Schutz von Kleingärten: Keine Datsche weniger
Kleingärten in Berlin sind immer wieder durch Bauvorhaben bedroht. Der Senat hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Bestand sichern soll.
Wer das Glück hat, eine der begehrten Datschen in Berlin zu pachten, darf sich freuen: „Wir schaffen Sicherheit für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner“, verkündete Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) sichtlich stolz nach der Senatssitzung am Dienstag. In der hatten SPD und CDU einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Kleingärten auf landeseigenen Flächen dauerhaft gesichert werden sollen.
Ute Bonde (CDU), Umweltsenatorin
„Kleingärten sind Berlins grüne Oasen“, so Bonde. In einer so dicht bebauten Stadt seien sie eine soziale Errungenschaft und besonders wichtig. Das Kleingartenwesen sei in Berlin daher auch besonders ausgeprägt: Auf 2.900 Hektar befinden sich Kleingartenanlagen – immerhin drei Prozent der Fläche Berlins. Immer wieder sind die Lauben jedoch durch Bauprojekte bedroht. Mit dem „Kleingartenflächensicherungsgesetz“ seien sie nun „sicherer denn je“.
Zumindest, wenn sie sich auf landeseigenen Flächen befinden. Insgesamt 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen gibt es in der Hauptstadt. 56.280 davon, also rund 80 Prozent, befinden sich auf öffentlichen Flächen. Deren Bestand soll nun geschützt werden.
Dazu verpflichtet sich das Land Berlin, die Flächen nicht zu veräußern. Sollte das doch notwendig sein, gebe es eine „doppelt und dreifache Absicherung“, so Bonde. Denn zum einen ist der Abbau von Kleingärten laut Gesetzentwurf nur dann möglich, wenn es ein öffentliches Interesse daran gibt. Also etwa für den Bau von bezahlbarem Wohnraum, aber auch für „soziale und verkehrliche Infrastruktur“, so Bonde, die auch Verkehrssenatorin ist und als ausgesprochen autofreundlich gilt. Immerhin: Für Ausnahmen vom Bestandsschutz ist die Zustimmung des Abgeordnetenhauses nötig.
Auch Gärten auf privaten Flächen sollen gesichert werden
Sollte das beschließen, dass eine Datsche doch dem Bagger zum Opfer fallen muss, müssen Ersatzflächen in gleicher Größe zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen am besten in der Nachbarschaft liegen, also nicht weiter entfernt als vier Kilometer. Sollen heißt aber nicht müssen, immerhin könne es sein, dass es in dem Umkreis schlicht keine Ersatzflächen gibt, so Bonde. Der Anspruch auf eine Ersatzlaube besteht dann trotzdem, nur liegt diese dann eben weiter weg.
Für die rund 14.400 Kleingärten, die sich auf privaten Flächen befinden, soll ebenfalls eine Lösung gefunden werden. Insbesondere die Deutsche Bahn besitze „erhebliche Flächen an Kleingartenanlagen“. Bonde kündigte an, mit privaten Eigentümern das Gespräch zu suchen, „wie eine Sicherung auch dieser Flächen erfolgen kann“.
Noch in dieser Woche soll der Gesetzentwurf dem Rat der Bürgermeister vorgelegt und dort beraten werden. Danach geht er zur Abstimmung ins Abgeordnetenhaus, das derzeit allerdings noch bis Anfang September in der Sommerpause ist.
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