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Slapp-KlagenWie viel Freiheit braucht Meinung?

Absolute Meinungsfreiheit würde die Pressefreiheit stärken, indem sie strategische Klagen gegen Medien unmöglich macht. Doch die Sache hat einen Haken.

„Die Wahrheit kann nur in einem herrschaftsfreien Diskurs entstehen“ schrieb Jürgen Habermas Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

S eit Jahren werden Meinungsredakteurinnen, Kommunalpolitiker und Onkel Uwe im Internet nicht müde, jeden, der es hören will, zu warnen, dass die Meinungsfreiheit gefährdet sei. Schuld daran sind meist die am jeweils entgegengesetzten politischen Spektrum – und die bösen Fake News. Die deshalb verboten gehören!

Doch was, wenn wir auch schlimme Falschmeldungen in einer gerechten Gesellschaft eigentlich aushalten müssten? Denn wer entscheidet eigentlich, was stimmt? „Die Wahrheit kann nur in einem herrschaftsfreien Diskurs entstehen“, schrieb Jürgen Habermas einmal.

Zu einem Beispiel: Immer wieder sorgen Slapp-Klagen – „strategic lawsuits against public participation“ – für Aufsehen. Rosinenzählerisch pickt sich etwa ein Konzern eine Passage aus einem kritischen Artikel heraus – die mit zwei zugedrückten Augen vielleicht unwahr sein könnte. Ob die Kernthese des Textes stimmt, ist dabei egal. Oft schert sich der Kläger nicht mal darum, ob die Klage erfolgversprechend ist. Hauptsache, die beklagte Journalistin kriegt Schiss – und ist erst mal beschäftigt, Geld für den Anwalt zusammenzukratzen.

Für „üble Nachrede“, wenn ich also jemanden herabwürdige oder verächtlich mache und man dann beweisen kann, dass ich nicht die Wahrheit gesagt habe, kann ich bis zu zwei Jahre ins Kittchen wandern. Öffentliche und vorsätzliche „Verleumdung“ wird noch härter bestraft.

Menschen, die ihre Meinung sagen, machen sich so erpressbar – und zensieren sich aus Angst dann selbst. Totale Meinungsfreiheit würde dieses Problem lösen.

Falschaussagen im freien Diskurs

Um das zu fordern, muss man kein wildgewordener Rechtslibertärer und auch keine Anarchistin sein. Auch für den eher liberalen Habermas gehörten Falschaussagen zu einem freien Diskurs – sie sollen im gemeinsamen Gespräch widerlegt werden, um herauszufinden, was denn nun stimmt.

Solche Aushandlungsprozesse waren für den Frankfurter Philosophen der Schlüssel für Demokratie und Gerechtigkeit. Dass Gerichte einfach über wahr und falsch entscheiden, sah er problematisch, denn sie sind korrumpierbar und abhängig von Machtstrukturen und ersetzen keinen „herrschaftsfreien Diskurs“.

Doch genau hier liegt der Knackpunkt. Natürlich gilt das auch für Journalist:innen. Medien, Politikerinnen und Prominente haben eine Meinungsmacht, die Normalsterbliche nicht besitzen. Wenn der nette Zeitungskonzern von nebenan Lügen über mich als kleinen Bürger verbreitet, dürfte es schwierig werden, darüber gleichberechtigt zu streiten.

Zudem erzeugt eine Falschmeldung fast immer mehr Aufmerksamkeit als die Wahrheit. Eine Studie der Berliner Stiftung Neue Verantwortung kam 2020 zu dem Schluss, dass in neun von zehn Fällen Fake News mehr Menschen erreichen als ihre Richtigstellungen.

Auch Habermas trennt zwischen kommunikativem und strategischem Handeln. Reine Diffamierung anderer, die nur die eigenen Interessen durchsetzen, Macht, Geld oder Kontrolle sichern soll, ist für ihn kein berechtigter Teil des Diskurses. Am Ende muss dann doch irgendwer entscheiden, was in der Debatte zulässig ist.

