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Strafanzeige im Fall MollathWar es schwere Freiheitsberaubung?

Der Anwalt des vermutlich zu Unrecht in einer Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath hat einen Richter angezeigt. Bald könnte der gesamte Fall neu aufgerollt werden.

Angeblich gemeingefährlich: Gustl Mollath. Bild: dapd/SWR/Report Mainz

NÜRNBERG/HAMBURG dapd | Der Anwalt des womöglich zu Unrecht seit Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath, Gerhard Strate, will bis Anfang Februar einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren stellen. Strate sagte am Dienstag, er werde bis Ende Januar abwarten, zu welchem Ergebnis die damit befasste Staatsanwaltschaft Regensburg gekommen sei, und dann gegebenenfalls bei der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Regensburg einen eigenen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren einreichen.

Der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Wolfhard Meindl, sagte, die Behörde sei noch mit dem Fall befasst. Derzeit würden Personen befragt und Akten studiert, ob es einen Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren gebe. Bis wann die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis kommen wird, konnte Meindl nicht sagen. „Es ist aber ziemlich sicher, dass wir im Januar nichts Neues mehr haben.“

Der heute 56-jährige Kaufmann Mollath wurde 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit dauerhaft in die Psychiatrie in Bayreuth eingewiesen, weil er seine damalige Ehefrau angegriffen haben soll. Er hatte zudem Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert, in die seine Ehefrau verwickelt gewesen sein soll. Das Gericht hatte diese Vorwürfe als paranoide Hirngespinste abgetan, inzwischen stellten sie sich aber als wahr heraus.

Am Montag war bekannt geworden, dass Strate gegen einen Nürnberger Amtsrichter und den Leiter des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung stellte. Darin geht es vor allem um zwei von dem Amtsrichter 2004 erzwungene Aufenthalte Mollaths für mehrere Wochen in einer Klinik in Erlangen 2004 sowie in Bayreuth 2005, weil sich Mollath einer Begutachtung durch Psychiater verweigert hatte.

Den Vorstoß des bayerischen Justizministeriums, diese Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeiten zu lassen und damit der Zuständigkeit des Nürnberger Generalstaatsanwaltes zu entziehen, begrüßte Strate. „Ich werte das als ein Zeichen dafür, dass die Strafanzeige ernst genommen wird.“

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22 Kommentare

 / 
  • D
    DonG

    Nur mal so als Hinweis:

     

    Der Richter von Herrn Mollath hieß Otto Brixner und hatte höchst selbst beim zuständigen Finanzamt angerufen, um Mollath dort als "Spinner" bezeichnet - dies ist sogar Aktenkundig ("M = Spinner", handgeschrieben von einem Finanzbeamten)

     

    Dies allein ist bereits eine Amtsanmaßung und daher strafbar. Zufällig ist Herr Brixner gut bekannt mit dem neuen Lebensabschnitt von Ex Fr. Mollath - ebenfalls ein Schwarzgeldschieber bei der HVB...

  • AU
    Angebot und Nachfrage

    @ wauz

     

    ich finde Ihre Kommentare etwas eigenartig.

     

    Sie arbeiten nämlich mit wüsten Unterstellungen gegen Herrn Mollath.

     

    Wenn alle Hexendiagnostizierer jemanden als Hexe diagnostizieren, dann ist nach Ihrer Logik der Gestört der dann sagt, die Hexendiagnostizierer haben alle Unrecht.

     

    Auf diese üble Weise kann man jeden Gesunden zum Kranken Psychopathen stempeln.

  • AU
    Angebot und Nachfrage

    @ Humanist,

     

    Psychiatrische Gutachten sind subjektiv. Es sind in der Wissenschaft keine objektiven körperlichen oder psychologischen Befunde bekannt, anhand der man Gefährung objektiv wie in der Mathematik feststellen könnte.

     

    Letztlich werden Menschen aufgrund von Verdächtigung in die geschlossene Psychiatrie gesperrt.

     

    Und im vorliegenden Fall ging es von vornherein nicht um "Diagnostik", sondern darum, jemanden beiseite zu räumen, damit Steuerflucht nicht auffliegt.

