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Staatliches Geld für die NPDVerfassungsfeindliche Politik

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der NPD soll die staatliche Finanzierung gestrichen werden. Das ist nicht nur einer Demokratie unwürdig, sondern geht auch am Problem vorbei.

Bald pleite? Foto: dpa

D ie NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Das haben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag jetzt gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beantragt. Sinnvoll ist an diesem Verfahren wohl nur, dass es klare Signale an die AfD aussendet.

Grundsätzlich ist die staatliche Diskriminierung einer nicht verbotenen Partei abzulehnen. Wenn eine Partei auf Jahre im politischen Meinungskampf finanziell benachteiligt werden soll, widerspricht das jeder Vorstellung von Fair Play, auf das die Demokratie ja essenziell angewiesen ist.

Die Chancengleichheit der Parteien ist ein Wesensmerkmal der parlamentarischen Wahldemokratie. Wer hier manipuliert, sägt am Ast, auf dem er selbst sitzt.

Gegen die zugrunde liegende Verfassungsänderung von 2017 ist in Karlsruhe zwar noch eine Organklage der NPD anhängig, doch das Ergebnis ist nicht wirklich offen. Schließlich hatten die Verfassungsrichter – welch Niedergang der Rechtskultur! – die finanzielle Diskriminierung vor zwei Jahren selbst angeregt.

Die Partei ist ohnehin völlig marginalisiert

Doch wer interessiert sich überhaupt noch für die NPD? Der Aufstieg der Alternative für Deutschland hat die NPD völlig marginalisiert. Auch die eigentliche Gefahr geht heute von der AfD aus. Mit derartigen Finanzsanktionen muss die AfD aber nicht rechnen, denn dieses Instrument zielt auf verfassungswidrige Parteien, die so schwach sind, dass sie nicht einmal verboten werden können.

Allerdings erinnert der Anti-NPD-Antrag an die inhaltlichen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts: Wenn eine Partei völkische Politik betreibt, indem sie das Staatsvolk als ethnisch reine Volksgemeinschaft propagiert, ist sie verfassungsfeindlich.

Wenn also der Höcke-Flügel die AfD dominieren würde, dann müsste die Partei nicht nur mit einer Brandmarkung durch den Verfassungsschutz als „rechtsex­trem“ rechnen. Möglich und erfolgversprechend wäre dann auch ein Verbotsantrag.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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20 Kommentare

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  • Erst werden m. E. verfassungswidrig (in größerer Anzahl als NPD-Mitglider ;-) ) Undercoverleute eingeschleust, vom Staat finanziert – m. E. auch verfassungswidrig, danach werden Kapitalverbrechen von V-Leuten begangen bzw. gefördert und|oder unterstützt, und dann untergräbt auch noch ein Verfassungsrichter das GG, indem er Verfassungsbruch empfiehlt.



    Das könnte frauman sich gar nicht ausdenken, so krude ist das.



    Im Übrigen könnte es sein, dass solche "Dinge" gewünscht, aber doch mindestens eine Demokratie zerstörend sind.



    Unterirdisch.



    So lange diese Hanseln nicht verboten sind, gilt: gleiches Recht für alle.



    Frauman stelle sich die Missbrauchsmöglichkeiten für als "störend empfundene" Parteien vor!

  • 8G
    81514 (Profil gelöscht)

    Die formalistische Auffassung, so als hätte es die Weimarer Republik und die Erfahrungen, die Lehren im Konvent von Herrenchiemsee, gerade in Art. 18, 21 GG usw. und insbesondere die NPD-Entscheidung des BVerfG mit den ganz klaren Leitlinien für die Aberkennung der Parteienfinanzierung in Art. 21 n.F. GG nicht gegeben oder als hätte sie der Rechtskorrepsondent nie auch nur im Ansatz gelesen - verblüfft, sie schockiert mit ihrer Blauäugigkeit, ihrer Ablehnung der wehrhaften Demokratie und damit ihrer faktischen Apologie von NPD und AfD in ihrem Verständnis, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung möglichst zu schwächen und so wieder die Angreifbarkeit von Weimar herbeizuführen, auch gerade so ein bisschen von einem "rechtspolitischen Korrespondent". O si tacuissses ... möchte man als Lateiner rufen. Und ansonsten stimme ich Frau Wild und anderen hier vollen Herzens und Wissens zu.

