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Thomas Fischer verklagt JournalistinProzess um „Schlamperei“

Wo beginnt eine Tatsachenbehauptung? Ex-BGH-Richter Thomas Fischer klagt gegen eine Journalistin wegen Äußerungen zu §219a.

Fischer im Recht? Im Prozess gegen die Journalistin Mayr geht es um vier Aussagen Foto: dpa

Karlsruhe taz | Der Konflikt begann im Jahr 2018. Deutschland diskutierte über § 219a Strafgesetzbuch (StGB), der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ mit Strafe bedroht. Betroffen sind auch ÄrztInnen wie Kristina Hänel, die im Internet sachlich auf ihr eigenes Angebot hinweisen.

Die Journalistin Gaby Mayr stellte im Frühjahr 2018 in zwei Beiträgen im Deutschlandfunk und in der taz die These auf, dass für diese Verurteilungen der StGB-Kommentar von Thomas Fischer mitverantwortlich sei. Als „Kommentar“ wird in der Rechtswissenschaft ein Erläuterungsbuch zu einem Gesetz genannt. Das Werk von Fischer ist der am meisten zitierte Kommentar zum Strafrecht. Fischer ist auch als Kolumnist bekannt, derzeit bei Spiegel Online.

Mayrs Vorwurf: Mindestens zwei Gerichte hätten in ihren Urteilen einen Satz aus dem Kommentar Fischers abgeschrieben und für die Begründung verwendet: Paragraf 219 a solle verhindern, „dass die Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird“. Genau so habe es schon Fischers Vorgänger Herbert Tröndle formuliert, ein fanatischer „Lebensschützer“, der gegen jede Liberalisierung der Rechtslage beim Schwangerschaftsabbruch gekämpft habe. Dessen Kommentierung lebe bei Fischer fort, so Mayr.

Fischer reagierte einige Wochen später mit einem polemischen Beitrag im Branchenportal Meedia. Im Kern stellte Fischer dabei klar, dass das Zitat lediglich die Begründung des Gesetzgebers aus dem Jahr 1974 wiedergab. Im Kommentar sei die Quelle auch angegeben worden.

Der Streit spitzt sich zu

Die Journalistin antwortete eine Woche später, ähnlich polemisch, auf Meedia. Dabei erklärte sie es für „irrelevant“, dass Fischer nur die Gesetzesbegründung zitiert hatte und erhebt einen neuen Vorwurf: Fischer habe die Gesetzesbegründung selektiv zitiert und einen ebenso wichtigen Satz weggelassen: „Andererseits muß die Unterrichtung der Öffentlichkeit (durch Behörden, Ärzte, Beraterstellen) darüber, wo zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, möglich sein.“ Das Weglassen dieses Satzes sei, so Mayr, „grobe handwerkliche Schlamperei“.

Das wollte Thomas Fischer, bis 2017 Vorsitzender Richter am 2. BGH-Strafsenat, nicht auf sich sitzen lassen. Er mahnte Mayr ab, ohne Erfolg, und verklagte sie dann zivilrechtlich beim Landgericht Karlsruhe auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz.

Konkret geht es um vier Aussagen von Mayr. 1. Die Kommentierung von Tröndle lebe in der Kommentierung von Fischer weiter. 2. Der Strafrechtskommentar von Fischer sei „schlecht für die Rechtsprechung“. 3. An der Kommentierung zu § 219a habe Fischer nichts geändert, außer der Rechtschreibung. 4. Der Kommentar zu § 219a beruhe auf „grober handwerklicher Schlamperei“.

Wenn Sie den Vorwurf ‚handwerklicher Schlamperei‘ als Tatsachen-Äußerung einstufen, bekommen Sie einen Run von Betroffenen-Anwälten auf Ihr Gericht

Verteidiger Gernot Lehr

Fischer war am Dienstag selbst ins Landgericht gekommen und erläuterte, dass er mit Tröndle nur die 49. Auflage gemeinsam (aber arbeitsteilig) verantwortet habe. Ab der 50. Auflage habe er dessen sehr konservative Ansichten zum Abtreibungsrecht aus dem Kommentar gestrichen. Auch den angeblich unterschlagenen Satz habe er in der Kommentierung zu § 219a durchaus zitiert, allerdings erst einige Absätze später.

Werturteil oder Tatsachenbehauptung?

Das Landgericht hatte sich noch viele Wertungen offen gehalten, eine Tendenz wurde aber deutlich: Die Behauptung, dass die Kommentierung Tröndles bei Fischer weiterlebe, könnte die Kammer als „unwahre Tatsachenbehauptung“ einstufen. Denn im Kontext der Beiträge Mayrs werde Tröndle nicht mit Aussagen zu § 219a zitiert, sondern allgemein zum Abtreibungsrecht. Hier aber habe Fischer einen klaren Schnitt zu Tröndle gezogen.