  • WS
    Wolfgang Stoeth

    Man braucht kein Jurist zu sein, um zu sehen, dass es Methoden sind aus nicht zu langer Vergangenheit (1933-1945).

  • H
    Humanist

    Aus dem "f u r c h t"baren Fall Mollath resultieren

    konkrete politische Forderungen an a l l e Menschen,

    Parteien, Organisationen und auch Kirchen :

    Gutachten, ohne eine persönliche Untersuchung, also

    F e r n g u t?achten? müssen g e s e t z l i c h

    und standesrechtlich ,-ethisch untersagt werden.

    Ferngutachten sind weder gut noch achtend, sondern

    zu tiefst inhuman und verantwortungslos, da die Komplexität eines Menschen, insbesondere eines kranken Menschen aus de Ferne nicht beurteilt werden kann.

    Keine Frau, kein Mann würde einen Partner heiraten,

    ohne ihn vorher gesehen zu haben. Wenn eine muslim-

    ische Frau einen unbekannten Mann heiraten muss, haben wir erlebt, welche menschliche Katastrophen

    entstehen können..... Nicht einmal ein Auto wird

    gekauft ,ohne es sich vorher anzuschauen. Aber

    Psychiater, Gutachter haben es sich in der autori-

    tären Tradition angemasst,Herrn Mollath u.a.aus der Ferne be-bzw. v e r urteilen zu können.

    Ferngutachten sind keine Gutachten, sondern höchstens

    prüfende, gutachterliche S t e l l u n g n a h m e n

    zu vorangegangenen Gutachten, Befunden, die ja be-

    kanntlich falsch sein können.Die Notwendigkeit einer n e u en, unabhängigen Begutachtung wird dadurch n i c h t ersetzt.Insbesondere wenn dadurch ein Mensch

    für lange Zeit in die Psychiatrie oder noch schlimmer

    in die Forensik muss, in der hunderte von Menschen

    unschuldig in einer ins totalitäre gehende Abhängig-

    keit geraten können zusammen mit wirklich Schwerst-

    geisteskranken, -Kriminellen und Mördern und vielfach

    primitiven, sadistischen Pflegern.

    Bitte an alle Multiplikatoren und Mandatsträger etc.

    weitergeben. Ich hoffe auf eine Initiative, insbes.

    der Grünen und der Linken zu einer gesetzlichen

    Regelung und vorher eine öffentliche Diskussion.

  • W
    Wahrheitsfinder

    Unter anderem im blog von Frau Oberstaatsanwältin a. D.Frau Gabrielle Wolff wird präzise, nachvollziehbar und

    belegbar aufgezeigt, dass Herr Mollath systematisch,

    raffiniert, vorausschauend auf mehreren Handlungs-

    ebenen (EX-Frau, Landgericht, Rechtsanwalt der Frau,

    einem erschwindeltem Attest einer Privatpraxis und

    einem öffentlich-rechtlichen Bezirkskrankenhaus

    einem Ferngutachten eines Herrn Dr. Leipzigers u.a.

    einer nicht nachgewiesenem Wahn u. Gemeingefährlichkeit durch verfassungswidrige

    Zwangsbeobachtungen und einem siebenjährigen Aufenthalt in der H ö l l e Forensik mit Mördern, Schwerstkriminellen und Schwerstgeisteskranken und der Aufsicht von einfachen, primitiven und teilweise sadistischen Pflegern im Machtbereich des Gutachtertäters und bei nachts offenen Türen ... und dreimaligem Lichtanmachen fertig und mundtot gemacht werden sollte, um prominente Schwarzgeld, Steuerhinterzieher zu schützen und den politischen Skandal nicht aufkommen zu lassen. Herr Mollath hat trotz dieser Verfolgungsmaßnahmen keinen Verfolgungswahn bekommen, sich bewußtseinsverändernder Psychopharmaka verweigert und denkt nicht nur an sich,sondern ist solidarisch zu unschuldig festgehaltene, sedierten Menschen in der

    Forensik. Er hat Charakterstärke,gesellschaftliches

    Bewußtsein und ist konsequent. Ein Vorbild und deshalb ist das Wort angemessen ein Held, ein normaler Mensch in einer zunehmend verrückt-,geld-

    und machtgierigen zerstörerischen inhumanen Welt.

