Staatsleistungen an die Kirchen: Nicht in bester Verfassung
Mit fragwürdiger historischer Begründung kassieren die Kirchen jährlich Millionensummen. Grüne, FDP und Linkspartei wollen das jetzt ändern.
„Es ist nicht vermittelbar, warum die Kirchen bis in alle Ewigkeit Gelder erhalten, die aus geschichtlichen Ereignissen herrühren, die länger als 200 Jahre zurückliegen“, begründete die Linksparteilerin Christine Buchholz die grün-gelb-rote Initiative. Es sei „an der Zeit, dass der Staat endlich dem Anspruch der weltanschaulichen Neutralität gerecht wird.“
So sah das auch FDP-Mann Stefan Ruppert: „Der Fall, dass jemand nicht Mitglied einer Kirche ist, aber durch sein Steuergeld diese Kirchen mitfinanziert, der ist natürlich auf Dauer nicht mehr zu vermitteln.“
Der interfraktionelle Entwurf für ein sogenanntes Grundsätzegesetz definiert für die Bundesländer einen Rahmen für die Ablösung der antiquierten Zahlungen. Er sei „aus einem langen Abstimmungsprozess hervorgegangen, in den sowohl die Koalitionsparteien als auch Vertreterinnen und Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen einbezogen waren“, sagte der Grüne Konstatin von Notz. Dabei legte er Wert auf die Feststellung: „Das ist kein Schritt gegen die Kirchen.“
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Ein solches Grundsätzegesetz würde es den Ländern ermöglichen, „ihrer Pflicht zur Ablösung rechtssicher nachkommen zu können“, sagte von Notz. Laut Entwurf hätten sie fünf Jahre Zeit, auf dieser Grundlage eigene Gesetze zur Ablösung ihrer Staatsleistungen zu erlassen. Die Ablösung selbst sollte binnen 20 Jahren abgeschlossen sein – bei einem Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes in diesem Jahr also bis 2040.
Mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr
Bisher werden die die beiden christlichen Religionsgemeinschaften großzügig vom Staat alimentiert. Alleine im vergangenen Jahr konnten sie knapp 549 Millionen Euro einstreichen. Die evangelischen Landeskirchen durften sich über 320,3 Millionen, die katholischen Bistümer über 228,2 Millionen Euro freuen. Insgesamt summieren sich die Zahlungen seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 auf mehr als 18 Milliarden Euro.
Bezahlt wurden und werden die Staatsleistungen von den Bundesländern. Die Höhe wird jährlich angepasst und orientiert sich an den Beamt:innengehältern. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit mehr als 125 Millionen Euro, gefolgt von Bayern mit rund 99 und Rheinland-Pfalz mit knapp 60 Millionen Euro. Nur Hamburg und Bremen sparen sich aus hanseatischer Kaufmannstradition heraus diese Transferleistungen an die Kirchen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht hier nicht um die Zuwendungen für kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder karitative Einrichtungen. Ebenso wenig fallen die staatliche Bezahlung von Theologieprofessor:innen, Religionslehrer:innen oder Militärseelsorger:innen darunter – obwohl sich darüber ebenfalls trefflich streiten ließe. Auch explizit nicht dazu gehören sowohl Staatsleistungen, die nach 1919 erfolgt sind, als auch die Leistungen an den Zentralrat der Juden und die Jüdischen Gemeinden.
Fragwürdige Rechtstitel aus vordemokratischen Zeiten
Abgelöst werden sollen vielmehr jene staatlichen Zahlungsverpflichtungen, die sich aus höchst fragwürdigen vordemokratischen Rechtstiteln herleiten, etwa aus dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 oder dem Bayerischen Konkordat von 1817. Diesen historisch begründeten Dotationen liegt ein unübersichtliches Gemisch aus Ansprüchen zugrunde. Sie resultieren einerseits aus der Säkularisierung kirchlicher Güter, andererseits aber auch aus schnöden Deals der damaligen Fürsten und Könige mit den Kirchenoberhäuptern: Anerkennung der staatlichen Obrigkeit seitens der Kirche gegen staatliche Alimentierung der kirchlichen Würdenträger.
