Rodung in Brandenburg gestoppt: Tesla muss warten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unterbindet vorläufig Baumfällarbeiten der Firma Tesla. Diese hat keine Genehmigung für den Bau ihrer Fabrik.
Der jetzt verfügte Stopp gelte, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Frankfurter Beschluss entschieden ist, heißt es in dem OVG-Bescheid. Die fortgeschrittenen Rodungsarbeiten machten die vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten erforderlich, denn sie könnten schon binnen weiterer drei Tage abgeschlossen sein. Auch ist laut OVG nicht davon auszugehen, „dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos“ sei.
Das Verwaltungsgericht hatte dagegen befunden, dass die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt nicht zu beanstanden sei. Die Baumfällarbeiten könnten demzufolge fortgeführt werden. Prompt gingen sie am Samstag zunächst weiter. Stück für Stück hatte sich seit Donnerstagnachmittag die schwere Technik auf dem 90 Hektar großen Gelände vorgearbeitet. Bäume wurden gefällt und die Stämme in etwa zwei Meter lange Stücke gesägt. Das Landesamt für Umwelt hatte dafür vorzeitig die Erlaubnis gegeben, obwohl noch die Genehmigung für den Bau der Fabrik fehlt. Insgesamt hat Tesla 300 Hektar erworben.
Im Genehmigungsverfahren sind noch bis zum 5. März Einwendungen möglich; ab 18. März werden sie öffentlich erörtert. Nur wenn nach Prüfung des Antrages alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird abschließend eine Genehmigung erteilt. Vom Juli 2021 an will Tesla jährlich bis zu 500 000 Elektro-Autos in Grünheide produzieren.
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