Rechtsextremer Angriff in Bottrop: Die Aufgehetzten
Mit einem Pkw versuchte ein 50-Jähriger in der Silvesternacht in Bottrop Migranten zu töten. Ähnliche Fälle gab es immer wieder.
Als Andreas N. mit seiner Vernehmung bei der Polizei durch ist, hat er sich seinen Hass von der Seele geredet. Lange hatte er zuvor gesprochen, sich zu immer neuen Tiraden aufgeschwungen. Über „Kanaken“ hatte er gewettert, die alles bekämen, was sie wollten. Über „die Ausländer“, die hier nicht hergehörten. Er aber habe nun aufgeräumt, sagte N. So erfuhr es die taz aus Sicherheitskreisen.
In der Silvesternacht war der 50-Jährige mit seinem Mercedes stundenlang durch das Ruhrgebiet gefahren. Dann plötzlich, mitten in den Feierlichkeiten, näherte er sich langsam Gruppen von Menschen, die er für Migranten hielt – und gab Gas. Vier Mal geschah dies. Acht Personen wurden dabei verletzt: eine 46-jährige Frau aus Syrien, ihr Mann und ihre 16 und 27 Jahre alten Töchter, eine 29-jährige Afghanin und ihr 4-jähriger Sohn, ein 10-jähriges syrisches Mädchen, ein 34-jähriger Essener mit türkischen Wurzeln.
Getötet wurde niemand, aber Andreas N. hatte sein Ziel auch so erreicht. Er hatte Menschen aus der Gruppe der ihm so Verhassten teils lebensgefährlich verletzt. Und er hatte seine Botschaft vermittelt: Ihr seid hier nicht sicher.
Polizei und Verfassungsschutz betonen, dass ihnen Andreas N. zuvor nicht bekannt war. Nicht als Straftäter, nicht als Rechtsextremist. Und dass N. in seiner Vernehmung auch „wirres Zeug“ redete, mit seiner Arbeitslosigkeit haderte. Er litt offenbar lange an Schizophrenie. Vor Jahren soll er deshalb in Behandlung gewesen sein.
Mal wieder Wirrwarr
Was also war diese Tat? Rechtsextremer Terror? Eine Wahntat? Eine Mischung aus beidem?
Von einem „gezielten Anschlag“ spricht die Polizei. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) benannte die „klare Absicht des Mannes, Ausländer zu töten“. Die Bundesanwaltschaft, zuständig für politische Straftaten mit besonderer Bedeutung, übernahm den Fall aber bisher nicht – offenbar wegen der Hinweise auf die psychische Erkrankung.
Und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) spricht zwar von einer „offensichtlich fremdenfeindlichen Amokfahrt“, diese aber sei, so sein Sprecher, der „Allgemeinkriminalität“ zuzuordnen.
Dieses Wirrwarr taucht nicht zum ersten Mal auf. Schon mehrmals verübten Männer mit ähnlicher Vita wie Andreas N. schwere Gewalttaten, die sich gegen Geflüchtete oder deren vermeintliche Unterstützer richteten.
Viele ähnliche Gewalttaten
In Heilbronn stach im Februar 2018 Willi B., ein psychisch angeschlagener Rentner, mit einem Messer auf drei Flüchtlinge ein, verletzte diese teils schwer. Er habe ein Zeichen gegen die deutsche Politik setzen wollen, sagte er.
In Torgau schoss im Juli 2017 der 44-jährige Kenneth E., Teil eines rechten Drogenmilieus, mit einer Pistole auf einen Syrer, nachdem er einen Streit zwischen Freunden und einer Gruppe Geflüchteter beobachtet hatte. Das Opfer überlebte nach einer Notoperation.
In Altena verletzte im November 2017 der 56-jährige Werner S., dem zu Hause wegen offener Rechnungen das Wasser abgestellt worden war, den CDU-Bürgermeister Andreas Hollstein mit einem Messer am Hals. Er müsse verdursten, während 200 Flüchtlinge nach Altena kämen, sagte der Angreifer.
Und bereits im Oktober 2015 hatte Frank S., ein arbeitsloser Malergeselle, in Köln der Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker ein Messer in den Hals gerammt. Reker überlebte. Der 45-Jährige erklärte seine Tat als Zeichen gegen die „irre“ Flüchtlingspolitik, äußerte sich vor Gericht rechtsextrem. Aber auch er litt laut Gutachten an einer „paranoid-narzisstischen Persönlichkeitsstörung“.
Gerichte urteilten unterschiedlich
Öffentlichkeit und Gerichte gingen sehr unterschiedlich mit diesen Tätern um. Heilbronn und Torgau machten keine großen Schlagzeilen. Anders der Reker-Attentäter Frank S., der zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde. Die Tat sei ein versuchter Mord und ein „brutales Zeichen“ gewesen, erklärten die Richter. Auch bei Kenneth E., der in Torgau auf einen Syrer schoss, sprach das Gericht von einem Mordversuch. Er erhielt eine 13-jährige Haftstrafe.
Bei Werner S., der Altenas Bürgermeister attackierte, sah das Gericht dagegen nur eine Spontantat ohne politisches Motiv: Der Täter habe sich in einer Krise befunden und habe im Kurzschluss gehandelt. S. erhielt zwei Jahre auf Bewährung.
Auch den Messerangriff in Heilbronn gegen die drei Geflüchteten wertete das Gericht als Spontantat. Der 70-Jährige habe betrunken gehandelt, ebenfalls aus einer Krise heraus. Er erhielt fünf Jahre Haft. Es seien die kursierenden „Hetztiraden“ gewesen, die sich in seinem Kopf irgendwann festgesetzt hätten, erklärte der Richter. Diese Tiraden hätten den Rentner zum „Handlanger für andere“ gemacht. Der Angriff sei ein Spiegelbild der heutigen Gesellschaft.
