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Strategiepapier der EU-Kommission„Sex ohne Konsens muss EU-weit als Vergewaltigung gelten“

Brüssel hat ein neues Strategiepapier für Gleichstellung vorgelegt. Das bleibt weitgehend zahnlos, bis auf eine deutliche Ansage an die Mitgliedsländer.

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung Foto: Virginia Mayo/ap
Eva Fischer

Aus Berlin

Eva Fischer

Einer von drei Frauen in der EU wird im Laufe des Lebens geschlechtsspezifische Gewalt angetan. Jede fünfte Frau erleidet häusliche Gewalt. Und pro Woche sterben in der EU 18 Frauen durch einen Femizid. Mit diesen Zahlen beginnt die EU-Kommission die Vorstellung ihrer neuen Gleichstellungsstrategie für die Jahre 2026 bis 2030, die sie am Donnerstag veröffentlichte.

Die Unterdrückung zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt: Pro Stunde verdienen Frauen in der EU 12 Prozent weniger als Männer und sie bekommen 25 Prozent weniger Rente. Nur drei Prozent des Investmentkapitals gehen an frauengeführte Teams. Dass Frauen im Berufsleben benachteiligt werden, bedeutet einen volkswirtschaftlichen Verlust von 390 Milliarden Euro pro Jahr.

Wenn es so weiter geht, dauert es noch 50 Jahre, bis Frauen Männern in der EU gleichgestellt sind, schätzen Expert:innen. Zumal zugleich Frauenrechte weltweit zurückgedrängt werden.

Die EU-Kommission plant daher, ihre bisherige Gleichstellungsstrategie auszubauen. „Wir werden hart erkämpfte Rechte schützen, ins Stocken geratene Fortschritte wieder in Gang bringen und Widerstand mit Mut und Klarheit begegnen“, sagte Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, am Donnerstag in Brüssel. Sie kam insbesondere auf die Themen Vergewaltigung und sexualisierte Cybergewalt zu sprechen. „Sex ohne Konsens muss EU-weit als Vergewaltigung gelten“, sagte sie.

Gescheiterter Versuch, Vergewaltigung EU-weit einheitlich zu definieren

Zwar wurde 2024 die EU-Richtlinie zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen verabschiedet, das erste EU-Gesetz dieser Art. Innerhalb von 36 Monaten, also bis 2027, müssen die Mitgliedstaaten die rechtlichen Vorgaben nun in ihre nationalen Gesetze übernehmen.

Doch die EU scheiterte daran, sich auf eine einheitliche Definition von Vergewaltigung zu einigen. Die EU-Verhandler:innen von Kommission und Parlament wollten den Einwilligungsansatz „Nur Ja heißt Ja“ einführen. Das bedeutet, alle sexuellen Handlungen erfordern die explizite Zustimmung aller Beteiligten – verbal oder nonverbal. Doch im Rat gab es dafür keine qualifizierte Mehrheit: auch, weil Deutschland unter dem damaligen FDP-Justizminister Marco Buschmann seine Zustimmung verweigerte. In Deutschland gilt das „Nein heißt Nein“-Prinzip: Als Vergewaltigung wird eine Handlung nur gewertet, wenn das Opfer seine Ablehnung explizit zum Ausdruck gebracht hat.

Noch rückschrittlicher sind diejenigen Staaten, in denen der Straftatbestand der Vergewaltigung nur dann erfüllt ist, wenn Sex durch physische Gewalt oder Drohungen erzwungen wird. Das ist 18 von 27, also der Mehrheit der EU-Staaten der Fall. Dies zu ändern, war beim Aushandeln der Richtlinie 2024 nicht gelungen.

Erneuter Druck nötig

Zur aktuellen Forderung von Hadja Lahbib sagt die Grünen-Europaabgeordnete Alexandra Geese: „Die Kommissarin sendet damit eine sehr klare Botschaft an die nationalen Regierungen, dass die vereinbarte Richtlinie nicht ausreicht“. Aus ihrer Sicht sei das wichtig, „um nochmal politischen Druck auszuüben.“

Dennoch bewertet sie die neue Gleichstellungsstrategie der EU-Kommission als „zu soft“. „Das Papier enthält viele Problembeschreibungen, aber wenig konkrete Vorgaben. Damit wird es seinem Anspruch nicht gerecht.“

Geese kritisiert besonders den Ansatz der Kommission bei der Cybergewalt. Studien belegen, dass 98 Prozent aller Deepfakes im Internet pornografisch sind und 99 Prozent davon Frauen zeigen. Die Kommission schreibt in dem Papier, man wolle sicherstellen, dass Online-Plattformen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) „vollständig durchsetzen, um Deepfakes zu entfernen und Online-Missbrauch zu bekämpfen“. Deswegen wolle man insbesondere Elon Musks Plattform X untersuchen.

„Wir sind weit über die Phase hinaus, in der wir Beweise sammeln müssen“, kritisiert Geese. „Es gibt seit Jahren Gespräche mit den Tech-Konzernen, ohne dass es zu etwas geführt hätte. Jetzt muss das Gesetz auch durchgesetzt werden, statt zu zögern, nur weil man Angst vor Ärger mit der Trump-Regierung hat.“ Auch in dieser Hinsicht findet sie das Papier der Kommission „unambitioniert“.

Die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bei sexualisierter Cybergewalt, auf die die EU-Kommission im Strategiepapier verweist, sei nicht stark genug. In Artikel 5 des Gesetzes, „Nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimen oder manipuliertem Material“, hat der Rat einen Nebensatz hinzugefügt: „sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der betreffenden Person schwerer Schaden zugefügt wird“. Das schränkt die Strafbarkeit erheblich ein und erhöht die Beweislast für die Opfer.

„Natürlich schadet es Betroffenen ernsthaft, wenn KI-generierte oder echte sexualisierte Bilder der eigenen Person veröffentlicht werden. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die dargestellte Person ihre Einwilligung erteilt hat“, sagt die EU-Abgeordnete Geese. Dies müssten die Gesetze der Mitgliedstaaten klarstellen.

Gesundheit, Bildung und Arbeit sind Sache der Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission steht bei ihren Vorschlägen zur Gleichstellungspolitik vor dem Problem, dass Gesundheit, Bildung und Arbeit Kompetenzen der Mitgliedstaaten sind; auch das Strafrecht liegt größtenteils in nationaler Zuständigkeit. Also genau die Bereiche, die für eine wirksame Gleichstellung geändert werden müssten.

Laut Europäischem Institut für Gleichstellungsfragen liegt der durchschnittliche Wert des Gleichstellungsindex EU-weit bei 63,4. 100 Punkte würden bedeuten, dass Männer und Frauen komplett gleichstellt sind. Am besten läuft die Gleichstellung in Schweden (73,7), Frankreich (73,4) und Dänemark (71,8). Schlusslichter sind Zypern (47,6), Ungarn (51,6) und Tschechien (53,2).

Deutschland liegt mit 63,2 Punkten unter dem EU-Durchschnitt. Bei dem auf den Arbeitsmarkt bezogenen Index ist Deutschland sogar auf dem drittletzten Platz mit 63,9 Punkten; der EU-Durchschnitt beträgt 69,3 Punkte.

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