefehl erlassen. Der Fahrer hatte dagegen Einspruch eingelegt. Wäre der nicht zurückgezogen worden, wäre es zu einem öffentlichen Verfahren gekommen.

Der Mann mit dem Abstandhalter

Der Fahrradaktivist Andreas Mandalka hatte sich in der Szene unter dem Pseudonym Natenom einen Namen gemacht. Ob auf seinem Profil auf Twitter, auf Mastodon oder in seinem Blog hatte Mandalka jahrelang über seine Erfahrungen als Radfahrer berichtet. Eins seiner wichtigsten Themen: der Abstand zwischen Auto und Fahrrad.

Um die Au­to­fah­re­r:in­nen auf Distanz zu halten, nutzte Natenom immer wieder auch Abstandhalter. Mal eine auf dem Gepäckträger quer liegende Fahnenstange, mal eine Schwimmnudel aus Schaumstoff. Das hatte ihm sogar Ärger mit der Polizei eingebracht.

Mandalka wollte nicht übersehen werden. Er trug immer eine gelbe Leuchtweste. Auch bei seinem Unfall, wie die Polizei schon nach dem Unfall bestätigt hatte.

Noch am Abend des Unfalls hatte sich Natenom über die Fahrerin eines „Riesen­arschlochpanzers SUV Geländewagens“ aufgeregt, die ihn auf der Landstraße erst abgedrängt und beim anschließenden Wiedertreffen auf einem Supermarktparkplatz auf ihrem Recht zum Vorbeidrängeln bestanden habe. Auf dem Rückweg wurde Mandalka getötet. Er wurde 43 Jahre alt.

Der Tod von Natenom hatte die Szene der Fahr­ra­dak­ti­vis­t:in­nen erschüttert. Bundesweit hatte es Gedenkfahrten gegeben.

Heftige Kritik vom ADFC

Die Beendigung des Verfahrens ohne öffentliche Verhandlung wird von Ak­ti­vis­t:in­nen scharf kritisiert. „Damit wird nicht mehr geklärt, wie es genau zum Unfall kam und wie der Autofahrer einen beleuchteten Radfahrer mindestens 10 Sekunden ‚übersehen‘ konnte“, sagte Bastian Wetzke vom ADFC Pforzheim der taz. Seiner Meinung nach sei die Staatsanwaltschaft nicht an einer öffentlichen Aufklärung und am Vertrauen in die Behörden interessiert gewesen.

Schon seit Längerem plant die Fahrradszene in Baden-Württemberg eine Sternfahrt zu Natenoms erstem Todestag. Am 2. Februar 2025 soll bei einer sogenannten Critical Mass aus Karlsruhe, Stuttgart und weiteren Städten gemeinsam nach Pforzheim geradelt werden. Ziel ist dann der Sitz der örtlichen Staatsanwaltschaft.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

40 Kommentare

 / 
  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • Das Autofahren sollte generell verboten werden.

    Die Jungen veranstalten Wettrennen, die Alten sind zu tatterig und mähen reihenweise Radfahrer um. Und die Generation dazwischen will mit Monster SUV's zeigen, was sie erreicht hat.

    Schluss damit, Autos abschaffen ist die Zukunft!

  • Eine unglaublich geringe Strafe. Wenn ein 78-Jähriger bei guten Sichtverhältnissen und vorbildlich markiertem Radfahrer diesen 10 Sekunden lang nicht sieht und ihn tötet, und dann nur zwei Monate anstatt lebenslangem Fahrverbot erhält, ist das nur zum Augenreiben. Der nächste Tote durch diesen Rentner ist doch nur noch eine Frage der Zeit. Wann, wenn nicht nach solchen Vorfällen, sollen alte Menschen denn dann ihren Führerschein abgeben? Wieviele Freischüsse hat der Gute denn, bevor ein Richter ihm dann vielleicht doch einmal den Lappen wegnimmt?

    • @K2BBQ:

      Das hat nichts mit dem Alter zu tun, siehe sämtliche Statistiken zu Unfällen und Altersgruppen.

      • @Friedel Castrop:

        Alte Menschen verschulden überdurchschnittlich häufig Unfälle durch Unachtsamkeit. Sie begehen überdurchschnittlich oft Fahrfehler, die sich auf abnehmende Intelligenz und Reaktionsfähigkeit zurückführen lassen. Dass alte Menschen nicht in Fallzahlen Spitzenreiter sind, liegt an der geringeren Fahrleistung - wer nicht arbeitet und nur zwischen Diabetologe, Rheumatologe und Bäcker hin- und herfährt, macht weniger Kilometer.

