Staatliches Geld für die NPD: Verfassungsfeindliche Politik

Der NPD soll die staatliche Finanzierung gestrichen werden. Das ist nicht nur einer Demokratie unwürdig, sondern geht auch am Problem vorbei.

Ein Nazi vor einer Flagge der NPD

Bald pleite? Foto: dpa

Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Das haben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag jetzt gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beantragt. Sinnvoll ist an diesem Verfahren wohl nur, dass es klare Signale an die AfD aussendet.

Grundsätzlich ist die staatliche Diskriminierung einer nicht verbotenen Partei abzulehnen. Wenn eine Partei auf Jahre im politischen Meinungskampf finanziell benachteiligt werden soll, widerspricht das jeder Vorstellung von Fair Play, auf das die Demokratie ja essenziell angewiesen ist.

Die Chancengleichheit der Parteien ist ein Wesensmerkmal der parlamentarischen Wahldemokratie. Wer hier manipuliert, sägt am Ast, auf dem er selbst sitzt.

Gegen die zugrunde liegende Verfassungsänderung von 2017 ist in Karlsruhe zwar noch eine Organklage der NPD anhängig, doch das Ergebnis ist nicht wirklich offen. Schließlich hatten die Verfassungsrichter – welch Niedergang der Rechtskultur! – die finanzielle Diskriminierung vor zwei Jahren selbst angeregt.

Die Partei ist ohnehin völlig marginalisiert

Doch wer interessiert sich überhaupt noch für die NPD? Der Aufstieg der Alternative für Deutschland hat die NPD völlig marginalisiert. Auch die eigentliche Gefahr geht heute von der AfD aus. Mit derartigen Finanzsanktionen muss die AfD aber nicht rechnen, denn dieses Instrument zielt auf verfassungswidrige Parteien, die so schwach sind, dass sie nicht einmal verboten werden können.

Allerdings erinnert der Anti-NPD-Antrag an die inhaltlichen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts: Wenn eine Partei völkische Politik betreibt, indem sie das Staatsvolk als ethnisch reine Volksgemeinschaft propagiert, ist sie verfassungsfeindlich.

Wenn also der Höcke-Flügel die AfD dominieren würde, dann müsste die Partei nicht nur mit einer Brandmarkung durch den Verfassungsschutz als „rechtsex­trem“ rechnen. Möglich und erfolgversprechend wäre dann auch ein Verbotsantrag.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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