Reform der Betriebsrenten: Mehr abzwacken fürs Alter
Das neue Betriebsrentengesetz kommt. Es soll Kleinverdiener ermuntern, eine betriebliche Zusatzrente abzuschließen, und „Riestern“ fördern.
Die Reform, auf die sich die Koalition jetzt einigte und die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll, sieht vor, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber künftig in Tarifverträgen Betriebsrentenmodelle vereinbaren können. An diese Modelle können sich auch nicht tarifgebundene Unternehmen anschließen. Dabei wird ein Teil des Bruttolohns vom Arbeitnehmer als Beitrag für die Betriebsrente abgezweigt, der Arbeitgeber legt dann noch 15 Prozent des Beitrags obendrauf, denn er spart für diesen eingezahlten Lohnanteil schließlich den Sozialversicherungsbeitrag.
Verdient der oder die Beschäftigte nur bis zu 2.200 Euro im Monat, kann sein Arbeitgeber noch einen Zuschuss von jährlich 240 bis 480 Euro drauflegen und bekommt dann 30 Prozent davon als Subvention vom Staat.
Das Heikle an dem Konzept ist, dass die Arbeitgeber nicht mehr für eine bestimmte Höhe der späteren Betriebsrente haften. Für die Rente aus den eingezahlten Geldern, die über die Tarifpartner etwa bei Pensions- oder Versorgungswerken angelegt werden, gibt es keine Garantie außer den üblichen Absicherungen im Finanzwesen, über die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wacht. Man vertraue „auf die Tarifvertragsparteien, dass diese eine seriöse Anlagepolitik verfolgen“, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, bei der Vorstellung der Gesetzesreform.
Riestern könnte sich rechnen
Um es gerade für Kleinverdiener attraktiv zu machen, eine Betriebsrente abzuschließen, enthält die Reform zudem erstmals Freibeträge in der Grundsicherung im Alter für alle, die eine Betriebs- oder Riesterrente abgeschlossen haben. Dazu ein Beispiel: Eine alleinstehende Altenpflegehelferin hat später nur eine gesetzliche Rente von 500 Euro zu erwarten. Damit hat sie Anspruch auf ergänzende Grundsicherung im Alter von 250 Euro und mehr. Hat sie aus einer Betriebs- oder Riesterrente 100 Euro im Alter zusätzlich zu bekommen, so soll dieses Geld nicht mehr wie bisher mit der Grundsicherung verrechnet werden. Das heißt, die Frau hätte in dieser Schemarechnung dann im Alter statt 750 Euro etwa 850 Euro im Monat zur Verfügung.
Diese Freibeträge sollen für alle Grundsicherungsempfänger gelten, die Betriebs- und Riester-Renten abgeschlossen haben. Möglicherweise machen sie auch das „Riestern“ für schlecht verdienende Freiberufler attraktiv, die damit rechnen, später in die Grundsicherung im Alter zu fallen und wenig eigenes Vermögen haben.
Das Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
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