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Rundfunkbeitrag steigt nichtEilanträge abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine „schweren Nachteile“, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk vorerst ohne Erhöhung zurechtkommen muss.

Wann in der die Hauptsache entschieden wird, ist noch unklar (Symbolbild) Foto: dpa

Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF abgelehnt, mit denen sie sich zum Jahreswechsel höhere Rundfunkbeiträge sichern wollten. Der Karlsruher Beschluss ist allerdings keine Vorentscheidung für den endgültigen Ausgang des Rechtsstreits.

Eigentlich hatten die Bundesländer beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum Jahreswechsel von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen soll. Dem entsprechenden Staatsvertrag haben die Landtage von 15 Ländern zugestimmt. In Sachsen-Anhalt fehlte aber die Mehrheit, weil dort CDU und AfD die Erhöhung ablehnen. Eine Abstimmung fand zwar nicht statt, weil Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) Anfang Dezember den Gesetzentwurf zurückzog. Doch auch damit war die Beitragserhöhung politisch gescheitert.

Dagegen erhoben ARD, ZDF und Deutschlandradio sofort Verfassungsbeschwerde. Die Blockade der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt verletze die Rundfunkfreiheit. Zu dieser gehöre ein Anspruch auf „funktionsgerechte Finanzierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, argumentierten die Sender unter Verweis auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die unabhängige „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) habe die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent empfohlen. Sachsen-Anhalt weiche davon ohne (zulässige) Begründung ab, monierten die Sender.

In Vorleistung gehen

Am Dienstagabend ging es aber nur um die Frage, was bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. Sie wollten ab Jahreswechsel schon mal den erhöhten Beitrag einziehen, denn sonst sei ihr Programm „unterfinanziert“.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag nun aber abgelehnt. Den Sendern drohten keine „schweren Nachteile“, wenn der Rundfunkbeitrag nicht sofort steige. Soweit Mehrbedarf bestehe, könnten die Rundfunkanstalten ja in „Vorleistung“ gehen, schlugen die RichterInnen vor. Sollten die Verfassungsbeschwerden am Ende erfolgreich sein, könnten die Sender sogar eine „Kompensation“ für die Zeit der Unterfinanzierung bekommen. Letzteres galt bisher als schwierig. Insofern können auch die Öffentlich-Rechtlichen mit dem aktuellen Beschluss zufrieden sein.

Die RichterInnen ließen völlig offen, wie und wann sie in der Hauptsache entscheiden werden.

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19 Kommentare

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  • ÖR und Rundfunkbeiträge sind schon ok - nur - ist wirklich diese Höhe des Beitrages notwendig? Wie gesagt "notwendig", nicht "möglich".

  • Hallo,

    über die Gehaltssituation der Intendanten und deren daraus resultierenden Ansprüche an die betriebliche Altersversorgung lese man hier [ 1 ] nach.

    Welch weites Feld sich dabei auftut, sei anschließend z.B. hier nachgelesen [ 2 ]. Die SZ berichtete 2010, daß „ … Kleber ... fast dreimal so viel wie Buhrow … verdient.“ Nur mal so, um den Horizont etwas zu weiten.

    Jeder mag also im Netz selbst weiter recherchieren, daraus seine eigenen Schlüsse ziehen und dann einmal am nächsten Zeitungskiosk einen Blick werfen in eine gängige Programmzeitschrift.

    Dann vergleicht man die Qualität der Programme ( cf. zum Stichwort „Programmvielfalt“ meinen Post vom 08.12. 18:56 bei [ 3 ] ) mit den Jahresgehältern und Ruhestandsansprüchen.

    Wer mag, begrübelt dann auch noch die Position einzelner führender Politiker, wie sie hier unter [ 4 ] veröffentlicht wurde.

    [ 1 ] www.medienkorrespo...uehrungsriege.html

    [ 2 ] www.sueddeutsche.d...-kleber-1.165384-2

    [ 3 ] taz.de/Aus-fuer-Er...bb_message_4053432

    [ 4 ] taz.de/Koalitionsk...731053&s=Baerbock/

    Netter Gruß,



    Thomas Dräger

  • Auch als grundsätzlicher Befürworter des ÖR finde ich die Entscheidung gut. Wer das meiste Geld in der Welt bekommt (fast doppelt so viel wie die BBC), mindestens unterschwellig so tut als würde morgen die Demokratie enden, falls die Erhöhung nicht kommt und keinen Reformbedarf sieht, der darf sich nicht wundern, wenn er kritisch gesehen wird. Und wenn Verantwortliche nun sagen, dass es zu drastischen Einschnitten im Programm kommt, würde es mich schwer wundern, wenn mehr als 10% der Menschen in Deutschland das in irgendeiner Form tangiert.

