Rundfunkbeitrag steigt nicht: Eilanträge abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine „schweren Nachteile“, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk vorerst ohne Erhöhung zurechtkommen muss.

Richter:innen in Karslruhe

Wann in der die Hauptsache entschieden wird, ist noch unklar (Symbolbild) Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF abgelehnt, mit denen sie sich zum Jahreswechsel höhere Rundfunkbeiträge sichern wollten. Der Karlsruher Beschluss ist allerdings keine Vorentscheidung für den endgültigen Ausgang des Rechtsstreits.

Eigentlich hatten die Bundesländer beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum Jahreswechsel von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen soll. Dem entsprechenden Staatsvertrag haben die Landtage von 15 Ländern zugestimmt. In Sachsen-Anhalt fehlte aber die Mehrheit, weil dort CDU und AfD die Erhöhung ablehnen. Eine Abstimmung fand zwar nicht statt, weil Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) Anfang Dezember den Gesetzentwurf zurückzog. Doch auch damit war die Beitragserhöhung politisch gescheitert.

Dagegen erhoben ARD, ZDF und Deutschlandradio sofort Verfassungsbeschwerde. Die Blockade der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt verletze die Rundfunkfreiheit. Zu dieser gehöre ein Anspruch auf „funktionsgerechte Finanzierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, argumentierten die Sender unter Verweis auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die unabhängige „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) habe die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent empfohlen. Sachsen-Anhalt weiche davon ohne (zulässige) Begründung ab, monierten die Sender.

In Vorleistung gehen

Am Dienstagabend ging es aber nur um die Frage, was bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. Sie wollten ab Jahreswechsel schon mal den erhöhten Beitrag einziehen, denn sonst sei ihr Programm „unterfinanziert“.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag nun aber abgelehnt. Den Sendern drohten keine „schweren Nachteile“, wenn der Rundfunkbeitrag nicht sofort steige. Soweit Mehrbedarf bestehe, könnten die Rundfunkanstalten ja in „Vorleistung“ gehen, schlugen die RichterInnen vor. Sollten die Verfassungsbeschwerden am Ende erfolgreich sein, könnten die Sender sogar eine „Kompensation“ für die Zeit der Unterfinanzierung bekommen. Letzteres galt bisher als schwierig. Insofern können auch die Öffentlich-Rechtlichen mit dem aktuellen Beschluss zufrieden sein.

Die RichterInnen ließen völlig offen, wie und wann sie in der Hauptsache entscheiden werden.

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