Streit um Gebäudeenergiegesetz: Wann die Heizung wegmuss
Das Gebäudeenergiegesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck sorgt in der Ampel für Streit und wurde vertagt. Worum es geht – ein FAQ.
Müsste laut GEG jede:r ab 2024 sofort die Gasheizung austauschen?
Nein. Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) besagt, dass jede Heizung, die ab 2024 neu eingebaut wird, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bestehende Heizungen sollen demnach auch nach 2024 betrieben werden, und zwar bis zu 30 Jahre oder bis sie irreparabel kaputtgehen. Ist die Heizung nicht mehr reparierbar, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit dürften Vermieter:innen neue oder gebrauchte fossile Heizungen einbauen. Danach muss ein nachhaltiges Modell her. In Form von Hybridheizungen, also in Kombinationen mit anderen Heizformen wie Solarthermie oder Wärmepumpen, dürfen Gasheizungen sogar langfristig weiter eingesetzt werden – solange sie sich an die besagte Bedingung halten, dass 65 Prozent der erzeugten Energie aus nachhaltigen Energiequellen stammt. Verpflichtend soll der Heizungstausch ab 2044 sein, dann müssten laut GEG alle Heizungen zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Was würde die Umrüstung auf Wärmepumpen kosten?
Die Anschaffung einer Wärmepumpe kann je nach Typ zwischen 12.000 und 50.000 Euro kosten. Die Betriebskosten schwanken je nach Strompreis und Wärmedämmung des Gebäudes. Bei kleineren, gut gedämmten Häusern liegen die jährlichen Betriebskosten vielleicht bei 200 Euro, bei größeren, schlecht gedämmten Häusern können es mehr als 2.000 Euro werden.
Muss jede:r den Umbau komplett selbst bezahlen?
Schon jetzt, vor der Verabschiedung des geplanten GEG, gibt es eine sogenannte Grundförderung von 30 Prozent für alle Immobilieneigentümer:innen, die fossile Heizungen gegen neue, klimafreundliche Modelle austauschen. Darüber hinaus soll es bald Klimaboni geben, die den Umbau nochmal 10 bis 20 Prozent günstiger machen. Vom Klimabonus I in Höhe von 20 Prozent profitieren zum Beispiel alle Vermieter:innen, die ihre Heizung austauschen, obwohl noch gar keine rechtliche Pflicht dazu besteht. Auch Menschen, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld erhalten, sollen diese Förderung bekommen.
Der Klimabonus II, in Höhe von 10 Prozent, soll laut Gesetzentwurf ausgezahlt werden, wenn Vermieter:innen die fossile Heizung mindestens fünf Jahre vor der 30-Jahre-Frist eintauschen oder Heizungen einbauen, die zu einem besonders hohen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Was, wenn man sich eine Wärmepumpe trotzdem nicht leisten kann?
Der Gesetzentwurf sieht zwei zentrale Möglichkeiten vor, um die Kosten abzufedern: Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Übergangsfristen ermöglichen es Eigentümer:innen, eine fossile Übergangslösung einzubauen, für den Fall, dass die Heizung nicht repariert werden kann. Diese Übergangslösung darf maximal drei Jahre im Einsatz sein, unter bestimmten Bedingungen auch zehn Jahre. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch aufzunehmen.
Auch die Härtefallregelungen sollen Ausnahmen ermöglichen – etwa für Menschen, die solche Investitionen aus wirtschaftlichen Gründen trotz Förderungen nicht tätigen können. Oder wenn der Ertrag einer neuen Heizung nicht in angemessenem Verhältnis zur Investition steht. Das entscheiden die Länder nach Einzelfällen. Grundsätzlich von der geplanten Heizungstauschpflicht ausgenommen wären Immobilieneigentümer:innen, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst nutzen und über 80 Jahre alt sind. Erst wenn solche Immobilien die Eigentümer:innen wechseln, etwa bei einer Erbschaft, müssten Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren ersetzt werden.
Wie viele Menschen wären betroffen?
Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt gibt es in Deutschland 41 Millionen Haushalte, in denen durchschnittlich zwei Personen leben. Fast die Hälfte dieser Haushalte besitzt eine Immobilie. Drei von vier Gebäuden werden aktuell noch mit Erdgas und Heizöl beheizt. Anhand dieser Zahlen kann man schlussfolgern, dass etwa 15 Millionen Haushalte von den geplanten Regelungen betroffen wären und ihre Heizungen umrüsten müssten.
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