Mit dem Ende des Kaiserreichs sollte damit eigentlich Schluss sein. Die Nationalversammlung 1919 wollte nicht nur die Staatskirche abschaffen, sondern Kirche und Staat auch finanziell entflechten. Sichergestellt werden sollte das durch den Artikel 138 der Weimarer Verfassung: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Der liberale Abgeordnete Friedrich Naumann begrüßte das seinerzeit. Die Ablösung sei „unser aller Wunsch“.
Erster Anlauf gescheitert
Doch manche Wünsche, auch wenn sie Verfassungsrang haben, bleiben Träume. Aus dem Reich wurde die Bundesrepublik, aus der Weimarer Verfassung das Grundgesetz. Der Ablösungsauftrag blieb bestehen. Die Bestimmung des Artikels 138 der Weimarer Verfassung ist „Bestandteil dieses Grundgesetzes“, heißt es nun im Artikel 140.
Trotzdem wurde dieser Auftrag bis heute nicht erfüllt. Selbst die Deutsche Demokratische Republik zahlte bis zu ihrem Ableben weiter brav Staatsleistungen an die Kirchen, durchschnittlich 15,4 Millionen DDR-Mark pro Jahr.
Ein erster Versuch, dem Auftrag des Grundgesetzes doch noch gerecht zu werden, scheiterte im Sommer 2013. im Bundestag. Gerade 40 Sekunden benötigte der Bundestag seinerzeit, um den lästigen Tagesordnungspunkt abzuhandeln. Im Schnellverfahren ohne Aussprache votierten die Fraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen gegen einen Gesetzentwurf der Linkspartei, der den Einstieg in den Ausstieg aus den historisch begründeten Staatsleistungen an die Kirchen bedeutet hätte.
Nun unternimmt die Linkspartei zusammen mit den Grünen und der FDP einen erneuten Anlauf, um die skandalöse staatliche Alimentierungspraxis zu beenden. Denn es sei schlicht „nicht vermittelbar, warum der Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung der Staatsleistungen auch 100 Jahre später immer noch nicht erfüllt wurde“, sagte die Linkspartei-Abgeordnete Buchholz. Auch wenn die Forderungen der Linkspartei weitergehend seien, wäre der gemeinsame Gesetzentwurf „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“.
Unterschiedliche Berechnungen
Die Linkspartei hatte in ihrem früheren eigenen Entwurf „eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe des zehnfachen des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gezahlten Jahresbeitrags“ vorgesehen. Das wären zum damaligen Zeitpunkt rund 4,81 Milliarden Euro gewesen. Der neue Gesetzentwurf sieht nun als Ablösesumme das 18,6fache der derzeit jährlich zu leistenden Zahlungen vor. Das wären mehr als 10,2 Milliarden Euro.
Allerdings träumen die Kirchen noch von ganz anderen Summen aus, die ihnen im Fall der Fälle zustehen würden. Die Vorstellungen reichen vom 25- bis zum 40fachen der jährlichen Staatszahlungen. Die Begründung für solch horrende Ansprüche liefern ihnen Staatskirchenrechtler wie Ansgar Hense. Es handele sich nicht um Tilgungsleistungen, argumentiert der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, „sondern um Unterhaltsverpflichtungen“.
Dabei ist strittig, ob den Kirchen überhaupt eine Entschädigung zustände. Die Humanistische Union etwa vertritt seit langem schon die Auffassung: Wenn es je berechtigte Ansprüche gegeben habe, seien sie mit den seit 1919 geleisteten Zahlungen mehr als erfüllt.
Kritik an dem Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linkspartei kommt denn auch vom Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA), dem auch die Humanistische Union angehört. „Ein ernstzunehmender Anlauf zur Ablösung der Staatsleistungen und zur Erfüllung des Verfassungsauftrags war schon lange überfällig“, sagte Bündnissprecher Johann-Albrecht Haupt. Doch der vorgelegte Entwurf sei „meilenweit entfernt von einer gerechten Lösung“.
Grüne, FDP und Linkspartei wollen, dass ihr Gesetzentwurf bereits in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags diskutiert wird. Die Erfolgsaussichten, ihn durch das Parlament zu bringen, stehen indes schlecht. Die Regierungskoalition sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf. „Wir haben derzeit wichtigere Themen“, sagte der SPD-Kirchenpolitiker Lars Castellucci dem Evangelischen Pressedienst (epd). So wie seit 1949 stets.
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