Wie schwierig diese Entscheidung ist, zeigt sich auch am bisher hilflosen Umgang des Staates mit Slapp-Klagen. Gegen die rechtsmissbräuchlichen Praktiken trat im November 2024 eine EU-Richtlinie in Kraft. Bis zum 7. Mai hätte sie in deutsches Recht umgesetzt werden sollen – doch das ist noch nicht passiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von der Anlaufstelle „No Slapp“ bereits als unzureichend kritisiert.

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Fabian Schroer
Auslandsredakteur
Zuständig für Süd- und Westeuropa im Auslandsressort. Schreibt hauptsächlich über Migration, Medien und soziale Gerechtigkeit. Auch über Freiheit in der Kolumne "Freidrehen".
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8 Kommentare

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  • Hier wird ja so getan, als ob Klagen von Großkonzernen gegen unabhängige Journalisten die Regel seien.



    Viel häufiger kommt es doch vor, daß Normalbürger keine Chance haben gegen Medienkonzerne.



    Promis vom Schlage Prinzessin Carolin erstreiten sich mit Hilfe von teuren Staranwälten hohes Schmerzensgeld wegen eines unvorteilhaften Fotos.



    Ehrenamtliche Kommunalpolitiker werden es sich mehrfach überlegen, ob sie gegen klare Lügen überhaupt vorgehen können, Privatpersonen ohne Organisation im Rücken natürlich erst recht.

  • Eigentlich müsste das in Schrift oder anderen Aufzeichnungsmedien aufgenommene Wort auf einen Diskurs folgen, bereits wohldurchdacht sein. Leute sind aber in der Regel ihrer eigenen Blase gebunden und da prallen auch Fakten und Tatsachen gerne ab. Am Ende ist eine Meinung eben von Tatsachen zu trennen, was aufgezeichnet und veröffentlicht wird, nimmt jedoch in der Regel einen Wahrheitsanspruch an.

    Ein weiterer Ansatz könnte sein, verschiedene Ansichten zu bündeln, um ein größeres Bild vermitteln zu können.

    Intention und Hintergrund nehmen auch eine große Rolle ein. Wenn jemand eine Sichtweise aktiv vertritt, um beispielsweise bestimmten Bevölkerungsgruppen zu schaden, kann man das eigentlich schon kaum noch als Meinung, sondern nur als Angriff bezeichnen. Wenn Kritik an dem Verhalten von Bevölkerungsgruppen geäußert wird, muss man das wieder aushalten, wenn es eine auf tatsächliche Handlung und nicht auf Personen bezogene Äußerung ist. Insgesamt ist das vielleicht der wichtigste Unterschied: Geht es darum, konkrete und abstrakte Verhalte zu diskutieren oder geht es darum, sie zu steuern oder auf Personen zu zielen?



    Die Grundfrage: "Was ist eine Meinung?" bleibt oft bestehen.

  • Vereinigte Staaten (First Amendment)



    Nahezu absolute Freiheit: Die Regierung darf Inhalte grundsätzlich nicht zensieren oder verbieten.



    Hassrede und Beleidigung: Sogenannte Hate Speech (Hassreden) und rassistische Äußerungen sind geschützt, solange sie nicht unmittelbar zu Gewalt oder Straftaten aufrufen (incitement).



    Extreme Meinungen: Selbst verfassungsfeindliche Ideologien, die Leugnung des Holocausts oder das Verbrennen von Symbolen sind rechtlich zulässig.



    Fokus: Der Schutz der freien Rede steht über dem Schutz vor emotionalen Verletzungen.



    & Schland



    Deutschland (Artikel 5 Grundgesetz)



    Freiheit mit Schranken: Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt, wird aber durch allgemeine Gesetze und den Schutz der persönlichen Ehre beschränkt.



    Strafbarkeit von Hass und Hetze: Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung und die Verharmlosung des Holocausts sind Straftaten.



    Verfassungsschutz: Das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole oder die Unterstützung verbotener Organisationen ist strafbar.



    Fokus: Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und der Menschenwürde oder der öffentlichen Ordnung.

    Natalije - un. nu komms du!