Gaby Mayr wurde vom renommierten Medienrechtler Gernot Lehr vertreten. Lehr argumentierte, alle beanstandeten Formulierungen Mayrs seien Werturteile und keine Tatsachenäußerungen. Fischer könne deshalb keine Unterlassung verlangen. Wenn der Kommentar als „schlecht für die Rechtsprechung“ bezeichnet werde, dann sei das eine „Meinungsäußerung par excellence“. Lehr warnte das Gericht: „Wenn Sie den Vorwurf ‚handwerklicher Schlamperei‘ als Tatsachen-Äußerung einstufen, bekommen Sie einen Run von Betroffenen-Anwälten auf Ihr Gericht“.

Das Landgericht Karlsruhe wird sein Urteil am 27. September verkünden.

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39 Kommentare

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  • Ein Kommentar ist ein Kommentar ist ein Kommentar.



    Eine Meinung darüber ist eine Meinung ist eine Meinung.



    Er "darf" Gesetze kommentieren, Frau Mayr darf eine Meinung zu diesen Kommentaren haben. Da gibt's schließlich keine Moderation, ja wo sammer denn?! Da geht's doch nicht um Gesetze – also der Streit um des Kaisers Bart?



    Ich halte Frau Mayr die Daumen.

    • @Frau Kirschgrün:

      Liebe Frau Kirschgrün,



      So sehr ich Ihre Kommentare jeweils schätze - bitte verwechseln Sie hier nicht Sympathie/Zustimmung zur politischen Position von Frau Mayr mit der juristischen Einschätzung ihrer Einlassungen. Danke!

      • @Emmo:

        Ach was!

        Die ist doch so helle.



        Das kriegt die innerlich schon gebacken



        Sie wollte nur noch mal das Banner der



        Meinungsfreiheit - im Wind flattern lassen. Zu recht. 🗽 🗽 🗽

        unterm—-btw & not only —



        Über den von der Frau Journaille‘istin verzapften derben Stuß - besteht doch ernsthaft gar kein Streit. Gellewelle.

  • Der Herr Fischer ist in der deutschen Medienlandschaft, in manchen Belangen, eine der wenigen Stimmen der Vernunft. Das er sich damit die Abneigung der progressiven Empöreria eingebrockt hat wundert dementsprechend nicht. Wenn ich mich recht erinnere hat Herr Fischer ja auch mit der taz, in Form von Frau Schmollack (?!), ja auch schon sein Vergnügen inklusive öffentlich ausgetragenem Nachspiel.

  • Na dann mache ich mir mal wieder die Mühe und kassiere danach dann hier Prügel.



    Das, was Mayr geschrieben hat ist unterirdisch, besteht eigentlich nur aus Unterstellungen und falschen Schuldzuweisungen. Sie ignoriert, wahrscheinlich absichtlich, was ein Kommentar ist, dass jedes Gericht davon unabhängig urteilen kann. Sie ignoriert, dass Fischer weder für die Gesetzeslage noch für die aktuelle Rechtsprechung verantwortlich ist. Sie behauptet, Fischer habe Urteilsbegründungen absichtlich und tendenziös verkürzt. Sie unterstellt Fischer die selben Absichten und Grundhaltungen wie seinem Vorgänger als Kommentator, was ganz sicher falsch ist und unredlich obendrein. Obendrein darin dem absurden Muster folgend mit dem in der ganzen 218/ 219- Debatte dem jetzigen Gesetzesgeber Nazi- Ideologie unterstellt wird, nur weil ein paar Sätze im Gesetz stehengeblieben sind. Verurteilt wird sie vielleicht nicht, trotzdem sind ihre Texte Schund bei dem es nur darum geht das aktuelle Recht auf jede erdenkliche Weise anzugreifen.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Stimme in allen Punkten zu. Nur: Was treibt Fischer, dagegen juristisch vorzugehen? Solch einen Unsinn, den Mayr geschrieben hat, kann er einfach ignorieren und gut ist. Fischer erweckt schon den Eindruck, dass er sich recht gerne im Lichte der Öffentlichkeit bewegt.

      • @Lockenkopf:

        Die Hetze gegen Fischer macht meines Wissens ja schon länger die Runde und nicht allein Frau Mayr spielt in diesem Spiel mit. Warum sollte er sich dem nicht erwehren?