  • Seit wann muss eine Demokratie diejenigen finanzieren, die sie abschaffen wollen? Was genau soll da diskriminierend sein und warum im Detail? Muss die Tage etwa jemanden beschäftigen der um jeden Preis den Laden dicht machen will, wenn ja warum?

    • @Steffi Wild:

      "Muss die taz etwa jemanden beschäftigen der um jeden Preis den Laden dicht machen will, wenn ja warum?"

      Solche Frage, frei von der Wahrnehmung des Zusammenhangs und Inhalts des BVG Urteil, des Kommentars von Christian Rath zu stellen, werte ich als Versuch, die Debatte illegitim zu emotionalisieren, wenn nicht gar auf eine radikalisierende Ebene zu verschieben. Das so ein Kommentar von der taz kommend von der taz überhaupt freigeschaltet wird, während die taz ansonsten angeblich wert darauf legt, angeblich unverständliche Kommentare nicht zu veröffentlichen, werte ich als unsägliches Omen

      Diskrimienierend daran ist, dass nicht Personen, Taten, Projekte der NPD, aufgrund klageunwilliger Staatsanwaltschaften, sondern die NPD als Partei in Toto als Rechtsperson der Rechtsanspruch auf staatliche Mittel durch das Parteifinanzierungsgesetz entzogen werden soll, was mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit mehr Fragen aufwirft, denn rechtliche Fragen beantwortet, nachdem die Bundesregierung Adenauer 1953 auf Anraten Deutschen Juristentages das Unternehmensstrafrecht, Verbandsklagerecht mit der Folge ausgesetzt hat, dass weder im Contergan Skandal 1962, Parteispendenskandal 1984, Siemens Bestechungsskandal 2008, VW Peter Hartz Bestechung von Betriebsräten 2010, weltweit gegen VW Arbeitnehmerinteressen "betriebseigene" Gewerkschaft zu gründen, Panama Papers, Paradies Papers, Wikileak 2015/16, Dieselgateskandal 2015, Cum-Cum Ex Geschäften ab 2016, Unternehmen als Rechtsperson angeklagt werden können. Der Ball liegt im Quadrat Deutschen Bundestages, Staatsanwaltschaften, Gerichten Gesetze an die Hand zu geben, wie das Unternehmensstrafrecht, Verbandsklagerecht, um überhaupt ermitteln, Beweise, Belege von Vergehen, Straftaten durch Rechtspersonen wie die NPD, VW, Siemens, Deutsche Bank u. a. gerichtsfest sichern zu können.

      Das BVG Urteil 2017 zum NPD-Verbotsantrag gibt das Problem an den Gesetzgeber zurück, ohne dies aus Feigheit vor Freunden eindeutig zu adressieren?

    • @Steffi Wild:

      Die taz jemanden beschäftigen... war natürlich gemeint..

      • @Steffi Wild:

        Hola - die Waldfee

        Das mit “Tage“ - paschd ja schö grade -

        Von der Wiese bis zu Biege



        Von der Bahre bis die Taare



        Demograde - Demograde. 👻

        & nu zu ehra Fraare -



        “Seit wann muss eine Demokratie diejenigen finanzieren, die sie abschaffen wollen?“

        Das Verbotsverfahren ist mühselig aber genau wg der Demokratie im GG geregelt. & das ist auch gut so. But!



        & Überraschung - alles andere - & da folg' ich dem Beschäftigten der taz - trotz vollem 👄 & dicker👖 im around -



        Ist verfassungsfeindlich •

        Da wir hier ja nicht im juristischen Proseminar sün & ik n ol Fuuljack! 😈



        Solls mal so bewendet sein.



        Mehr könnte nur verunsichern 😎

        Gern&Dannichfür …servíce

  • Das die NPD durch das Bundesverfassungsgericht durch gewunken wurde, kann heute noch, von keinem gesunden Demokraten verdaut sein. Das man der NPD das Steuergeld nicht mehr geben will, um ihnen so das Wasser abzugraben in der Hoffnung, sie werde dann von selbst aufhören, ist ein Taschenspielertrick der eines zivilisierten Staates nicht würdig ist.

    Ich frage mich, wieso tauscht man nicht die VerfRichter aus und stellt den Verbotsantrag neu?



