Slapp-Klagen: Wie viel Freiheit braucht Meinung?
Absolute Meinungsfreiheit würde die Pressefreiheit stärken, indem sie strategische Klagen gegen Medien unmöglich macht. Doch die Sache hat einen Haken.
S eit Jahren werden Meinungsredakteurinnen, Kommunalpolitiker und Onkel Uwe im Internet nicht müde, jeden, der es hören will, zu warnen, dass die Meinungsfreiheit gefährdet sei. Schuld daran sind meist die am jeweils entgegengesetzten politischen Spektrum – und die bösen Fake News. Die deshalb verboten gehören!
Doch was, wenn wir auch schlimme Falschmeldungen in einer gerechten Gesellschaft eigentlich aushalten müssten? Denn wer entscheidet eigentlich, was stimmt? „Die Wahrheit kann nur in einem herrschaftsfreien Diskurs entstehen“, schrieb Jürgen Habermas einmal.
Zu einem Beispiel: Immer wieder sorgen Slapp-Klagen – „strategic lawsuits against public participation“ – für Aufsehen. Rosinenzählerisch pickt sich etwa ein Konzern eine Passage aus einem kritischen Artikel heraus – die mit zwei zugedrückten Augen vielleicht unwahr sein könnte. Ob die Kernthese des Textes stimmt, ist dabei egal. Oft schert sich der Kläger nicht mal darum, ob die Klage erfolgversprechend ist. Hauptsache, die beklagte Journalistin kriegt Schiss – und ist erst mal beschäftigt, Geld für den Anwalt zusammenzukratzen.
Für „üble Nachrede“, wenn ich also jemanden herabwürdige oder verächtlich mache und man dann beweisen kann, dass ich nicht die Wahrheit gesagt habe, kann ich bis zu zwei Jahre ins Kittchen wandern. Öffentliche und vorsätzliche „Verleumdung“ wird noch härter bestraft.
Menschen, die ihre Meinung sagen, machen sich so erpressbar – und zensieren sich aus Angst dann selbst. Totale Meinungsfreiheit würde dieses Problem lösen.
Falschaussagen im freien Diskurs
Um das zu fordern, muss man kein wildgewordener Rechtslibertärer und auch keine Anarchistin sein. Auch für den eher liberalen Habermas gehörten Falschaussagen zu einem freien Diskurs – sie sollen im gemeinsamen Gespräch widerlegt werden, um herauszufinden, was denn nun stimmt.
Solche Aushandlungsprozesse waren für den Frankfurter Philosophen der Schlüssel für Demokratie und Gerechtigkeit. Dass Gerichte einfach über wahr und falsch entscheiden, sah er problematisch, denn sie sind korrumpierbar und abhängig von Machtstrukturen und ersetzen keinen „herrschaftsfreien Diskurs“.
Doch genau hier liegt der Knackpunkt. Natürlich gilt das auch für Journalist:innen. Medien, Politikerinnen und Prominente haben eine Meinungsmacht, die Normalsterbliche nicht besitzen. Wenn der nette Zeitungskonzern von nebenan Lügen über mich als kleinen Bürger verbreitet, dürfte es schwierig werden, darüber gleichberechtigt zu streiten.
Zudem erzeugt eine Falschmeldung fast immer mehr Aufmerksamkeit als die Wahrheit. Eine Studie der Berliner Stiftung Neue Verantwortung kam 2020 zu dem Schluss, dass in neun von zehn Fällen Fake News mehr Menschen erreichen als ihre Richtigstellungen.
Auch Habermas trennt zwischen kommunikativem und strategischem Handeln. Reine Diffamierung anderer, die nur die eigenen Interessen durchsetzen, Macht, Geld oder Kontrolle sichern soll, ist für ihn kein berechtigter Teil des Diskurses. Am Ende muss dann doch irgendwer entscheiden, was in der Debatte zulässig ist.
Wie schwierig diese Entscheidung ist, zeigt sich auch am bisher hilflosen Umgang des Staates mit Slapp-Klagen. Gegen die rechtsmissbräuchlichen Praktiken trat im November 2024 eine EU-Richtlinie in Kraft. Bis zum 7. Mai hätte sie in deutsches Recht umgesetzt werden sollen – doch das ist noch nicht passiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von der Anlaufstelle „No Slapp“ bereits als unzureichend kritisiert.
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