Bayrische Justizministerin zu Fall Mollath: Merk für Freilassung
Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie. Nun nennt die bayerische Justizministerin seine Unterbringung „unverhältnismäßig“.
MÜNCHEN/AUGSBURG dpa | Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat massive Zweifel an der jahrelangen unfreiwilligen Unterbringung Gustl Mollaths in der Psychiatrie geäußert.
„Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist“, sagte sie der Augsburger Allgemeinen (Dienstag). Das Karlsruher Gericht hatte beim bayerischen Justizministerium eine Stellungnahme zum Fall Mollath angefordert.
Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht und dies mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung des 56 Jahre alten Nürnbergers begründet.
Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe.
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