    Wieso werden bei uns die Verfassungsrichter mehr oder weniger in einem Hinterzimmer unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmt. Von wem eigentlich?

    Die Amerikaner haben es mit der Nominierung von Brett Kavanaugh als neuen Richter am Obersten Gerichtshof der USA vorgemacht. Er wurde durch eine tagelange Befragung auf Tauglichkeit gecheckt. Übertragen auf Deutschland, würde eine solche Befragung ergeben, dass nominierte Richter die eine Partei wie die NPD nicht verbieten wollen, keine Eignung für das Bundesverfassungsgericht aufweisen. Ich finde der NPD-Verbotsantrag sollte definitiv wiederholt werden.

  • Bei allen nachvollziehbaren Argumenten gegen die Geldsperre freut mich doch, dass zumindest der NPD auch die Möglichkeit , andere Neonazis zu sponsoren, genommen werden kann.

  • Die braunen Jungs sitzen doch längst in der neuen Rechtspartei und verfügen als Bundestagsfraktion über Parteigelder in ganz anderen Größenordnungen.



    Da sind die der NPD aberkannten Beträge doch nur Peanuts und dienen eher als willkommenes Argument für die beliebte Opfermythologie.

  • Dass das BVG mit Präsident Vosskuhle an der Spitze 2017 die Diskriminierung der NPD auf ihr Ende hin als weiterhin verfassungskonformer Partei - verbieten will das BVG die NPD ja nicht, weil sie angeblich zu unbedeutend sei - durch finanzielles Austrocknen selbst angeregte, kann als Intervention des BVG kommuniziert werden, fehlende Debattenarmut im Bundestag zu diesem Thema dazu nach BVG Urteil 2017 zu entsprechender Frage der Novellierung des Parteifinanzierungsgesetzes in vorliegender Form wenn nicht zu ersetzen so doch einzufordern, als sei das BVG statt rechtlich urteilender zur kommentierenden Instanz geschrumpft, politisch agierend, die Gewaltenteilung durch die Hintertür ad absurdum zu führen?

    Wie passt dazu das Kleingewordensein unter 5 %, das die FDP 2013 erlebt marginalisiert, bedeutungslos geworden, aus dem Bundestag geflogen, gemäß Partfinanzierungsgesetz, auf der bombastischen Basis ihres Ergebnis 2009 von an 14.7 % Stimmenanteil/96 MdBs weiterhin durch das Bundestagspräsidium die ganz nächste Legislaturperiode bis 2017 in gleicher Zuwendungshöhe staatlich gefördert wird, als säße sie unter gleich hoher Besetzung im Bundestag?

    Entweder kennt Vosskuhle bzw. BVG die bestehende Parteienfinanzierung Gesetzeslage nicht, oder ignoriert diese, was kaum entschuldbar fatal unprofessionell wäre, was egal wie das BVG Urteil zur NPD kontakariert, oder das BVG ist mit Urteil 2017 Vosskuhle voran politisch motiviert unterwegs, was n. m. E. verfassungsrechtlich weder belastbar noch haltbar sein kann.

    • @Joachim Petrick:

      Et heißt BVerfG, weil gibt auch noch das BVerwG.



      Die BVG betreibt den ÖPNV in Berlin.

  • Danke für diesen Kommentar, endlich möchte ich schreien.



    Dieses "nebenher gesagtes" wurmt mich seit seiner Verkündung aus hier beschriebenen Gründen, denn man wird die Partei damit nur wieder größer machen weil sie sich wieder besser als Opfer stilisieren können.

    • @Pleb:

      „Opfer“ ist sie doch andauernd. Mit fehlendem Geld nur ein nicht mehr so laut plärrendes Täterchen

      • @Rudolf Fissner:

        Dass ein Haufen unkontrollierter Einzelverrückter gefährlicher ist als eine Organisation solcher, kann man seit der Zerschlagung Al Kaidas beobachten.

        Außerdem schlössen sie sich dann wahrscheinlich dem "Flügel" an.

  • "Schließlich hatten die Verfassungsrichter – welch Niedergang der Rechtskultur! – die finanzielle Diskriminierung vor zwei Jahren selbst angeregt."



