Sexualisierte Gewalt in der Kirche: Verfahren soll beschleunigt werden
Bislang sind 1.509 Anträge wegen sexualisierter Gewalt bei einer unabhängigen Kommission eingegangen. Ein Drittel wurde bearbeitet.
Foto: Rene Traut/imago
epd | Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat den Stau von Anträgen von Betroffenen sexualisierter Gewalt auf Entschädigungen leicht verringert. Insgesamt seien seit Beginn des Jahres bis Ende November 1.509 Anträge eingegangen und davon bisher 519 beschieden worden, teilte die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske, am Donnerstag in Bonn mit. Die Zahl der noch zur Bearbeitung vorliegenden Anträge befinde sich mit 990 jetzt unter der Tausendergrenze. „Dieses wichtige Etappenziel wollten wir unbedingt erreichen“, sagte sie. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hatte ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2021 aufgenommen.
Betroffene, deren Anträge zwischen Januar und April 2021 eingegangen und noch nicht bearbeitet worden seien, erhielten bis Jahresende eine Nachricht mit einer zeitlichen Perspektive, ob im ersten oder zweiten Quartal 2022 mit einer Entscheidung zu rechnen sei, versprach Reske.
Betroffene hatten sich wiederholt beklagt, das Verfahren sei langwierig und intransparent. Es könne zu Re-Traumatisierungen führen und lasse Betroffene zu lange im Ungewissen, auch die zuerkannten Summen seien zu niedrig. Daraufhin hatte es ein Gespräch zwischen der Unabhängigen Kommission, der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, dem Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz und der Ordensobernkonferenz im November gegeben.
Der Ständige Rat der Bischofskonferenz hatte trotz der Kritik beschlossen, an dem Verfahren festzuhalten. Gleichzeitig beschloss er die Ausweitung der Unabhängigen Kommission und die Aufstockung der Geschäftsstelle. Reske sagte, durch die Ausweitung habe eine dritte Kammer eingerichtet werden können, sodass eine weitere Verkürzung der Bearbeitungsdauer zu erwarten sei.
Im Herbst 2020 hatten sich die Bischöfe darauf verständigt, bis zu 50.000 Euro an Betroffene sexualisierte Gewalt zu zahlen. Das seit Januar laufende Verfahren sieht vor, dass auch Betroffene Anträge stellen können, die bereits in einem früheren Verfahren Geld erhalten haben.
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