Rechtsstreit um Rigaer Straße 94: Finale Niederlage für Eigentümer

Die Eigentümer der Rigaer94 scheitern vor dem Kammergericht. Ihre Rechtsfähigkeit ist nicht zu beweisen, alle Räumungsklagen zum Scheitern verurteilt.

Rigaer Straße 94 bei Nacht

Die Lichter gehen hier nicht aus: Rigaer Straße 94 Foto: dpa

Berlin taz | Im juristischen Tauziehen um das linksradikale Hausprojekt Rigaer Straße 94 hat die Eigentümerseite eine erneute schwere und voraussichtlich finale Niederlage erlitten. Nachdem sie mit einer Räumungsklage gegen die besetzte Kneipe Kadterschmiede im März vor dem Landgericht aufgrund einer nicht nachgewiesenen Prozessvollmacht gescheitert war, wird nun das Berliner Kammergericht die Berufung der britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited zurückweisen. Das geht aus einem so genannten Hinweisbeschluss hervor, der der taz vorliegt.

Die Kammer vertritt darin einstimmig die Auffassung, „dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat“. Die Klägerin kann innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen, ehe der finale Beschluss gefällt wird – oder die Berufung zurückziehen. Ihr droht damit das Ende ihrer Bemühungen, mittels Räumungsklagen die Be­woh­ne­r:in­nen oder die Kadterschmiede aus dem Haus zu klagen.

Ebenso wie das Landgericht vertritt das Kammergericht – Berlins höchstes Gericht – die Auffassung, dass es dem Prozessvertreter der Klägerin, Anwalt Markus Bernau, an einer wirksamen Prozessvollmacht fehlt. Bei der eingereichten Vollmacht einer Lafone Investment Limited – ohne s am Ende – könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich „um zwar namensähnliche, aber doch um zwei unterschiedliche Gesellschaften handelt“, so das Gericht.

Trotz entsprechender Rüge habe Bernau diesen Widerspruch nicht erklärt. Außerdem fehle es an einer ausreichenden Beglaubigung der Vollmacht, die der angebliche Geschäftsführer der Lafone, Mark Robert Burton, erteilt haben soll.

Firma nicht rechtsfähig

Doch nicht nur das: Das Gericht zweifelt die Rechtsfähigkeit der Briefkastenfirma insgesamt an. So könne von der Bestellung von Burton „zum (alleinigen) Direktor“ der Klägerin „nicht ausgegangen werden“. Die notwendige Bescheinigung hierfür sei „nicht nachgewiesen“. Burton sei demnach nicht berechtigt, eine Prozessvollmacht auszustellen. In einem Eilverfahren im Februar 2021 hatte das Kammergericht der Glaubhaftmachung der Klägerin ohne eigene Prüfung noch stattgegeben. Dies ist damit obsolet. Bestätigt worden sind damit auch Urteile am Landgericht von 2018 und 2019, in denen die Lafone ebenfalls die notwendigen Nachweise nicht erbringen konnte.

Rigaer 94-Anwalt Lukas Theune spricht von einem „entscheidenden Beschluss in einem jahrelangen Rechtsstreit“. Das Kammergericht werde, so Theune zur taz, das höchste Gericht bleiben, das sich mit dieser Frage beschäftigt. Es sei nun endgültig festgestellt, dass die Lafone „keine Rechtsfähigkeit“ besitze.

Der Beschluss bedeute, „dass nicht nur die Räumungsklage gegen die Kadterschmiede zum inzwischen vierten Mal abgewiesen ist, sondern auch alle anderen Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben“. Schon zuvor hatte das Amtsgericht Kreuzberg bis auf eine Ausnahme sämtliche Räumungsklagen, die gegen alle bekannten Be­woh­ne­r:in­nen des Hauses erhoben wurden, als unzulässig abgewiesen. Berufungen dagegen hätten nun keine Aussicht mehr auf Erfolg, so Theune.

Gegen einen Beschluss bliebe der Klägerin nur noch die Möglichkeit, die Zulassung der Revision zu beantragen. Ohne eine Änderung ihrer Rechtsform oder einem Auftauchen des wahren Eigentümers hinter der Briefkastenfirma dürften die Erfolgsaussichten für die Lafone laut Theune aber beschränkt bleiben.

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