        • @In aller Ruhe:

          Die Schlussfolgerungen kommen aus den Statistiken der Privatversicherer und sind deswegen zu oberflächlich. Wichtig bei älteren Menschen wären eine Fahrt mit Fahrlehrer plus eine verkehrsmedizinische Untersuchung so wie sie bei den Berufstkraftfahrern ab dem 50. bzw. 60. LJ. vorgeschrieben ist (Anlage 5.2 der Faherlaubnisverordnung) . Damit würden kognitive (Unachtsamkeit, Intelligenzminderung) und körperliche Mängel erkannt, die dann ggf. mediznisch behandelt werden können. Die Privaten Unfallversicherer haben im Gegensatz zur Gesetzlichen Unfallversicherung keinen Unfallverhütungsauftrag, kümmern sich deswegen nicht ausgeprägt um die Unfallverhütung und veröffentlichen dann die bekannten Statistiken, die zuerst ihre Untätigkeit in der Unfallverhütung beweisen.

        • @In aller Ruhe:

          Tatsächlich sind Hauptunfallverursacher im Straßenverkehr Männer im Alter zwischen 18 und 25.



          www.bussgeldkatalo...g/unfallstatistik/

          • @Minelle:

            Diese Statistik ist vollkommen wertlos. Natürlich sind Senioren seltener an Unfällen beteiligt, sie fahren ja auch weniger. Wenn sie aber fahren, dann sind Menschen über 65 in 68 % der Fälle Hauptverursacher, Menschen über 75 sogar in 75,9 % (www.destatis.de/DE...3_N013_46241.html). Anders als junge Menschen werden alte Menschen auch nur noch schlechtere Fahrer.

      • @Friedel Castrop:

        Dem würde ich zustimmen, aber nicht so pauschal. Das ist einfach schlecht berichtet, wie man an den aufgeheizten Kommentaren weiter unten sieht. Man sollte das Alter einfach weglassen, weil es wissenschaftlich und in diesem Fall auch konkret ungeklärt ist.



        Es gibt schon seit 1973 die verkehrsmedizinische Untersuchung, die für Berufskraftfahrer zwingend ist. /1



        Das dürfen nur Ärzte mit dieser Qualifikation bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin, weil viele Medikamente / Erkrankungen die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Das wäre für jeden gut, ist allerdings noch nicht geregelt.

        Wie in einem Kommentar unten steht, kann so etwas jedem passieren, weil die Reaktionszeit realistisch bei ca. 400ms ( = 10m bei 50km/h) liegt. 10 Sekunden nicht aufpassen geht Richtung Sekundenschlaf.

        Ich fahre bei engen Verhältnissen immer hinter dem Radfahrer her bis Platz ist und werde regelmäßig angehupt, wenn ich mich nicht vorbeiquetsche . Das ist die andere Seite.

        /1



        www.bast.de/DE/Ver...-BLL/BLL_node.html

        dekraprod-media.e-...ufskraftfahrer.pdf

      • @Friedel Castrop:

        Noch schlimmer wenn es nichts mit dem Alter zu tun hat! Außerdem geht es hier um einen Einzelfall und kann sehr wohl was mit dem Alter zu tun haben.

        • @t-mos:

          Aber genau von diesem Einzelfall sollen doch Maßnahmen für ALLE älteren Verkehrsteilnehmer abgeleitet werden.

        • @t-mos:

          Wer genau wissen möchte wie die Fahrerlaubnis für Ältere im Berufskraftfahrerbereich gesetzlich geregelt ist kann hier nachsehen:



          www.gesetze-im-int...2010/anlage_5.html

          Sekundenschlaf heißt jetzt Tagesschläfrigkeit. Das ist in allen Altersguppen häufig und kann mehrere Ursachen haben. Man kann den Menschen im Simulator untersuchen. Das würde ich bei dem Unfallhergang als Richter anordnen und die Fahrerlaubnis an das Ergebnis des Tests koppeln .



          www.bast.de/DE/Pub...022-2021/m325.html

          Ein Meilenstein der Verkehrsrechtsprechung ist das Urteil nicht. Da stimme ich den Kritikern zu. .

  • Autoland-Deutschland

    Solange die Wirtschaft mit dem.Verkauf von Autos Noch Geld erwirtschaftet wird des nix mit Gleichberechtigung auf den Straßen.