  • FF
    Franz Freiheit

    „Netzwerkzeuger arbeiten Hand-in-Hand!“

    - Der Richter Brixner verhindert Jahre vor dem Prozess durch Anruf beim Finanzamt mit Hinweis "der Mollath sein geisteskrank" Steuerermittlungen, worauf nach bekannt werden im Jahr 2012 die schwache Justizministerin nach Wink durch den "göttlichen" Ministerpräsidenten die Staatsanwaltschaft zur Wiederaufnahme des Verfahrens anweist, weil dies eine „neue Erkenntnis zum Fall sei!“.

    - Eine Ärztin, in deren Praxis die damals beste Freundin des mutmaßlichen Ehegewaltopfers hilft, attestiert die Verletzungen der Ehefrau erst ein Jahr nach der angeblichen Tat, kann sich aber nach Medienberichten mittlerweile gar nicht mehr daran erinnern, die Frau jemals gesehen zu haben.

    - Die Strafanzeige des Mollath besteht aus sechs Seiten, enthält klare und zur Verdachtsschöpfung hinreichend konkrete Hinweise auf Straftaten nach dem Geldwäschegesetz u.a., was bereits 2003 die Innenrevision der HypoVereinsbank als zutreffend bestätigte, doch die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ sieht keinen Anfangsverdacht, weil das Mollath`sche Schreiben wirres Zeug enthalten habe, obwohl Namen, Konten und verdachtseröffnende Begleitumstände zu Straftatbeständen benannt wurden. Das Offizialprinzip, d.h. der Rechtsgrundsatz, wonach die Staatsanwaltschaft von Amts wegen bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ermitteln muss, wird nicht angewandt, weil nach Merk keine Verdacht gesehen wurde.

    - Justizministerin Merk und Generalstaatsanwalt Nerlich behaupten beharrlich, es sei alles richtig gelaufen, weil die Staatsanwältin im Ergebnis ihres Beurteilungsspielraums keinen Verdacht begründet sah, was zeigt, dass es nur darauf ankommt, ob die Amtsperson etwas als gegeben sieht oder nicht. Auf Fakten, Wahrscheinlichkeitswägungen und logisches Denken kommt es offensichtlich nicht an.

    - Der vorsitzende Richter Brixner gebärdet sich in der Verhandlung wie der NS-reichsgerichtlicher Freisler, indem er mit dem Angeklagten herumschreit und ihm unter Drohungen das Wort entzieht.

    - die Zwangseinweisung zur psychiatrischen Beobachtung war rechtswidrig, weil der Richter ein bereits 2001 ergangenes Bundesverfassungsgerichtsurteil, demnach diese Praxis verfassungswidrig ist, außer Acht lässt und § § 81 stopp buchstabengetreu anwendet.

    Fazit: Wie gut für diese "bekannten Nürnberger Persönlichkeiten", dass es Hand-in-Hand arbeitende Staatsanwälte und Richter gibt, die geeint durch die “blinde Justitia“, dafür sorgen, dass alles koscher läuft und nichts zeitgerecht ans Licht kommt, was ans Licht kommen hätte können und müssen. Ist das nicht schön?

  • FF
    Franz Freiheit

    Verschwörungstheorien? - Nein, nein, bloß Netzwerke und so.....

    Der Fall Mollath zeigt exemplarisch die potentielle Gefahr für Leute, die aus welchen Gründen auch immer für sogen. "bekannte Persönlichkeiten" gefährlich werden können. Vorausgesetzt es gibt so etwas wie Netzwerke, Freundeskreise, Clubs, Vereine, Verbände, Parteien, etc. in denen diese Leute mit gewisser inneren Verbindung oder Beziehung zueinander organisiert sind und diese Beziehungen dann auch außerhalb dieser eigentlichen Verbindung nützlicher Weise dienlich sein kann. Man kennt sich und hilft sich, was natürlich Ehrensache oder auf Gegenseitigkeit beruht. So kommt die Macht, Einfluss oder Möglichkeit des einen eben auch den anderen, den „Freunden“ zu Gute. Ist das nicht schön? Doch natürlich, aber nur, wenn man selbst dazugehört. Andernfalls wäre es besser, man käme nicht in die Schusslinie, wie Mollath das möglicherweise mit seiner Strafanzeige getan hat. „Von Wauz“ weist solchermaßen Zusammenhänge in seinem Kom. „Von Wauz - paranoid“ vom 08.01.13 von sich. Für ihn ist Mollath nur ein Wirrkopf, der „neben der Kapp“ist. Mag ja sein lieber Herr „Von Wauz“, aber müssen solche Leute gleich in die „Klappsmühle“, wo er doch bei den Narren in Mainz, Köln, Aachen oder sonst wo besser aufgehoben, denn die sind ja zumindest zeitweise auch neben der Kapp - oder so!

