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Studie zu EU-Bürgern in DeutschlandEin Drittel will wieder weg

Doch nicht gleichgestellt: Eine neue Studie zu Ab- und Zuwanderungsgründen von EU-Bürger:innen von und nach Deutschland zeigt die zahlreichen Hürden.

Damit Integration gelingt: Sprachkurs für Mi­grant:in­nen in Berlin Foto: Stefanie Loos/reuters

Erstmals seit eineinhalb Jahrzehnten sind zuletzt mehr EU-Bürger:innen aus Deutschland ab- als eingewandert. Wenig überraschend, betrachtet man deren Situation, die gekennzeichnet ist durch schlechten Zugang zu Sprachkursen, mangelnde Orientierung und Diskriminierung. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest die Studie „Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt?“, die am Dienstag von der Integrations- und Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), vorgestellt wurde.

Die Studie analysiert die Gründe von EU-Bürger:innen, nach Deutschland zu kommen beziehungsweise das Land wieder zu verlassen. Durchgeführt wurde sie vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Tübingen. Basis ist eine Online-Befragung von 900 aus dem EU-Ausland zugewanderten Personen, ergänzt durch Interviews mit Ex­per­t:in­nen aus Beratungseinrichtungen. Am häufigsten gaben die Teilnehmenden an, aufgrund ihrer Part­ne­r:in­nen nach Deutschland gezogen zu sein. Auch konkrete Jobangebote und Zukunftsperspektiven wurden genannt.

Nichtsdestotrotz: Ein Drittel der Befragten denkt darüber nach, Deutschland wieder zu verlassen. Begründet wurde das vor allem mit hohen Wohn- und Lebenshaltungskosten, Diskriminierungserfahrungen und dem Mangel an Zugehörigkeitsgefühl. Viele fühlen sich demnach in Deutschland nicht wohl.

Natalie Pawlik sagt: „Wer nach Deutschland kommt, arbeitet und unsere Gesellschaft mitgestaltet, hat das Recht auf echte Teilhabe.“ Stattdessen stießen die Menschen auf „Sprachbarrieren, Hürden beim Arbeitsmarktzugang und Diskriminierung“, so die Beauftragte der Regierung.

Eigentlich haben EU-Bürger:innen Vorteile

Verglichen mit Nicht-EU-Bürger:innen haben EU-Bürger:innen durch das sogenannte Freizügigkeitsrecht eigentlich besonders in den Bereichen Arbeits- und Aufenthaltsrecht Vorteile. Sie brauchen kein Visum und dürfen zunächst ohne Aufenthaltstitel hier leben und arbeiten. In Deutschland sind aktuell 2,7 Millionen EU-Bürger:innen erwerbstätig, 1,7 Millionen davon aus ost- und südosteuropäischen Ländern.

Gerade Letztere sind häufig im Niedriglohn- und Helferbereich beschäftigt. Dort besteht laut Studie ein großes Risiko, in schlechte oder teilweise illegale Beschäftigungen zu geraten. Fehlendes Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten führte dazu, dass problematische Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen würden, so die Studienautor:innen. Sie appellieren, dass die Gruppe der EU-Bürger:innen bei migrationspolitischen Fragen mehr Beachtung findet.

Statt von Unterstützung berichten viele der Teilnehmenden von diskriminierenden Erfahrungen bei Behörden. So kritisiert auch Clara Bünger, die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, die aktuelle „politische Kampagne gegen einen vermeintlich organisierten Sozialleistungsmissbrauch“. Insbesondere Rom:­nja müssten gegen eine „Wand von Vorurteilen ankämpfen, statt effektiv unterstützt zu werden“, sagt Bünger zur taz. Klar sei: So könne man sich keine Zukunft in Deutschland aufbauen.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass – obwohl EU-Bürger:innen rechtlich gleichgestellt sein sollten – ihre tatsächlichen Erfahrungen ähnlich der von Mi­gran­t:in­nen aus Drittstaaten sind. Damit die Integration besser gelingt, werden mehrere Handlungsempfehlungen abgeleitet. Dazu gehört zum Beispiel die Durchführung einer mehrsprachigen Informationskampagne in den wichtigsten Herkunftssprachen im europäischen Ausland, damit Betroffene frühzeitig über Krankenversicherung, Arbeitsrechte und Sozialleistungen Bescheid wissen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Sprachförderung. Kein Deutsch zu sprechen, schränke die beruflichen und sozialen Aufstiegschancen von EU-Bürger:innen erheblich ein. Trotzdem stoppte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Anfang Februar auch für EU-Bürger:innen den Zugang zu freiwilligen Integrationskursen. „Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist integrationspolitisch fatal“, kritisiert Clara Bünger. „Ohne Hilfen beim Spracherwerb besteht der Grundsatz der Gleichbehandlung nur auf dem Papier“, sagt die Linken-Politikerin.

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