    Das ist mutig. Einzelne taz-Autoren schaffen es doch noch, mich positiv zu überraschen. Was für eine Dummheit von Vosskuhle, anstatt die NPD zu verbieten zu empfehlen, den Zweck die Mittel heiligen zu lassen.



    (... und jetzt bin ich gespannt auf L&Os Meinung :))

    • @jhwh:

      What? …anschließe mich.

      unterm—-btw only -



      Jenseits - “demokratischem fair-play“ - läßt sich‘s - zudem - auch gut aus dem Grundgesetz insgesamt herleiten.



      Anyway - Korrekt •

      —-& liggers -



      (Hab damals auch gedacht - “…ja wie?



      Noch alle Latten am Zaun?“ ;)

      & Däh -



      Erinnert sei daran - daß zu der das G 10 absegnenden “NoNoNostandsNo“ Entscheidung Karlsruhes - jungknackig



      Peter Häberle als frischgebackener Prof. in der JZ die Figur einer “verfassungswidrigen Verfassungsrechtsprechung“ insinuierte! Ja Ja - da war was gebacken



      &



      Na das gab ein Hallo im konservativ staatstragenden reaktionären Blätterwald. Herr Christian Rath ist also mit “verfassungsfeindlich“ in bester Gesellschaft. Gellewelle - 👻

      kurz - “ & alle: 🎸 🎸 🎸 - 🗽🗽🗽



      'Ho Ho Horschtel - Wir kommen!' “ 👹



      &



      Ha noi! Das wär‘s doch mal! Noch eh in Balin - Wall&Graben BT. - Fertig sann. Gellewelle. 😈 & 🥊 🥊

      • @Lowandorder:

        Merci.



        Wenn wir mit Mistgabeln und Dreschflegeln (na gut, mit faulen Eiern und Farbbeuteln) vor der Tür stehen, werden sie keine Zeit mehr haben, die Zugbrücke hochzuziehen.

        • @jhwh:

          Liggers. But. ....respice finem. Woll.

          "Wenn wir mit Mistgabeln und Dreschflegeln (na gut, mit faulen Eiern und Farbbeuteln) vor der Tür stehen, .... sollten wir auch auf das Ende sehen.

          "Denn auf die Antwort des Kandidaten Jobses erfolgte zwar ein allgemeines Schütteln des Kopfes...."



          & Däh! & Nicht gerade schön



          Aber so kanns auch - Ausgehn!

          "Eines Morgens in aller Früh



          Wohl ausgerüstet marschieren sie.



          Hieronymus schlummert noch sanft und gut,



          Da tönet die Stimme: »Kum man mal rut!«

          Alsbald so fühlt er sich fortgeschoben,



          Schwupp da! – Er wird seines Amtes enthoben.

          Die Bauern, geschmückt mit vielen Trophä'n,



          Machen ein großes Siegesgetön.



          Sie füllen die Gläser und stoßen an:



          »Prost, vivat! Düt hett gude gan!«

          Als aber vorüber das erste Feuer,



          Ist manchem doch nicht so recht geheuer.



          Ja, wenn der gnädige Herr nicht wär!

          Der gnädige Herr, was sagt aber der??



          »Mal fünfundzwanzig! Nach altem Brauch!«

          Richtig geraten! – So kommt es auch."

          unterm----



          www.zeno.org/Liter...ade/Achtes+Kapitel



          (die Bilder - mit Mistgabeln & Dreschflegeln by ollen Busch & Tusch



          Sprechen eine klare Sprache!;)(

          & Ok Ok -



          Der ein oder andere im around denkt noch an die Hofgartenwiese - danach aber ging´s - bis hück - G 20 HH Oil of Olaf I. lassen grüßen - ganz schön auch in die Miese.

          kurz - Trotzalledem & Alledem - YES

          • @Lowandorder:

            ... bin eher renitenter Rentner als besorgter Bürger.



            Und sowieso: Canes, qui plurimum latrant, perraro mordent ;) öff

            • @jhwh:

              Ach was! الكلاب تنبح و القافلة تسير

              Ei haukkuva koira pure

              Pierre qui roule n'amasse pas mousse

              A rolling stone gathers no moss

              Blaffende honden bijten niet

              Ah - Now I get it - too. Liggers. But.



              &



              Die Karawane aber zieht weiter.



              Denn - was kümmert‘s einen Mann von Welt, wenn sich ein 🐕 an seine 👖 💦