      • @Lockenkopf:

        Ich glaube nicht, dass er sich je der Uneitelkeit bezichtigt hätte...

        Und Herr Leiberg hat weiter unten auch nicht Unrecht, dass seine Klage ein gewisses Maß an "Blind Spot" aufweist. Was er da teilweise verfolgt haben will, hätte die katholische Kirche vielleicht zu ihren "besten" Zeiten als Ketzerei verfolgt, wenn es jemand über Gott oder einen wichtigen Kleriker gesagt hätte. Aber er ist nunmal weder das eine noch das andere, und unser Staat hat ohnehin eine andere Einstellung zur Meinungsfreiheit als die "una, sancta, catholica et apostolica".

    • @Benedikt Bräutigam:

      Bin völlig Ihrer Meinung. Frau Mayr schien der Unterschied zwischen einem juristischen und einem journalistischen "Kommentar" nicht ganz geläufig zu sein.

      Was die Unterstellerei betrifft: Die ist ein alter Hut und sollte Teilnehmern des politischen Diskurses . Echte "Idealisten" haben häufiger echte intellektuelle Probleme mit der Vorstellung, dass andere Menschen durchaus andere Ansichten vertreten können, OHNE entweder zu dumm zu sein oder zu böse Absichten zu verfolgen, um die "Wahrheit" anzuerkennen. Herr Fischer kann es als Kompliment von Frau Mayr an seine Intelligenz ansehen, dass sie in seinem Fall offenkundig nur die Variante "zu böse" in Betracht zog. :-)

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Und wieder etwas dazu gelernt: ich bin kein 'echter' Idealist. Allerdings unter der Voraussetzung, dass Ihr Definitionsentwurf ist kein exklusiver ist ...

        Gerne unterschiede ich deshalb vorrangig zwischen INTERESSEN und erst nachrangig nach Haltungen, Meinungen und Werten.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          "Idealist" (mit Anführungszeichen) war hier als schmeichelhafte Umschreibung für "verbohrter Ideologe" gemeint. Und nein, die Aussage war keine nomenklaturische Definition, sondern nur die Beschreibung eines zuweilen auftretenden Phänomens.

          Wer eine gegenteilige Meinung zu Kenntnis nehmen und würdigen kann, OHNE primär nach der (bösen?) Absicht des Trägers und seinen dahinterstehenden Interessen zu fragen, sie überhaupt zu äußern, braucht sich jedenfalls nicht angesprochen zu fühlen. Denn er ist in de Lage, seine eigenen Wertungen als nicht notwendigerweise absolut richtig und seine Mitmenschen als Individuen mit durchaus variablem ethischen Grundgerüst zu verstehen. Mit so jemandem kann man Pluralismus praktizieren - während Menschen, die dazu unfähig sind, nach meiner Ansicht eher als Diktatoren oder Einsiedler taugen. :-)

          • @Normalo:

            Da mögense zum Ende gar nich soo falsch liegen.

            “Der Sohn eines sudetendeutschen Arztes wuchs bis 1969 in Finnentrop-Rönkhausen auf. Er besuchte das Gymnasium in Plettenberg, verließ sein Elternhaus mit 16 Jahren und besuchte ein Gymnasium in Friedberg (Hessen), das er in der 12. Klasse abbrach. …“ ff



            & Däh!



            “Kirchlich gesehen gehört Rönkhausen zur Erzdiözese Paderborn (historisch bis ins 19. Jahrhundert zum Erzstift Köln), Schutzpatron des Ortes ist der Hl. Antonius der Einsiedler. “



            Na aber 👋! 🤓



            &



            de.wikipedia.org/w...s_Fischer_(Jurist)



            &



            de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6nkhausen

            kurz - Westfälisch Sibirien.



            Wie ich weiß - ein hartes Pflaster. 👹



            (& Friedberg - als Schlagobers.)

            Na Mahlzeit

            • @Lowandorder:

              Nette Riposte - sehr elegant. Chapeau.

              Allerdings habe ich bei aller ostentativen Selbstsicherheit, mit der Fischer seine Ansichten verbreitet, noch keine Nachweise von Dissens-Intoleranz gesehen. Insofern passt aus meiner Sicht eher der Vergleich zum leicht beleidigten Kleriker.

              • @Normalo:

                Naja - sach mal so - entre nous:

                An mir ist der Kelch ja dankenswerterweise im Ergebnis so grad noch vorübergegangen.

                Aber Kommentare - noch dazu zum Strafrecht - Schreiben? Echt?! Getzt!



