Schäden durch Erderhitzung: Obligatorischer Schutz gegen Klimaschäden kommt bald
Naturkatastrophen werden immer zerstörerischer. Die Regierung will eine Pflichtversicherung gegen diese Gefahr. Die Versicherungsbranche lehnt das ab.
Foto: Christoph Hardt/imago
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren zu einer Pflichtversicherung für Elementarschäden wie Überschwemmungen beginnt. Das sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger am Mittwoch vor Journalist*innen.
„Extremwetterlagen nehmen zu. Starkregen, Hochwasser und andere Naturgefahren verursachen häufiger und im Durchschnitt teurere Schäden“, sagte er. In Hochrisikogebieten würden die Prämien für Versicherungen so stark steigen, dass viele Haushalte sie kaum noch stemmen könnten. „Wenn wir nichts tun, riskieren wir die flächendeckende Versicherbarkeit zu verlieren“, warnte Rollinger.
Angesichts der sich beschleunigenden Erderhitzung, die Überschwemmungen, Sturmfluten und Erdrutsche häufiger und heftiger macht, fordern Bundesländer und Verbraucherschützer*innen schon seit Jahren eine verpflichtende Versicherung gegen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen.
Sie fürchten, dass der Staat andernfalls immer öfter und mit immer größeren Summen einspringen muss, wenn Betroffene nicht auf den Klimafolgekosten sitzen bleiben sollen. Unter der Ampelregierung scheiterte das Vorhaben aber an FDP-Justizminister Marco Buschmann.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einzuführen. An der Umsetzung arbeitet das Bundesjustizministerium, wie es der taz auf Anfrage mitteilte. Einen konkreten Zeitplan kann das Ministerium aber noch nicht nennen.
GDV will gefährdete Gebäude in eigenen Topf werfen
2025 stieg der Anteil der Wohnhäuser, die gegen Elementarschäden versichert sind, um 3 Prozentpunkte auf 57 Prozent. „Wir sind auf einem guten Weg, auch ohne Pflicht“, sagte Rollinger.
Bereits im vergangenen Dezember hat der GDV einen Vorschlag gemacht, wie eine höhere Versicherungsdichte gegen Elementarschäden aussehen könnte. Versicherungen für Gebäude in Hochrisikolagen sollen demnach in einem eigenen Topf namens „Elementar Re“ gebündelt werden. Die Kosten für die Versicherungen dieser Häuser – der GDV geht deutschlandweit von etwa 400.000 aus – werden begrenzt und die Lücke zur „eigentlich risikogerechten“ Prämie auf alle anderen Versicherten verteilt.
Der Staat soll nur einspringen, wenn eine Naturkatastrophe Schäden von mehr als 30 Milliarden Euro verursacht. Zudem schlägt der GDV eine Ausstiegsklausel vor: Während eine Wohngebäudeversicherung bislang in der Regel nur bei Feuer und Sturm greift, sollen künftig standardmäßig auch Überschwemmungen abgedeckt sein. Wer das nicht möchte, kann sich dagegen entscheiden, erhält dann im Ernstfall aber keine staatliche Unterstützung.
Bund der Versicherten kritisiert Ausstiegsklausel
Kritik am Vorschlag kommt vom Bund der Versicherten (BdV), der sich als Verbraucherschutzorganisation versteht, aber für Mitglieder auch Gruppenversicherungen anbietet. „Die vom Lobbyverband gelobte Vertragsfreiheit liegt aktuell vor allem in der Freiheit der Versicherer“, sagte Stephen Rehmke vom BdV. „Sie legen fest, was überhaupt versichert wird.“ Sturmfluten und Meereshochwasser an Flussmündungen seien ausgeschlossen, ebenso Regen, der als Sickerwasser in die Keller eindringt.
Auch die Ausstiegsklausel und den damit verbundenen Verzicht auf staatliche Hilfe sieht der BdV kritisch. „Man kann den Staat nicht von einer Haftung freimachen oder ihn von der Pflicht zur Daseinsvorsorge und Klimafolgenanpassung entbinden“, sagte Rehmke.
Dass der Staat in Anpassung an die Folgen der Erderhitzung investieren muss, fordert auch der GDV. „Eine Pflicht allein verhindert keinen einzigen Schaden“, sagte Rollinger. „Wer nur über Pflichten spricht, aber nichts an Bebauung, Raumordnung und Schutzmaßnahmen ändert, baut ein System auf Sand.“ Nötig sei gleichzeitig, das Klima zu schützen. „Das Geschäftsmodell der Versicherungswirtschaft gerät in Gefahr, wenn die Erderwärmung auf 3 Grad zugeht.“
Für den GDV werden in den kommenden Monaten die Reformen der privaten Altersvorsorge aber noch wichtiger als die Debatte um Elementarversicherungen. „Ein Neustart ist hier wichtig“, sagte Asmussen. „Das wird für uns positiv sein.“ Unter anderem fordert der Verband, dass Versicherer gegenüber Banken, Neobrokern und Fondsgesellschaften nicht benachteiligt werden, indem die gesetzliche Beratungspflicht ausgesetzt wird. Grundsätzlich hält der GDV es für notwendig, die Altersvorsorge stärker über Aktienmärkte zu organisieren und entsprechend zu fördern.
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