Über sieben Jahre saß Gustl Mollath zu Unrecht in einer geschlossenen Anstalt. Jetzt entschädigt ihn das Land Bayern mit einer beachtlichen Summe.
Das berühmte Justizopfer Gustl Mollath verklagt den Freistaat Bayern und streitet für seine Entschädigung. Die scheint dem Richter begründet.
Zahlen will man dem Justizopfer nur 170.000 Euro. Das ist ihm nicht genug für ein Leben, das er als zerstört ansieht. Jetzt will er klagen.
Hans Steinbichler erzählt den Fall von Gustl Mollath aus dessen Perspektive. Rechtsstaatliche Verfahren taugen eben für spannende Fikton.
Illusionen, Albträume und Parallelen zum Fall Mollath: Im Münchner Polizeiruf verschwimmt die Grenze zwischen Wahn und Realem.
Psychisch gestörte Straftäter sollen früher aus der Psychiatrie entlassen werden. Zwei neue Fristen sollen die Unterbringung begrenzen.
Rechtsanwalt Gerhard Strate über das schwierige Verhältnis zu seinem Mandanten, den Zynismus der Richter und über Anwälte mit Pokerface.
Russland schickt eine potemkinsche Lkw-Kolonne. Und Deutschland streitet über fehlgeleitete Waffenlieferungen, die sich gegenseitig umbringen.
Die Regierung lernt dazu: Mit einer Gesetzesnovelle bei der Psychiatrie-Unterbringung will sie künftig die Verhältnismäßigkeit sicherstellen.
Mollaths Einweisung in die Psychiatrie war Unrecht. Die Misshandlungsvorwürfe aber bleiben bestehen. Das Urteil ist ein auch Erfolg für den Rechtsstaat.
Er saß zu Unrecht jahrelang in der Psychiatrie. Nun wurde Gustl Mollath freigesprochen und bekommt eine Entschädigung. Als Gewalttäter gilt er dennoch.
Vor Gericht darf der Psychiater wichtige Entscheidungen treffen – ohne mit dem Straftäter zu reden. Das kritisiert die Sachverständige Hanna Ziegert.
Die Staatsanwaltschaft sieht Mollath als schuldig und glaubt seiner „Komplotthypothese“ nicht. Mollaths Verteidiger gehen erneut dessen Ex-Frau an.
Vor Gericht sagt Gustl Mollath nur wenig zu den Vorwürfen, die ihn Jahre in die Psychiatrie brachten. Dafür geißelt er die „Intrige“ gegen sich.
Rechtsanwalt Gerhard Strate verzweifelt an der Sturheit seines Mandanten. Dabei darf Gustl Mollath froh sein, einen engagierten Verteidiger zu haben.
Der psychiatrische Gutachter meint, Gustl Mollath stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Doch der hatte sich der Begutachtung verweigert.
Gustl Mollaths ehemaliger Richter erinnert sich an nichts Genaues. Der Gutachter meint, der Verurteilte sei eben schwierig gewesen.
Am fünften Tag des Wiederaufnahmeverfahrens wurden diejenigen befragt, die Mollath 2006 verurteilt haben. Sie zeigen deutliche Gedächtnislücken.
Ein Freund von Gustl Mollath bezichtigt dessen Exfrau, ein Komplott geplant zu haben. Doch dabei verstrickt er sich in Widersprüche.