Stationierung von Mittelstreckenwaffen: Bundestag muss nicht zustimmen
Deutschland hat der Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen zugestimmt. Ein Gutachten zeigt: Die Regierung durfte dies allein entscheiden.
Grüne klagten schon in den 80ern
Die Nato hatte damals auf die Einführung der SS20-Mittelstreckenrakten der Sowjetunion reagiert. Der Bundestag stimmte der Stationierung per Beschluss zu. Die Grünen verlangten jedoch ein Gesetz und klagten beim Bundesverfassungsgericht.Karlsruhe hielt damals ein Parlamentsgesetz zur Raketenstationierung für unnötig. Es genüge, dass Deutschland dem Nato-Vertrag 1955 zugestimmt habe. Die Übertragung von Hoheitsrechten bleibe im Rahmen dieser Zustimmung. Die Klage der Grünen wurde damit abgelehnt.1987 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung für die Stationierung chemischer Waffen der Nato in Deutschland. Auch hierfür war kein Gesetz erforderlich.Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes ist auch die jetzt geplante Raketenstationierung ein Nato-Projekt und damit vom Nato-Vertrag und vom Nato-Aufenthaltsvertrag gedeckt. Zwar handele es sich nur um eine bilaterale Vereinbarung zwischen den USA und Deutschland. Die gemeinsame Erklärung sei aber auf dem Nato-Gipfel in Washington veröffentlicht worden und nehme auf die US-Verpflichtungen im Rahmen der Nato Bezug.
Kann Parlament Mitsprache erhalten?
Der Wissenschaftliche Dienst ging nicht näher auf die Frage ein, wie der Bundestag auch ohne Gesetzgebung in die Stationierungsfrage eingebunden werden kann. Möglich sind zum Beispiel Debatten, die auch von der Opposition beantragt werden können. Auch unverbindliche – zustimmende oder ablehnende – Resolutionen können Ampel-Mehrheit und Opposition zur Abstimmung stellen.Wenn der Bundesregierung am Ende signalisiert würde, dass sie bei der Raketenstationierung keine parlamentarische Mehrheit hinter sich hat, würde dies wohl nicht nur zu einer Regierungskrise führen. Die Bundesregierung könnte dies auch zum Anlass nehmen, die Zustimmung zur Raketenstationierung gegenüber den USA zurückzunehmen.
Umgekehrt wird auch damit gerechnet, dass Donald Trump, falls er die Präsidentschaftswahl gewinnt, die Zusage der USA zur Stationierung widerrufen und damit den Schutz Europas reduzieren würde.
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