  • Warum muss ein Autofahrer, der verschuldet einen Menschen tot fährt, seinen Führerschein nicht dauerhaft abgeben?!

    • @J. H.:

      Weil Art. 0 GG nicht nur die Würde des Kapitals sondern auch das Grundrecht auf automobile Freizügigkeit schützt. Das Grundrecht auf einen Führerschein kann nur in seltenen Fällen wie z.B. Blutwerte von 20 ng THC dauerhaft eingeschränkt werden.

    • @J. H.:

      Weil jeder Mensch jeden Tag Unfälle verursachen kann, durch die Andere zu schaden kommen.



      Ein Moment der Unachtsamkeit, oder eine Einschätzung einer Situation in Sekundenbruchteilen genügt. Bei der Arbeit, im Verkehr, beim Sport.



      Wer das für sich selbst nicht erkennt oder akzeptiert agiert scheinheilig. Rache ist hier fehl am Platz wenn kein Mutwille, Alkohol oder Drogen oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

      • @Dromedar:In:

        Du sagst es selbst, Unfälle sind schnell verursacht. Trotzdem fahren viele Leute zu schnell, überholen zu knapp, tasten sich beim Rechtsabbiegen in Radspur und Fußweg rein, schauen aufs Handy, lassen den Schulterblick weg... Klar, bei jedem Unfall ist immer irgendetwas blöd gelaufen. Aber diese konstante Verantwortungslosigkeit verträgt sich einfach ganz schlecht mit dem Risiko, was vom Autofahren ausgeht.

      • @Dromedar:In:

        Wirklich nicht. Gerade im Auto nicht. Wer Auto fährt, hat darauf zu achten, andere nicht zu gefährden oder gar umzubringen. Es geht hier ja wohl nicht um Rache, sondern darum, Menschen, die eine Gefährdung für andere darstellen, aus dem Verkehr zu ziehen. Wer das nicht akzeptiert, sollte gar nicht erst Auto fahren.

  • Ich hoffe doch mal sehr, dass sich der Unfallverursacher auch nach den lächerlichen 2 Monaten Fahrverbot nie wieder an das Steuer eines Autos setzt.

    • @Life is Life:

      Das können wir nicht verlangen. Es könnte sein, dass er z.B. Diabetiker ist und sein Diabetes schlecht eingestellt war. Der Richter hätte anordnen müssen, dass die Fahrerlaubnis solange ruht, bis die Unfallursache medizinisch geklärt ist.

  • Natenom war ein Held.



    Wir müssen mehr dieser Helden auf dem Rad haben!

    Gegen Autofahrer! Für die Umwandlung von Straßen in Radwege!

  • Wie ist es denn möglich, dass ein offensichtlich fahruntüchtiger Mann einen Verkehrsteilnehmer tötet ... und dann 2 kurze Monate Fahrverbot erhält, statt lebenslanges Fahrverbot? Der nächste Tote folgt da doch auf den Schritt.

  • Oh wow Leute umzubringen ist ja eine richtige Ordnungswidrigkeit, wenn man es nur richtig anstellt.



    2 Monate Fahrverbot und 150 Tagessätze... das sind einmal auf die Straße setzen und zweimal über eine rote Ampel fahren. Was für ein sStaat.

    • @Genosse Luzifer:

      Das stimmt.



      Wenn der Richter nicht genau überprüft hat, ob nicht doch eine Tötungsabsicht vorgelegen hat.

      "How to get away with murder" war eine beliebte Fernsehserie.

  • Wie ist denn bitte möglich, dass eine ältere Person, die eine andere im Straßenverkehr tötet, weil sie offensichtlich nicht fahrtüchtig ist, nur 2 Monate Fahrverbot erhält - statt den Führerschein gänzlich entzogen zu bekommen? Der nächste Tote wartet in so einem Fall doch nur.

  • Ein Witz die Bestrafung. Unfassbar. Die Pappe müsste lebenslang weg und die Strafe mehrfach multipliziert.



    Und dann auch noch todesdreist diese lächerliche Strafe ablehnen.

    D.h., wenn ich mal jemanden loswerden will, dann fahr ich den einfach mit dem Auto über den Haufen und erzähl was von "oooops, übersehen".

  • Wow. Da wird (mutmaßlich) fahrlässig ein Mensch tot gefahren und es gibt dafür noch nicht mal eine Freiheitsstrafe. Geschätzte 4000 Euro Geldstrafe und zwei Monate Führerscheinentzug, da hab ich schon für weniger MPU machen müssen. Vorbestraft ist der Mann jetzt zwar aber das dürfte mit 78 einigermaßen egal sein.

