Strafrechtsverschärfung: Hetze kann Mandat kosten
Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, soll künftig weder kandidieren noch verbeamtet werden dürfen.
Foto: Stefan Sauer/dpa
Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, soll künftig nicht mehr gewählt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf zum „Schutz des Gemeinwesens“ vor, den die Bundesregierung vergangene Woche auf den Weg gebracht hat. Verurteilte sollen demnach künftig ihr passives Wahlrecht verlieren können.
Wer wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, soll künftig „die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen“ und „die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden“, verlieren können. Diese Personen sollen also nicht mehr Abgeordnete, Gemeinderät:innen oder Beamt:innen werden dürfen.
Darüber soll das zuständige Strafgericht entscheiden. Die Nebenstrafe gilt für höchstens fünf Jahre. Ob und wie lange die Nebenstrafe zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängt wird, liegt ganz im Ermessen des Gerichts; der Gesetzentwurf nennt keine Kriterien. Die Bundesregierung begründet das neue Instrument mit dem drohenden Vertrauens- und Ansehensverlust für solche Ämter.
Höhere Hürde, scharfe Kritik
Im Vergleich zum Referentenentwurf des Justizministeriums aus dem Dezember 2025 gab es vor allem eine Änderung: Der Verlust des passiven Wahlrechts und des Zugangs zum Beamtenstatus soll erst ab einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe möglich sein, nicht schon ab sechs Monaten.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Regelung ab und befürchtet eine „kontraproduktive Symbolwirkung, die Radikalisierungsprozesse verstärkt, anstatt ihnen entgegenzuwirken“. Der DAV hat auch „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“; der Entzug politischer Mitwirkungsrechte stelle einen besonders schweren Eingriff dar.
Mit Blick auf die AfD
Eine ähnliche Regelung war bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehen – als „Resilienzstärkung der Demokratie“ werden derzeit Maßnahmen zusammengefasst, die die Auswirkungen von AfD-Wahlerfolgen begrenzen sollen. Würde künftig also etwa Thüringens AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke wegen Volksverhetzung verurteilt, könnte er sein Landtagsmandat verlieren und womöglich auch bei der nächsten Wahl nicht wieder antreten.
Im Jahr 2024 gab es mehr als 1.773 Verurteilungen wegen Volksverhetzung. Die Zahl der Urteile hat sich seit 2019 mehr als verdoppelt. Und sie könnte weiter steigen, sollte ein Gesetzentwurf des Bundesrats Erfolg haben. Demnach soll künftig auch die Leugnung des Existenzrechts Israels als Volksverhetzung bestraft werden. Wer dann auf einer Demonstration „From the River to the Sea, Palestine will be free“ ruft, dem könne der Verlust des passiven Wahlrechts und des Zugangs zu Beamtenstellen drohen.
Der Gesetzentwurf zum Schutz des Gemeinwesens sieht auch weitere Verschärfungen des Strafrechts vor. So sollen Angriffe auf Polizist:innen, Kommunalpolitiker:innen, Ärzt:innen und Zugbegleiter:innen künftig härter bestraft werden. Der Deutsche Richterbund spricht hier von „kosmetischen Änderungen“, die sich darauf beschränkten, politische Signale zu senden. Über den Gesetzentwurf muss letztlich der Bundestag entscheiden.
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