  • FF
    Franz Freiheit

    Franz Freiheit zum Kom. „Von Wauz - paranoid“ vom 08.01.13

    Na mein lieber "von Wauz", sie scheinen ja die Akte Mollath im Detail zu kennen oder tun sie nur so. Das was sie unter dem Titel "paranoid" von sich geben lässt erkennen, dass sie irgendwie betroffen oder gar involviert sind, denn woher wollen sie wissen, dass Mollaths Behauptungen ohne Beleg waren. Diese Behauptung ist natürlich falsch, wie namhafte Juristen bereits deutlich zum Ausdruck gebracht haben.

    Was Staatsanwaltschaften und Polizei so alles zum Anlass von Ermittlungen nehmen, zeigen die Hinweise auf Fälle einiger Kommentatoren. Da sind haarsträubende sogen. "Anfangsverdachte" dabei. Wie sagte Frau Merk so schön, „die Staatsanwaltschaft darf nur ermitteln, wenn sie einen Verdacht sieht. Sieht sie diesen nicht, darf sie eben nicht ermitteln. Bei Mollaths Anzeige sah die zuständige Staatsanwältin halt mal keinen Verdacht. Lieber Mr. „Von Wauz“, wahrscheinlich war die Staatsanwältin blind, so wie „Frau Justitia“ halt blind auch blind ist. So einfach ist das, dachte Frau Merk zumindest. Ob das so bleibt, können wir getrost abwarten.

  • DM
    Dr. Munzert

    Mundtot in Erlangen

    Mollath ist kein Einzelfall! Mit mir haben sie es ähnlich gemacht: Entmündigt (nennt sich Betreuung) und in geschlossene Psychiatrie eingewiesen ohne vorherige richterliche Anhörung! Amtsgericht Erlangen Az: 4 XVII 0434/01. Die Betreuerin hat mich ohne mich vorher gekannt, gesehen oder gesprochen zu haben, einweisen lassen. Als sie mich später zum ersten Mal gesehen hat, sagte sie zu mir: "Sie sind ja so normal wie ich." Manchmal sei sie etwas voreilig, gemeint war die Einweisung. Dann war es aber schon zu spät! Bin nicht vorbestraft, null Punkte in Flensburg, vom Erlanger Bürgermeister wegen meines beispielhaften ehrenamtlichen Engagements gewürdigt - und plötzlich angebliches Wahnsystem und allgemeingefährlich! Bei mir wars nicht die Bank, sondern ein Konzern. Die Akten und Beweise sind in sicheren Händen.

    Standhafte Grüsse aus Franken, Dr. Reinhard Munzert

  • E
    Erfahrener

    Nach meinen Erfahrungen sind die meisten Entscheidungsträger psychisch gestörte Personen bzw. Querulanten, weil sie immer wieder Rechte willkürlich verweigern, wodurch sich auch die Überlastung der Gerichte (z.B. http://www.welt.de/print-wams/article105248/Ueberlastung-der-Gerichte-laehmt-Standort-Deutschland.html ) erklären lässt. Ich habe besonders in Bayern gegen (strafrechtlich milde verurteilte) Rechtsbrecher in größeren Rechtsstreitigkeiten (Hausbau, Geldanlagen) keine Rechte bekommen. Rechtliches Gehör, Gesetze und die höchstrichterliche Rechtsprechung wurden immer wieder übergangen. Richter stellten sich einfach blind und taub und hielten zusammen. Von den hoch gepriesenen Organen der Rechtspflege bin ich noch weiter angeschmiert und abserviert worden, was auch von den Verfassungsgerichten und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte billigend in Kauf genommen wurde.

