Energiepreisbremsen greifen ab 1. März: Zuschüsse für Gas und Strom sind da

Die Preisbremsen der Regierung gelten ab sofort. Ver­brau­che­r:in­nen sollten prüfen, ob die Energielieferanten die Entlastung richtig berechnen.

Qualm und Dampf steigt aus zahllosen Schornsteinen und Abzügen an einem kalten Wintermorgen in der Leipziger Südvorstadt auf.

Häuser in der Leipziger Südvorstadt: Heizen ist teuer – auch mit der Gaspreisbremse Foto: Jan Woitas/dpa

BERLIN taz | Am Mittwoch tritt die Strom- und Gaspreisbremse in Kraft, mit der die Bundesregierung die hohen Energiekosten für Bür­ge­r:in­nen und Unternehmen abfedern will. Die Energieversorger müssen ihren Kun­d:in­nen mitteilen, was das für sie in Cent und Euro bedeutet. Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen empfehlen, diese Informationen zu prüfen.

Die Kosten für Gas und Strom sind infolge des Ukrainekriegs drastisch gestiegen. Damit Ver­brau­che­r:in­nen das stemmen können, subventioniert der Bund die Preise. Ab 1. März gilt deshalb – rückwirkend zum 1. Januar – die Preisbremse für Gas und Strom. Das bedeutet: Kun­d:in­nen müssen für Strom maximal 40 Cent, für Gas höchsten 12 Cent und für Fernwärme nicht mehr als 9,5 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Differenz zum in der Regel höheren Marktpreis übernimmt der Staat. Das gilt aber nur für bis zu 80 Prozent des früheren Verbrauchs, für mehr wird der hohe Marktpreis fällig. So sollen die Bür­ge­r:i­nenn weiterhin zum Energiesparen ermuntert werden. Als Berechnungsgrundlage gilt die Abrechnung für den September 2022.

Finanziert wird das aus dem 200 Milliarden Euro schweren Energiehilfspaket, das Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als „Doppelwumms“ angekündigt hat. Teurer im Vergleich zum Jahr 2021 wird es für die meisten Bür­ge­r:in­nen allerdings trotzdem, denn die früheren Strom- und Gaspreise lagen deutlich unter den jetzigen Grenzen.

Der Staat rechnet direkt mit den Versorgern ab. Ver­brau­che­r:in­nen müssen nichts tun, um in den Genuss der Preisbremsen zu kommen, so die Bundesregierung. Das ist grundsätzlich richtig, sagt Amelie Vogler, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Aber es ist sinnvoll zu prüfen, ob die vorgesehene Entlastung auch tatsächlich ankommt.“ Bis zum 1. März müssen die Versorger die Kun­d:in­nen darüber informieren, von welchem Verbrauch sie ausgehen und wie hoch die Entlastung ist. „Wir wissen, dass viele Versorger damit nicht hinterherkommen“, sagt sie. Fast alle Ver­brau­che­r:in­nen haben einen Vertrag mit einem Stromanbieter, der sie über die Wirkung der Preisbremse informieren muss. Bei der Heizung läuft der Vertrag bei Mie­te­r:in­nen oft über den Vermieter. In diesem Fall kommt die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung.

Kontrolle mit Internetrechnern

Das Informationsschreiben der Energielieferanten muss die Verbrauchsdaten, den Preis und den neuen Abschlag enthalten. Im Internet gibt es unter anderem von der Verbraucherzentrale NRW spezielle Rechner, mit denen Interessierte die Angaben der Unternehmen prüfen können. In Einzelfällen haben Lieferanten offenbar viel zu hohe Anschläge berechnet. Das müssen Kun­d:in­nen nicht hinnehmen. Finden sie Fehler, etwa eine falsche Verbrauchsprognose, sollten sie sich an den Versorger oder den Netzbetreiber wenden, rät Vogler. Bei Streit sind zum Beispiel die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie für Kun­d:in­nen Anlaufpunkte. Da es sich um unbekanntes Terrain handelt, gibt es eine Reihe von Sonderfällen und Ausnahmen. „Vieles ist auch noch unklar“, sagt sie.

Als die Preisbremsen im vergangenen Jahr beschlossen wurden, lagen die Energiepreise auf Rekordhöhe. Mittlerweile sind sie aufgrund milder Temperaturen im Winter und sinkender Nachfrage wieder gesunken, was sich bislang aber kaum auf die Ver­brau­che­r:in­nen auswirkt. Die Krise ist keineswegs vorbei, die Preise können unter bestimmten Umständen schnell wieder explodieren. Deutschland bezieht zwar kein Gas mehr aus Russland, andere europäische Länder aber durchaus. Ein abrupter Lieferstopp könnte zu neuen Preisschocks führen. Selbst wenn das nicht passiert: Zieht die Nachfrage nach Gas in Asien und vor allem China an, könnten die Preise wieder auf Rekordhöhen steigen, warnt die Internationale Energieagentur (IEA) in ihrem am Dienstag veröffentlichten Gasmarktbericht. China ist der weltweit größte Gas­im­por­teuer. Aufgrund der Coronabeschränkungen hatte die Nachfrage massiv nachgelassen. Das ändert sich jetzt.

Neue Gas- und Ölheizungen bald verboten?

Die Preisbremsen gelten bis zum Frühjahr 2024. Dieses Jahr könnte das letzte für den Einbau neuer Gasheizungen sein. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium erarbeiteten aktuell gemeinsam eine Novelle für das Gebäudeenergiegesetz, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium. Medienberichten zufolge soll ein erster Entwurf das Verbot für einen Neueinbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 vorsehen. Ab 2045 soll danach die Nutzung von Gas- und Ölheizungen generell verboten werden. Das wollte die Sprecherin nicht kommentieren. „Die Entwürfe, die teilweise kursieren, sind nicht aktuell und entsprechen nicht dem aktuellen Stand“, sagte sie dazu nur.

Der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und FDP hatte vor einem Jahr die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Die FDP kündigte am Dienstag Widerstand gegen die bekannt gewordenen Pläne an.

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