                Booey. Lot mi an Lann. Kärrnerarbeit & was für …eben. Paschd scho.

                unterm——wenn auch Kästchenrichter



                (Schmeißte ne Packung Pril ins Wasser & denn siehste ja - was wird). 👹



                Nich für Kooche - op jot kölsch.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Wenn es denn so ist, wie Sie schreiben, gibt es doch für Thomas Fischer gar keinen vernünftigen Grund zur Klage. So what?

      • @Rainer B.:

        und @lockenkopf:

        In der Kommentarsektion der kindischen Meedia-Artikel hat Fischer seinerzeit durchblicken lassen, was für ihn das Fass zum Überlaufen brachte:

        Die wirre Mayr hat seinen Verleger kontaktiert und wollte erreichen, dass dieser die Zusammenarbeit aufgibt. Das ist so frech, dass ich ihr alles erdenklich Schlechte für ihr Verfahren wünsche.

        • @Biasy:

          Mit Verlaub - hamse dafür ne Fundstelle - nen link etc ?

          Das wäre in der Tat - Journaille‘ismus pur - ja schlicht “krank im Schädel“.

  • Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient, why not. Ansonsten wird auch ein Thomas Fischer nicht davon ausgehen können, dass seine Kommentare per se Tatsachenbehauptungen sind.

  • Da gibt’s Schlimmeres. Ich musste zum Beispiel noch mit dem Dreher/Tröndle arbeiten. Aber man legt sich doch nicht mit Journalisten auf dem Niveau einer Schülerzeitung an.

  • Ich habe Fischer als jemanden in Erinnerung, der gerne kräftig austeilt, aber sehr dünnhäutig ist beim Einstecken.

    • @Lapa:

      Trotz allem sind seine Spiegel-Kolumnen lesenswert. Ich sehe natürlich, dass auch er nicht frei ist von Milieu-typischen Vorurteilen/Cliches, weswegen ich ihm schon empfohlen habe, sich doch bei den Soziologen tewas mehr schlau zu machen.



      Trotz unterschiedlicher Ansätze im politischen Bereich sehe ich in ihm einen konsequenten Verfechter des Rechtsstaatsprinzips.



      Wie alle Juristen ist er in eigener sache zu sehr von sich selbst eingenommen. Vielleicht sollte auch er ab und an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens konsultieren...

    • @Lapa:

      Fischer ist im Zweifel berufsbedingt sehr bewandert darin, die rechtlichen Grenzen des Austeilens millimetergenau zu definieren und sie bei seinen eigenen Veröffentlicheungen einzuhalten. Möglicherweise hat er sogar einen diebischen Spaß dabei, seine Gegner bei Gelegenheit dafür büßen zu lassen, dass ihnen diese Fähigkeit nicht in dem Maße gegeben ist.

      "Dünnhäutigkeit" würde ich das dann nicht nennen - sondern eine andere Spielart von Eitelkeit. Er betrachtet Recht als sein Territorium, auf dem man ihm auf eigene Gefahr nachstellt.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Lapa:

      Mag sein.

      Aber seit wann ist dies ein Alleinstellungsmerkmal???

  • Na Servus

    Verweise mal auf - den Beitrag von Gaby Mayr inne taz -



    “Rechtsprechung mit Schimmelansatz“



    Die Urteile zu Paragraf 219a basieren auf dem Strafrechtskommentar eines „Lebensschützers“ und eines umstrittenen Ex-BGH-Richters.“ Ach was! 👺



    taz.de/Juristische...00512&s=Gaby+mayr/



    & das reichlich volle Füllhorn der Kommentare - insbesondere - Christian Rath



    Rechtspolitischer Korrespondent -



    “Genau so ist es: Die Gerichte zitieren die Begründung des Gesetzgebers, nicht die Privatmeinung von Tröndle.



    Von der Kritik des Artikels bleibt damit wenig übrig.“



    Indeed. Wenn überhaupt.

    kurz - Was kümmerts einen Mann von Welt.



    Wenn sich ein Hund an seine Hose stellt?“



    & sine ira et studio -



    Mit Harry Rowohlt gesprochen:



    “Mein Anwalt hätte dazu nicht geraten.“

    Fin - “Kall - mei Drobbe!“ (Lia Wöhr;)

    • @Lowandorder:

      Von Ihnen Unterstützung für diesen Standeskollegen? ;-)

      Aber ich kann das nachvollziehen, wenn die Verteidigungsstrategie schon ist, das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit und die Aussagen sind subjektive Wertungen der Autorin und damit durch die Meinungsfreiheit gedeckt, das sind normalerweise die letzten Verteidigungslinien, falsche Aussagen zu egalisieren.

      • @Sven Günther:

        Schonn.