    Da es besonders an einer Kontrolle der Richterschaft fehlt, können sich nachteilige Verhaltensweisen wie Justizkumpanei (vgl. Staranwalt Rolf Bossi) und die z.B. mit dem Milgram-Experiment und dem Stanford-Prison-Experiment nachgewiesenen Unterjochungsinteressen frei entfalten. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind auch nach Richtern und anderen Insidern systemkonform (vgl. z.B. http://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2012/12/justiz.pdf ). Ein weiterer Richter bestätigt „Strukturen der Staatskriminalität“ unter der Führung der bayerischen Staatsministerin der Justiz Dr. Merk (vgl. http://www.mmnews.de/index.php/etc/11503-gustl-mollath-neue-fakten ). Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt nach Insidern wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind angeblich die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ). Verfassungsbeschwerden werden mit Erfolgsquoten zwischen 0,2 – 0,3% abgeblockt, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ).

  • E
    Erfahrener

    Für diejenigen, die unbedingt an den Rechtsstaat glauben, einige Angaben von ehemaligen Richtern:

    Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf ).

    Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt - http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 .

    Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ). Dass der Rechtsstaat nur Fiktion ist, kann man unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 nachlesen.

  • JR
    John Rambo

    Schon möglich das mollath mit seinen anschuldigungen - die sich als weitgehend zutreffend erwiesen haben - etwas verwirrt wirkte.

     

    Ein künstler der ein bisschen verwirrt ist der gilt als "kreativ und exzentrisch"

     

    ein mollath der in die fänge von "gutachtern" geraten ist gilt hingegen als gemeingefährlich und landet in der klapse zusammen mit schwerverbrechern....

     

    So etwas kann jedem von uns passieren darum ist es so wichtig das bekannt wird wie gutachter und andere beteiligte vorgehen.

     

    Ausserdem wenn mollath tatsächlich einen "dachschaden" haben sollte kann man davon ausgehen das der sich durch den aufenthalt in der klapse eher verschlechtert hat.

     

    wo ist da das gebot einem kranken zu helfen?

     

    Der war nur eine nummer eine akte. ohne öffentlichkeit wäre mollath vielleicht bis ans ende seiner tage dort.

     

    ein gutachter der gefährlichkeit bescheinigt findet sich immer man kennt sich ja vom Golfspielen oder von netten von der pharmaindustrie geponsorten "konferenzen" in der karibik...

  • N
    noevil

    Gut, wenn die TAZ an dem Fall dranbleibt. Schließlich kann in manchen Fällen ein öffentliches Interesse so manchen davor bewahren, im verfilzten Sumpf des Vergessens unterzugehen.

     

    Auch eine in der Sache wahrlich nicht mit Ruhm bekleckerte bayerische Justizministerin kann damit wenigstens etwas an Boden zurückgewinnen.

     

    Hat @wauz die Unterlagen eingesehen? Die Rechtsvertretung von Herrn Mollath wird sicherlich auch wissen, was sie vorzulegen hat, um von der Justiz ernst genommen zu werden.

  • A
    andreas

    nun mal wieder etwas sachlicher die taz.

     

    und für die zweifler: lest die Anzeige!

     

    grüße aus der bananenrepublik

  • AR
    A. Raettvisa

    6 Seiten war der Strafantrag lang - 6 Seiten mit präzisen Angaben, welche z.B. der HVB genügten, um Verstöße gegen die AO und das GWG festzustellen (s.S.16 des HVB-Berichtes). Was Mollath in diversen sonstigen Papieren geschrieben hatte, sollte für die Staatsanwaltschaft irrelevant sein, es sei denn man fordert neuerdings Gesinnungs- und Reifeprüfungen für Strafanzeigen sowie eine gerichtsfeste Aufbereitung der zur Anzeige gebrachten Sachverhalte.

  • WS
    Winfried Sobottka

    Zitate aus einem Brief Mollaths, u.a. an Beate Merk:

     

    "8. Mir ist nichts geblieben! Nicht einmal die persönlichste Habe. Nicht

    einmal ein Bild meiner Mutter hat man mir gelassen.