Ähnliches könnte nun auch für den Fall Bottrop gelten. Auch Andreas N. war offensichtlich sozial abgehängt, hatte psychische Probleme. Seine Wut aber richtete er auf eine Gruppe: Geflüchtete.
Ein wiederkehrendes Muster
Von einem „wiederkehrenden Muster“ spricht der Thüringer Soziologe Matthias Quent, der zu Rechtsextremismus und Radikalisierung forscht. Die verschiedenen Probleme der Täter seien nicht zu negieren. „Aber es gibt keine Krankheit, die zu Angriffen auf People of Color führt.“ Gehandelt hätten die Männer letztlich als „tatkräftige Vollstrecker“ eines gesellschaftlichen Klimas. „Ein relevanter Teil der Bevölkerung, bis hoch zum Innenminister, markiert Geflüchtete und Migranten als Bedrohung“, sagt Quent. „Davon fühlen sich einige zur Gewalt legitimiert.“
Matthias Quent, Soziologe
Seit den verstärkten Einreisen von Geflüchteten 2015 zieht die AfD über diese Menschen her, ruft die Pegida-Bewegung zu „Widerstand“ auf. Und Bundesinnenminister Seehofer nannte die Migration unlängst die „Mutter aller Probleme“, früher sprach er von „Notwehr“ gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin. Nun sagt er aber, der Vorfall in Bottrop mache ihn „sehr betroffen“.
Zählten die Behörden 2013 837 rechtsextreme Gewaltdelikte, waren es 2015 1.485. Zuletzt sanken die Zahlen wieder. Dennoch wurden im vergangenen Jahr allein bis Oktober erneut 822 Gewalttaten notiert.
Eine Entwarnung geben die Sicherheitsbehörden nicht. In der Asyldebatte sei ein Ende der Agitation der rechten Szene nicht abzusehen. Auch der Verfassungsschutz spricht von einem „anhaltend hohen Gefährdungspotenzial“. Dabei blieben auch schwerste Straftaten von „radikalisierten Einzeltätern“ ein Risiko.
In kürzester Zeit radikalisiert
Bereits 2015, als eine Welle von Angriffen auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte losbrach, machte das Phänomen den Ermittlern zu schaffen. Rund 70 Prozent der Täter waren der Polizei vorher nicht bekannt gewesen. Plötzlich zündete ein Finanzbeamter einen Brandsatz an einer Unterkunft, oder auch ein Feuerwehrmann. Im sächsischen Freital bildete sich eine Gruppe, deren Mitglieder später als Rechtsterroristen verurteilt wurden. Dazu gehörten zwei Busfahrer, ein Pizzabote und ein Altenpfleger, die sich in kürzester Zeit radikalisierten.
Das Bundeskriminalamt gab sich in einem internen Lagebild ratlos: Gerade bei „fanatisierten Einzeltätern“ stünden „kaum erfolgversprechende Ermittlungs- und Präventionsansätze zu Verfügung“.
So wie jetzt bei Andreas N. in Bottrop. Der Politologe Florian Hartleb, der ein Buch zu rechtsterroristischen Einzeltätern veröffentlicht hat, ordnet auch diese Tat als Rechtsterrorismus ein. Neben seiner psychischen Erkrankung habe N. offenbar eine „Kränkungsideologie“ entwickelt, die tatauslösend gewesen sei: der Hass auf Migranten. „Diese Absicht darf nicht entpolitisiert oder pathologisiert werden.“
Auch Matthias Quent spricht bei Bottrop von Rechtsterrorismus. Andreas N. stehe für eine besondere Ausformung: den „vigilantistischen Terrorismus“. Hier werde nicht vorrangig gegen den Staat gekämpft, sondern für die Aufrechterhaltung der Machtordnung zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Ein Terror gegen Minderheiten, die als Bedrohung gesehen würden. Andreas N. sei es darum gegangen, Angst unter Migranten zu verbreiten. „Das ist die Botschaft der Tat. Ein klares Hassverbrechen.“
Rote Linien als Gegenmittel
Die Staatsanwaltschaft Essen hat für Andreas N. inzwischen einen Gutachter beauftragt: Dieser soll klären, ob der 50-Jährige schuldfähig ist. Mit Sorge schauen die Sicherheitsbehörden aber auch auf das Tatmittel: das Auto. Schon vor Weihnachten war in Recklinghausen, unweit von Bottrop, ein Mann in eine Bushaltestelle gefahren. Eine Frau starb, acht Menschen wurden verletzt. Im April hatte ein 48-Jähriger in Münster mit einem Kleinlaster drei Personen getötet, mehr als 20 verletzt, sich selbst erschossen. Beide Fälle werteten die Ermittler als erweiterte Suizide.
Womöglich war Andreas N. von diesen Taten inspiriert. Er aber gab sich ein politisches Motiv, suchte seine Opfer gezielt aus. Nun befürchten Ermittler rechtsextreme Nachahmungstaten. Aber auch hier gilt: Wann und wo dies passieren könnte, ist nicht prognostizierbar.
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Was also tun? NRW-Innenminister Reul kündigte nach dem Bottrop-Anschlag „keinerlei Toleranz für Gewalttäter“ an, „egal von welcher Ecke sie kommen“. Und Seehofer versprach, die Tat werde „mit Entschiedenheit verfolgt“.
Auch Soziologe Quent sieht als wirksames Gegenmittel, dass der Staat „rote Linien markiert“. Im Fall Freital sei dies gelungen, als die Täter als Terroristen mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren verurteilt wurden, auf Betreiben der Bundesanwaltschaft. In Bottrop setzte die Behörde dieses Zeichen bisher nicht.
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