        Aber - um dem Humor & der Lebensklugheit die Ehre zu geben.



        Es geht ja weniger um Flat-earther als um Anhänger der Hohlwelttheorie. 🤓



        & - Falco - ist‘n feines Stichwort - &



        💤 💤 💤

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Da fällt mir auch nur noch Macchiavelli ein:



      Es festigt die Macht des Fürsten, wenn die Beherrschten sich wegen aller möglichen Banalitäten gegenseitig vor Gericht verklagen können. Egal wer gewinnt, es steht der Staat dabei als Sieger da, er hat dem schließlich Gewinner geholfen, "zu Recht verholfen", heißt es dann.

      Es ist auch irgendwie absurd:



      Eine "falsche Tatsachenbehauptung" muss im Normalfall nicht verboten werden. Es zieht ja auch kein Geograph gegen Flat-Earther vor Gericht und verbietet ihnen, zu behaupten, die Erde sei rund. Falsche Tatsachenbehauptungen müssen widerlegt werden, nicht verboten. Sonst umweht sie nur der Mythos der unbequemen Wahrheit.



      Imsofern geht Fischers Klage hier voll nach hinten los. Peinlich.

      • 0G
        06137 (Profil gelöscht)
        @85198 (Profil gelöscht):

        Es ist nicht die falsche Tatsachenbehauptung als solche, die hier untersagt werden soll. Es geht darum, dass eine falsche Tatsachenbehauptung Voraussetzung für eine sicherlich dann folgende Strafanzeige wegen übler Nachrede ist. Dazu muss aber im ersten Schritt die Falschheit der Tatsachenbehauptung nachgewiesen werden. Siehe §186 StGB "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist... " usw.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Herr Fischer wird die Klage gewinnen, zumindest in der Instanz.

        Ich hab da gerade bei ner schönen Shisha auf der Dachterasse gegen meinen Hausjuristen gewettet, um ein gutes Essen im Fleischeslust in Frankfurt.

        Fischer ist ein ziemlich genialer Egomane, bei dem Falco als Dauerplatte im Kopf läuft, der geht nicht vor Gericht, wenn er sich nicht sicher ist zu gewinnen.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Sven Günther:

          Was den Hinweis auf "Fleischeslust" angeht: 'nur' Namedropping - oder Ihr persönlicher Beitrag zum Thema Egomanie?

          • @76530 (Profil gelöscht):

            Reine Fleischpropaganda^^

            fleischeslust-frankfurt.de/

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @Sven Günther:

              Merci vielmals.

              Aus (b)esseren Zeiten durchaus bekannt. So weit ist Mainhattan nun och wieder nisch.

              Lösung: Ba-Ba-Banküberfall ...

        • @Sven Günther:

          Er wird sie aber nur zum Teil gewinnen, die Frage am Ende, ob der Kommentar "schlecht für die Rechtsprechung" sei, ist ganz klar Werturteil und nicht einem Widerruf zugänglich. Mich wundert allerdings, dass Fischer insoweit überhaupt geklagt haben soll, das müsste er eigentlich selbst wissen (wenn es denn eine der in Rede stehenden Behauptungen ist und nicht nur vom Anwalt der Gegenseite eingebracht wurde).

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @Dr. McSchreck:

            Wer aus dem psychologischen Geläuf kommt, wird hier nur kurz den Terminus "Blinder Fleck" fallen lassen.

            Auch ein Mensch mit dem Namen Thomas Fischer ist keineswegs ... Mr. Perfect.

            Ich wünsche Frau Mayr Erfolg und - falls notwendig - einen langen Atem.

            • @76530 (Profil gelöscht):

              mag sein, menschlich sympathisch finde ich ihn auch nicht unbedingt, aber darum geht es nicht. Darauf zu klagen, dass jemand die Bewertung, der Kommentar sei "schlecht für die Rechtsprechung" widerruft, ist schon kurios.



              Eigentlich könnte Fischer zufrieden sein, dass ungefähr jeder Verteidiger, Staatsanwalt und offenbar auch die Beschaffer für das Gericht es anders sehen - vielleicht könnte er sogar damit werben. Frau Mayr: "schlecht für die Rechtsprechung", anderer Auffassung......(usw.)

            • @76530 (Profil gelöscht):

              Hola - das mit dem blinden Fleck - heute mal was wörtlich genommen. Gelle. 🎭

              • 7G
                76530 (Profil gelöscht)
                @Lowandorder:

                Wie meinen der Herr? Wollen Gegenrede halten?

                • @76530 (Profil gelöscht):

                  Nö. Die liegt ja ganz&glatt bei ehna.