    In bald sechs Jahren Haft in diesen angeblichen Krankenhäusern

    habe ich Viele kennen gelernt:

    o

    Mehrfachmörder

    o

    Kinderschänder

    o

    Kindermörder

    o

    Betrüger

    o

    Drogenhändler

    o

    selbst einen Nekrophilen (missbraucht Leichen) musste ich

    ertragen.

    In sechs Jahren hab ich Keinen kennen gelernt, dem gar nichts blieb!"

     

    Warum diese "Vorzugsbehandlung", wenn nicht deshalb, um ihn zu zermürben? Das Ganze verbunden mit 24-stündiger Kontrolle, und einmal im Jahr (zur Regeluntersuchung) sagte man ihm auch noch, dass er endlich begreifen solle, dass der von ihm angeprangerte Schwarzgeld-Komplex ein Wahngebilde sei und dass er Neuroleptika schlucken solle, um gesund zu werden - damit er irgendwann doch wieder auf freien Fuß kommen könne.

     

    Ein solches Schurkenstück hätte sich nicht einmal Stephen King einfallen lassen können.

  • HP
    Horst Pachulke

    Liebe taz, es wird eine Sommerlandverschickung sein, an der Herr Mollath teilnimmt. Frehiheitsberaubung? Welche Freiheitsberaubung?

  • W
    wauz

    Paranoid

     

    heißt - volkstümlich gesprochen - neben der Kapp. Und das kann man durchaus auch sein, wenn einige Dinge, die in einem Wahn vorkommen, eine gewisse Entsprechung in der Realität haben. Im Artikel heißt es, Herrn Mollaths Vorwürfe hätten sich als wahr erwiesen. Das ist eine irreführende Formulierung. Denn Mollaths Behauptungen kamen ohne jeden Beleg, und was die Sache noch schwieriger macht, ziemlich ungeordnet daher. Es ist inzwischen öffentlich bekannt, dass die diversen Papiere, die Mollath an verschiedenen Stellen vorgelegt hat, noch nicht einmal unterschieden haben, wer dieser genannten Personen nun Zeuge oder Täter ist. Mollaths pauschale Behauptung, da wurde Geld verschoben, stimmt. Das war es aber auch.

    Ich möchte lieber nicht hören, was einer der heutigen "Unterstützer" Mollaths von sich geben würde, wenn eine Staatsanwaltschaft auf Grund von Aussagen dieser Qualität Einsicht in Konten genommen hätte oder gar eine Wohnung durchsucht.

    Noch einmal volkstümlich gesprochen: Mollath ist durchgedreht, als keiner mit seinen Aussagen etwas anfangen konnte. Und ziemlich wüst gegen alle möglichen Leute geworden.

    Dieses Szenario ist für mich deutlich wahrscheinlicher als die große Verschwörung gegen ihn, von der er selbst überzeugt ist.

  • JB
    Joachim Bode

    Zu dem Justizskandal in Bayern gesellt sich jetzt ein weiterer Skandal: Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt seit ziemlich genau einem Jahr die sehr gut ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde von Mollath gegen die letzte Unterbringungsentscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vor - und nichts passiert! Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, wie eilbedürftig die gerichtlichen Verfahren sind, in denen es um Freiheitsentziehung geht. Offensichtlich gilt das nicht für unsere höchsten Richter!

  • D
    Doroina

    Es ist gut, dass durch den Fall Mollath endlich Licht in den Filz aus Justiz, Psychiatrie und Politik, aus Willkür, Machtmissbrauch und politisch statt faktisch begründeter Entscheidungen, kommt. Das bundesdeutsche "Schlechtachtenwesen", eng verbunden mit diesen drei Dunstkreisen (Justiz, Psychiatrie, Politik), gehört dringend auf den Prüfstand!

  • F
    Fehler

    Der Untertitel sagt, er sei "vermutlich" zu unrecht untergebracht, der Artikel sagt, er sei es "womöglich".

    Damit neigt der Untertitel eher der Möglichkeit zu, er sei zu unrecht untergebracht, wohingegen der Text dies lediglich nicht ausschließen will, aber keineswegs für wahrscheinlicher hält.

    Was denn nun?