Sonderbauministerkonferenz in Berlin: Bauminister*innen gegen Vergesellschaftung
Die Bauminister*innen diskutierten in Berlin über bezahlbares Wohnen – und sprachen sich gegen Vergesellschaftung aus.
Am Donnerstag trafen sich die Bauminister*innen der Länder zu einer Sonderkonferenz in Berlin. Im Mittelpunkt stand eigentlich die Frage, wie die Europäische Union die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Neben der Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) war auch Matthew Baldwin, Leiter der Wohnungsbau-Taskforce der Europäischen Kommission, zu Gast.
Der Tag hätte wohl mit den üblichen Appellen enden können: mehr bauen, schneller bauen, einfacher bauen. Das in etwa sagte auch Bauministerin Verena Hubertz (SPD) bei der anschließenden Pressekonferenz und forderte eine gemeinsame Kraftanstrengung von Europa, Bund, Ländern und Kommunen. Nur zum Stichwort Vergesellschaftung sagte sie nichts. Dabei hatte es schon im Vorfeld der Konferenz Diskussionen gegeben.
Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten angekündigt, einen Antrag gegen die Vergesellschaftungspläne von Wohnungskonzernen einzubringen, wie sie derzeit in Berlin debattiert werden. Sie forderten die Bundesregierung auf, ein Gesetz dagegen zu erlassen. Allein die Debatte schade der Wirtschaft und schrecke Investoren ab, lautete der Tenor. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
Aber erst als Karen Pein (SPD), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg, bei der Pressekonferenz zu Wort kam, fiel das umstrittene Stichwort. „Vergesellschaftung wird uns nicht weiterhelfen“, sagte sie. Man brauche Investitionen in den Wohnungsmarkt, Kooperationen und alle Beteiligten an Bord. Das werde nicht „über eine Enteignungsdebatte funktionieren“.
Ina Scharrenbach (CDU), Bauministerin in NRW, die gerade Machtmissbrauch vorgeworfen wird, zeigte sich erfreut, dass in diesem Punkt „hier ein deutliches Signal auf der Bauministerkonferenz gesendet wurde“. Das, was in Berlin diskutiert werde, halte sie für verfassungsrechtlich nicht zulässig. „Wir haben mit großer Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, um Investitionen in ihrem Wert zu schützen“, sagte sie.
Christian Gaebler (SPD), Bausenator in Berlin, erinnerte zudem daran, dass eine Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schaffe und sogar neue Wohnungen verhindere. Der genaue Beschluss der Bauministerkonferenz soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
Mit einer Vergesellschaftung, die in Artikel 15 des Grundgesetzes geregelt ist, können Unternehmen und ganze Wirtschaftszweige in die Gemeinwirtschaft überführt werden – nur angewendet wurde es bisher nicht. Die Hauptstadt Berlin ist derzeit im Testlauf. 2021 hatte sich eine Mehrheit der Berliner*innen für die Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen ausgesprochen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen.
Das beträfe dann zum Beispiel Konzerne wie Vonovia, die immer wieder wegen unzulässiger Mieterhöhungen Schlagzeilen machen. Es wurde in Berlin sogar ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorgelegt, das viele aber für wirkungslos halten. Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen strebt nun einen eigenen Gesetzesvolksentscheid an.
Bana Mahmood von der Initiative kritisiert die Verbotsdebatte. Sie erinnert daran, dass 85 Prozent der Berliner*innen zur Miete wohnen. „Seit Jahren werde die geforderte Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne verschleppt und die Mietenkrise eskaliert immer weiter“, erklärte sie. Berlin solle nicht „mehr Heimat für Spekulation und Kapitalinteressen“ sein, sondern für die Menschen, die darin leben.
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