Superspreader Gottesdienst: Beten und arbeiten

Alles muss ab Montag schließen, damit das Coronavirus sich nicht mehr so schnell ausbreiten kann. Und was ist mit den Kirchen?

Kirchtürme, gegen den Himmel gesehen

Gemeinsam mit Dutzenden Gottesdienstbesucher:innen zu beten bleibt erlaubt Foto: Rene Traut/imago

Um das Coronavirus einzudämmen, wurde in den vergangenen Monaten auf Eigenverantwortung statt Beschränkungen gesetzt. Das Ergebnis? Steigende Infektionszahlen und erste Krankenhäuser an ihren Belastungsgrenzen. Es ist also verständlich, dass Bund und Länder diese Woche einen „Lockdown light“ beschlossen haben.

Auf der Terrasse vor dem Restaurant einen Burger essen, ein Museumsbesuch mit Abstand und Maske, ein Konzert in der zu nur 30 Prozent besetzten Elbphilharmonie anhören – all das ist nun verboten. Gemeinsam mit Dutzenden Gottesdienstbesucher:innen auf knarzenden Holzbänken zu knien und zu beten ist dagegen weiterhin erlaubt. Ebenso wie dem Orgelspiel in einer Kirche zu lauschen, wenn man es nur als Gottesdienst und nicht als Konzert deklariert.

Es ist absurd, Gottesdienste von den Coronabeschränkungen auszunehmen. Die Kirchen haben sich trotz Hygienevorschriften in den letzten Monaten als Superspreader hervorgetan.

200 Infizierte nach einem Gottesdienst in einer Baptistengemeinde in Frankfurt am Main, 24 positiv Getestete nach einer Andacht in einer Karlsruher Freikirche. Stralsund, Westertimke, Berlin-Neukölln: Die Liste der Orte von Gottesdiensten als Infektionsherden ließe sich weiter ausführen. Infektionsfälle solchen Ausmaßes gab es in Kinos, Theatern oder Opernhäusern nicht.

Kein Grundrecht auf Präsenz

Warum also dürfen Gottesdienste weiterhin stattfinden? Bayerns Ministerpräsident Markus Söder argumentiert mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Ohne Frage ein hohes Gut. Doch erstens gibt es kein Grundrecht auf Präsenzgottesdienste – wie alles andere könnte man auch diese ins Digitale verlegen.

Und zweitens werden auch andere Grundrechte während der Pandemie beschnitten. Vom Grundrecht auf Berufsausübung können aktuell beispielsweise nur wenige Künstler:innen Gebrauch machen.

Die Entscheidung, alle kulturellen Einrichtungen zu schließen, Kirchen aber offen zu lassen, ist also eine Prioritätenabwägung – und reinste Lobbypolitik. Inspirieren ließen sich Bund und Länder bei ihrer Entscheidung wohl von benediktinischen Klöstern des Spätmittelalters, denn das, was wir im November tun dürfen, ist: beten und arbeiten.

Sicher, auch in Kinos und Co. wird es in den letzten Monaten zu Infektionen gekommen sein. Die Einrichtungen temporär zu schließen kann also eine sinnvolle Maßnahme sein. Aber dann muss es konsequenterweise auch heißen: Macht die Kirchen zu!

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