  • "Die Beendigung des Verfahrens ohne öffentliche Verhandlung wird von Ak­ti­vis­t:in­nen scharf kritisiert. „Damit wird nicht mehr geklärt, wie es genau zum Unfall kam und wie der Autofahrer einen beleuchteten Radfahrer mindestens 10 Sekunden „übersehen“ konnte“"



    Diese Frage hätte auch in einem Verfahren wohl nicht mehr geklärt werden können.



    Andreas Mandalka ist tot und der beschuldigte Rentner wird seine Sicht der Dinge bereits ausführlich bei der Polizei zu Protokoll gegeben haben.



    Auch dieser Unfall zeigt, dass eine ständige Überprüfung aller Verkehrsteilnehmer auf ihre Tauglichkeit nötig wäre - das könnte vielen Verkehrsteilnehmern, aber natürlich vor allem Radfahrern und Fußgänger das Leben retten.



    Was es längst für einige Führerscheinklassen gibt, den 5-Jahres-Rythmus, wäre das Mindeste. Noch besser wären freilich jährliche Kurztests, aber das ist wahrscheinlich realistisch nicht zu schaffen vom Aufwand her.

    • @Farang:

      Aber auch für Radfahrer, samt Helm- und Warnwestenpflicht. Immer schön weiter eskalieren!

    • @Farang:

      Prinzipiell haben Sie mit einigem Recht, aaaaber:

      "der beschuldigte Rentner wird seine Sicht.....zu Protokoll gegeben haben."

      Er wird das schon getan haben?



      Sie wissen es also nicht, sondern setzen hier eine Vermutung in den Raum, auf die Sie Ihr Argument aufbauen. Das ist Ihnen hoffentlich bewusst?

      Was wenn er das nicht getan hat?



      Was wenn im Prozess doch noch Einiges geklärt hätte werden können?

      Und eine ständige Überprüfung aller Verkehrsteilnehmer (am besten jährlich) ist wohl auch ein bißchen abgehoben.



      Dadurch dass so gut wie jeder in diesem Land am Verkehr teilnimmt (ja, für mich zählen auch Fußgänger dazu), möchte ich mal sehen wie Sie jährlich 80 Mio Menschen testen lassen wollen.

      • @Barnie:

        Der Fußgänger bewegt aber keine ein bis zwei Tonnen Masse mit großer Geschwindigkeit durch die Gegend...



        Natürlich müssten die Tests zuvorderst für Kfz-Fahrer kommen.



        Dann Motorröder. Wenn dann noch Kapazität ist auch Radfahrer.



        Natürlich geht von Autos und LKW die größte Gefahr für Radfahrer und Fußgänger aus.

      • @Barnie:

        Fußgänger können aber keine anderen Fußgänger tot fahren. Theoretisch tot laufen. Praktisch eher unwahrscheinlich.

      • @Barnie:

        Lassen wir uns von der Fußgängerlobby keine Denkverbote aufdrücken! SUV-Raser worldwide unite!

  • "eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen (...). Zudem erhält er zwei Monate Fahrverbot." - das ist günstig für ein Menschenleben. Für das Besprühen eines toten Luxusgegenstandes, dessen Produktion und Nutzung laufend andere schädigen, wäre der 78-jährige ins Gefängnis gekommen. Bei einem Radfahrer ist das egal. Ich verstehe diese Urteile überhaupt nicht. Das heißt einfach immer wieder, dass einem nichts passieren kann, wenn man mit seinem Auto Menschen tötet.

    • @Niemals:

      Es geht nicht darum was günstig ist, es geht immer um das eigentliche Ziel der Handlung.



      Und es gibt keine Indizien soweit ich den Fall in der Presse mitverfolgen konnte, dass der Unfallverursacher es billigend in Kauf nahm oder absichtlich den Radfahrer angefahren hat.



      Man muss schädliche Folgen mindestens für möglich halten und sie billigend in Kauf nehmen, indem man bspw Schutzmaßnahmen ignoriert, um zum Vorsatz zu kommen.



      Es war nach allem was öffentlich bekannt ist ein Unfall.



      Eine drakonische Einzelbestrafung würde hier auch nicht mehr Recht sprechen - die Idee das 'harte Strafen' Menschen abschrecken wird in den USA seit Jahrzehnten anschaulich widerlegt - von Three-strikes laws bis hin zur Todesstrafe - nichts wirkt.



