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Rekord bei SchlichtungsanträgenViel Ärger mit Energieversorgern

Die Schlichtungsstelle Energie verzeichnete im vergangenen Jahr 25.000 Anträge. Das sind so viele wie noch nie. Schuld seien die Preisbremsengesetze.

Gut geheizt? Die Energiepreisbremsen sorgen auch für zahlreiche Konflikte Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Berlin dpa | Streitigkeiten von Verbrauchern mit ihren Energieversorgern haben nach einem Medienbericht 2023 für eine Rekordzahl an Schlichtungsanträgen gesorgt. Die zuständige Schlichtungsstelle Energie, an die sich Verbraucherinnen und Verbraucher wenden können, verzeichnete im vergangenen Jahr 25.000 Anträge und damit so viele wie noch nie, wie Geschäftsführer Thomas Kunde dem Medienhaus Table.Media sagte. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um fast 40 Prozent.

Kunde kritisierte in diesem Zusammenhang die Strom- und Gaspreisbremse: „Der Anstieg der Schlichtungsanträge ist auch den Preisbremsengesetzen geschuldet“, sagte er Table.Media. „Das waren nicht die glücklichsten aller Gesetze, die geschrieben wurden. Sie sind unverständlich und lassen Lücken.“ Zu diesem Thema gingen nach einer vorläufigen Auswertung rund 1.900 der Beschwerden ein.

Die Schlichtungsanträge betreffen dabei zunehmend mehr Unternehmen, im vergangenen Jahr waren es der Auswertung zufolge rund 750 – und damit fast doppelt so viele wie noch zwei Jahre zuvor.

Die Schlichtungsstelle Energie ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Wenn sich private Verbraucher erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben, können sie die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen, indem sie einen Schlichtungsantrag stellen. Die Schlichtungsstelle wurde Ende 2011 eingerichtet.

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1 Kommentar

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  • Der Stromanbieter SUEWAG schraubt mit einem Mal die Beträge von 90 Euro (teuer genug) auf 120 € hoch.



    Mein Verdacht, man will noch schnell viel Geld eintreiben, falls man Pleite geht!



    Kann ich das Einzugsverfahren schnellstmöglich problemlos kündigen und Rechnungen verlangen?