Streichung des Beleidigungsparagrafen: Gauck bremst
Der Bundespräsident rät bei der Diskussion über die Abschaffung des Paragrafen zur Verunglimpfung des Staatsoberhaupts zur Zurückhaltung.
rtr/dpa | Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt.
„Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient“, sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll. Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte er laut Vorabbericht vom Freitag.
Im Zuge der Affäre um den TV-Moderator Jan Böhmermann hat die Bundesregierung angekündigt, den Paragrafen 103 zu streichen, der eine Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob auch Paragraf 90 gestrichen werden soll, der dies für eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten regelt.
„Ich persönlich brauche keine Lex Gauck“, sagte der Bundespräsident. Aber es gehe um den Repräsentanten aller Bundesbürger. Das müsse man bei der Beratung über mögliche Streichungen beachten. Zur Diskussion um das Aus für den Paragrafen 103 sagte Gauck nur, man müsse sorgfältig abwägen, was man durch Gesetzesänderungen gewinne und was man verliere.
Gauck will seine Entscheidung über eine mögliche zweite Amtszeit noch vor der Sommerpause bekanntgeben. „Lassen Sie uns mal den Frühsommer kommen, und dann werde ich mich entschieden haben und werde das auch öffentlich kundtun“, sagte er dem Deutschlandfunk.
Auf die Frage, ob er noch mit sich ringe, meinte Gauck: „Offenkundig.“ Es werde jedenfalls eine schwere Entscheidung sein. Einerseits gebe es die Frage, ob er auch mit über 80 Jahren den Belastungen des Amtes gewachsen sei. Andererseits gebe es so viel Zuspruch aus der Bevölkerung, von Menschen, die ihm wichtig seien.
Die Wahl des Staatsoberhaupts durch die Bundesversammlung findet am 12. Februar 2017 statt.
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