      Tatsächlich muss der Antrieb aus solchen Tragödien immer sein die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer stetig weiter zu verbessern, beispielsweise wie von mir im Kommentar darüber ausgeführt durch verpflichtende regelmäßige Tauglichkeitstest oder durch verpflichtende Airbag-Helme für Radfahrer, durch deutlich mehr Radwege, durch verpflichtend eingebaute Assistenzprogramme in allen Kfz - Kollisionsassistenten sind längst am Markt.

      • @Farang:

        Entschuldigung, doch das klingt zynisch. Natürlich nehme ich ab einer bestimmten Geschwindigkeit billigend in Kauf, dass andere geschädigt werden. Und so weit sich den Nachrichten entnehmen lässt, hätte bei der Geschwindigkeit auch kein Ganzkörper-Airbag geholfen. Ein kompletter Führerschein-Entzug wäre ja wohl das Mindeste. Doch halt, stimmt ja, willkommen in der Realität: Autos müssen ja verkauft werden. Hey, und sie sind teurer als Fahrräder. Und, Mensch, Fahrräder werden ohne Benzin oder anderen Kraftstoff betrieben ... was für ein Mist aber auch. Das rechnet sich ja gar nicht. Also: Freie Fahrt für freie Bürger! (Und ich lebe auf dem Lande, und ich bin älter, und ich muss Auto fahren - doch man kann das auch umsichtig tun und sich der Gefahren bewusst sein.)

      • @Farang:

        Schützt hier Dummheit vor Strafe?



        Wer zehn Sekunden lang "nichts sieht" und trotzdem weiterfährt, nimmt einen Unfall billigend in Kauf.



        Mit Entzug des Führerscheins auf Lebenszeit wäre doch allen gedient - auch dem Fahrer, der dann niemand mehr mit Kfz totfahren kann.



        Einem Radfahrer, der mit 80-90 km/h ungebremst überrollt wird, hilft auch kein Airbag-Helm. Der ist in jedem Fall mausetot.

      • @Farang:

        Gut, dass Sie den Nicht-Motorisierten mal ordentlich Bescheid stoßen, wo der Bartel den Most holt. „Verpflichtende Airbag-Helme für Radfahrer“… hm, das ist ziemliche End-of-the-pipe-Technologie, wie auch die meisten anderen Ihrer Vorschläge eher davon zeugen, dass das scheue Reh Autofahrer nicht verschreckt werden soll.

        • @Earl Offa:

          Das scheue Reh Autofahrer wird auch zukünftig den Löwenanteil im Straßenverkehr stellen.



          Nichts deutet auf eine Veränderung hin.



          Jährlich wächst die Gesamtzahl an Autos weltweit. Die ICE-Strecke Berlin München brauchte fast 30 Jahre für Modernisierung und Neubau...



          Seit den 1990ern wurden wie viele Bahnhöfe geschlossen und Kilometer Schiene stillgelegt?



          Ich bewege mich in der Realität - es gibt genügend Landesregierungen mit Grün an der Macht, die waren auch unter Schröder dabei und jetzt in der Ampel - BaWü ist grün geführt seit 'Ewigkeit' und trotzdem noch Autobauerländle...



          Das Auto ist und wird der Hauptakteur bleiben, insofern ja ich plädiere für Airbaghelme, die sind wirklich nicht mehr teuer und haben ihren Nutzen mehr als bewiesen.



          Wer ein Mofa fährt muss auch einen Helm tragen, viele e-Bikes und sportliche Radfahrer sind kaum langsamer unterwegs - was spricht also gegen die Helmpflicht bei Radfahrern?



          Das ist doch völlig unabhängig vom Autoverkehr eine sinnvolle, leicht zu realisierende und lebensschützende Maßnahme.

          • @Farang:

            @Farang: was spricht also gegen die Helmpflicht bei Radfahrern?



            Warum nur für Radfahrer und nicht gleich auch für Fußgänger?



            Ein Fahrradhelm schützt nur bis ca. 25 km/h. Er kann lebensschützend sein. In diesem Fall war kein fehlender Helm Todesursache, sondern die extrem hohe Geschwindigkeit des Kfz.



            Ich fahre übrigens immer mit Helm Fahrrad, glaube aber nicht wie Siegfried in der Nibelungensage, dadurch unverwundbar zu sein.