  • Als es raufgehen sollte, hieß es: "Nur 86 Cent mehr! Stellt Euch nicht so an!"



    Als es nicht raufging, hieß es plötzlich: "Soundsoviele Millionen weniger!"



    Ihr seid ertappt, ÖR! Stellt Euch nicht so an!

  • Bin derzeit viel auf US Sendern unterwegs und kann nur sagen - Hut ab für die öffentlich-rechtlichen!

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Sport streichen, die kleinen Anstalten abschaffen, weniger Unterhaltungsfernsehen mehr Bildungsfernsehen, dann kommt man auch mit weniger Geld aus.

  • @GRUMMELPUMMEL Sie würden sich in Ungarn also pudelwohl fühlen: alles privat! Oder in der schönen neuen Murdoch-Welt. Oder vielleicht mit Döpfners "Qualitätsjournalismus".

    Nee, nee. Die ÖRs mögen ihre Schwächen haben, aber die kapitalgetriebene Alternative kann mensch (im Lichte realexistierender Beispiele) als nur dystopisch bezeichnen.

    • @tomás zerolo:

      Bitte meinen Kommentar richtig lesen. Ich habe es so satt, dass man bei jeglicher Kritik an den ÖR immer gleich als Befürworter der Abschaffung gesehen wird. Zumal ich explizit geschrieben habe, dass ich eine REFORM will, keine Abschaffung.

  • „Die RichterInnen ließen völlig offen, wie und wann sie in der Hauptsache entscheiden werden.“

    Erfahrungsgemäß wird das nicht sehr lange auf sich warten lassen und auch der Ausgang ist doch nicht wirklich „offen“. Schließlich ist der Rundfunkbeitrag ja ein ganz wichtiger Teil der Länderfinanzierung (;-))

  • Wer sagts denn, es gibt sie noch die guten Nachrichten in 2020.

  • Gut so!

  • Ihr wollt wohl alle Netflix, oder was.

    • @tomás zerolo:

      Bezahlfernsehen hat bewiesen: viele sind bereit, für Inhalte zu bezahlen, die sie wirklich sehen wollen.



      Ich bin kein Verfechter der Abschaffung der ÖR, aber ein Befürworter einer grundlegenden Reform. Grundversorgung und Bildungsauftrag müssen im Kontext des heutigen Angebotes (inklusive Internet) neu definiert werden. Und NUR das darf mit Gebühren finanziert werden.



      Alles andere (was per Definition "in Konkurrenz zu privaten Anbietern" steht), hat mit anderen Bezahlmodellen finanziert zu werden. Werbung, Abo, pay per view etc.

      • @Grummelpummel:

        "was per Definition "in Konkurrenz zu privaten Anbietern" steht hat mit anderen Bezahlmodellen finanziert zu werden." das ist ja ein Quatsch. Was bitte schön kann man denn nicht privat anbieten und zu Geld machen? Was soll nach dieser Definition dann noch vom ÖR übrigbleiben (was vom Bildungswesen, öffentlichen Bibliotheken, Krankenhäusern)? So ganz nebenbei, dass es ein Märchen ist, dass Private alles besser können, sollte sich doch inzwischen rumgesprochen haben.

  • Gut so. Diese Selbstbedieungsmentalität muss aufhören.

  • RS
    Ria Sauter

    Ihr Programm sei unterfinanziert! Unglaublich!

  • Immerhin vor Weihnachten noch eine gute Nachricht.

    Es kann natürlich sein dass dem ÖR Rundfunk die Erhöhung letztendlich zugesprochen wird.



    Aber das System des ÖR wir so auf jeden Fall nächstes Jahr Wahlkampfthema, und das ist gut so. Ich denke genau das wollten die ÖR Verantwortlichen vermeiden.



    Jetzt wird dann wohl verstärkt diskutiert, ob das was dem Publikum vom ÖR an Programm vorgesetzt wird, wirklich immer die Finanzierung durch Zwangsbeiträge rechtfertigt.

    • @Argonaut:

      Könnten Sie mir freundlicherweise den Unterschied zwischen einem Beitrag und einem Zwangsbeitrag erläutern?



      Danke.

  • Irreversible Nachteile? Oh Gott, bitte sagt nicht, daß Marienhof abgesetzt wird...