    Ps solche Gedankenspiele im luftfreien Raum sind hübsch - but GG •

  • Also unsere korrupte Regierung setzt die Gesetze mal wieder nicht um und der Autor meint trotzdem, es sei schwierig. Warum? Das ist nicht schwierig, dass ist Korruption. Genau so wie sie Habermas wahrscheinlich gemeint hat. Hier setzen sich Antidemokraten gegen alle anderen Menschen durch und bekommen dann auch noch intellektuelle Unterstützung aus allen Medien. Weil Journalisten heut zu Tage gar nicht mehr selber denken? Und selbst dann wenn sie die Antworten auf die miserable Lage direkt hier hinschreiben, selbst dann erkennen sie es nicht? @Fabian Schroer: Klären Sie bitte endlich die Korruption und das antidemokratische Verhalten von CDU Politikern auf. Solange diese Leute jeden Tag Lügengeschichten über andere Menschen verbreiten, die dann eben nicht aufgeklärt werden, vor allem nicht öffentlich, so wie Habermas sich das vorgestellt hat, solange leben wie alle in tatsächlicher Unfreiheit.

  • Wer Geld genug für SLAPP-Klagen hat, hat auch Geld genug, um Politiker umzustimmen, ihnen ggfls. Gesetzestexte vorzuformulieren.



    Zum X-ten mal wird erkennbar, wessen Interessen unsere Regierung vertritt. Das muß noch viel öffentlicher werden! Kein Wunder, daß sich Union und ähnliche Parteien seit langem mit allen Mitteln (auch SLAPP-Klagen) gegen die Offenlegung von Lobby-Kontakten wehren, und gegen die Einschränkung des schnellen Wechsels zwischen Regierungs- und Konzerntätigkeit. Für Belege siehe z.B. abgeordnetenwatch.de (die können auch Unterstützung gebrauchen). Auch das Bemühen, allen kritischen, am Gemeinwohl orientierten Organisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, gehört dazu. Auf einer Demo las ich kürzlich:



    "Industrielobbyisten bestachen früher heimlich die Regierenden. Heute sind sie selbst die Regierung."

    • @Selbstauslöser:

      Völlig klar …anschließe mich cum grano salis

  • Das Problem ist, dass Habermas von einem Diskurs geprägt ist, der überschaubar, weil begrenzt ist. (Die gute, alte Zeit). Die letzten 20 Jahre (Internet, Social Media) haben den Diskus unüberschaubar, weil unbegrenzt (global) gemacht. Ihre Diskuskritik funktioniert nur im vergangenen Diskusverständnis, im gegenwärtigen nicht mehr. Deshalb stimmt ihre These, dass



    "Medien, Politikerinnen und Prominente [...] eine Meinungsmacht, die Normalsterbliche nicht besitzen [haben]", einfach nicht. Social Media hat dieses Machtverhältnis verändert. Social Media besteht hauptsächlich aus privater und nicht aus professioneller Meinungsäußerung. Deshalb würde ich von subjektiver und objektiver Wahrheit sprechen. Subjektive Wahrheit ist Meinung. Objektive Wahrheit ist These. Ich glaube, dass wir eher von der Thesenfreiheit sprechen sollten, statt von der Meinungsfreiheit, weil sie subjektiv ist. Die These muss begründet, belegt werden und die Analyse definiert die Qualität, die auch die Qualität der Meinung definiert. Dieses Verhältnis ist heute kaputt. Deshalb ist das Empfinden von Wahrheit (subjektiv) wichtiger geworden als die Wahrheit selbst (objektiv).

  • Der Autor beschwert sich im Kern also darüber, dass er der Wahrheit verpflichtet ist und im Falle einer Falschdarstellung in Haftung genommen werden könnte.

    Andersherum wird ein Verbot angeblich rechtsmissbräuchlicher Klagen geradezu zu ein Persilschein zur Falschdarstellung.

    Gerade in einer Gesellschaft, in welcher immer stärker Grenzen überschritten werden - so den auch im Journalismus - sollte es derartige Freibriefe nicht geben.

    Und wenn man den die "totale Meinungsfreiheit" verlangt muss man sich auch darüber bewusst sein, dass dies am rechten Ende der Gesellschaft ausgenutzt wird. Das offen getragene Hakenkreuz wäre dann ebenso geschützt.