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RentenreformWas die Kommission empfiehlt

Eintrittsalter, Rentenniveau, Kapitalrente, Minijobs – die Bundesregierung will die Empfehlungen der Rentenkommission umsetzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Um wieviel genau soll das Renteneintrittsalter steigen?

Bis zum Jahre 2031 steigt das reguläre Renteneintrittsalter nach bisheriger Gesetzeslage auf 67 Jahre. Danach soll es entsprechend der zunehmenden Lebenserwartung alle zehn Jahre um sechs Monate angehoben werden, so der Reformplan. Bis zum Jahre 2041 würde das Eintrittsalter dann auf 67,5 Jahre, bis 2051 auf 68 Jahre steigen.

Rein rechnerisch wäre man im Jahre 2091 bei einem Renteneintrittsalter von 70 Jahren angekommen – es ist aber unklar, wie sich die Lebenserwartung bis dahin genau entwickelt. Stagniert sie, kommt es auch nicht zu einer weiteren Erhöhung des Eintrittsalters.

Kann man dann künftig überhaupt noch früher in Rente gehen?

Die bisherige abschlagsfreie sogenannte „Rente mit 63“ wird abgeschafft. Ein vorzeitiger Renteneintritt mit hohen Abschlägen wird aber nach wie vor möglich sein. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann, soll früher abschlagsfrei ausscheiden dürfen. Wie diese Gesundheitsprüfung genau ausgestaltet wird, ist noch unklar.

Wie soll sich das Rentenniveau entwickeln?

Das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns gilt bis zum Jahre 2031. Danach würde es wegen der hohen Zahl der Ru­he­ständ­le­r:in­nen absinken, was bedeutet, dass die Renten dann weniger stark steigen als die Löhne.

Um das auszugleichen und das bisherige Rentenniveau zu halten, plant die Regierung einen zusätzlichen Rentenanteil als sogenannte „Kapitalrente“ einzuführen, also als Ansparvermögen. Damit ließe sich das bisherige Rentenniveau insgesamt erhalten und längerfristig sogar steigern, verspricht der Bericht der Alterssicherungskommission.

Wer soll die Beiträge für die Kapitalrente zahlen?

Für die Kapitalrente soll ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent des Bruttoeinkommens gezahlt werden, paritätisch finanziert. Das heißt, die Ar­beit­neh­me­r:in­nen müssten ein Prozent ihres Bruttoeinkommens zusätzlich zur Rente abzwacken, wobei aber auch die Beiträge zur gesetzlichen Rente nach den bisherigen Plänen in Zukunft steigen.

Nach Rechnungen des gewerkschaftsnahen IMK-Instituts müssten die Ar­beit­neh­me­r:in­nen im Jahre 2036 rund zwei Prozent mehr als heute von ihrem Bruttoeinkommen für die Alterssicherung bezahlen. Inklusive des Arbeitgeberanteils würden dann 22,5 Prozent an Beitrag fällig.

Sollen die Minijos abgeschafft werden?

Die sozialversicherungsfreien Minijobs sollen wegfallen, das heißt, die Ar­beit­neh­me­r:in­nen müssen dann von diesen kleinen Verdiensten unterhalb von 603 Euro Sozialabgaben und Steuern zahlen, haben also weniger Netto im Portemonnaie.

Auch die sogenannten Midijobs mit Verdiensten in der Gleitzone zwischen 603 Euro und 2.000 Euro sollen voll sozialversicherungspflichtig werden. Bisher zahlen die Midijobber in dieser Gleitzone prozentual niedrigere Abgaben als bei höheren Verdiensten.

Mehr als zwölf Millionen Ar­beit­neh­me­r:in­nen in diesen Jobs büßen damit an Nettoeinkommen ein, wenn das die Arbeitgeber nicht durch höhere Löhne ausgleichen.

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