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Rechte HochschuldozentenDürfen sie so etwas twittern?

Professoren, die islam- oder ausländerfeindliche Parolen verbreiten, ecken an. Verboten ist ihre Hetze in den meisten Fällen nicht.

Wissenschafts- und Meinungsfreiheit sind schwer erkämpft. Und leicht zu verspielen Foto: dpa

Berlin taz | An einem Donnerstagabend im April wird den Studierenden der Uni Leipzig klar: Mit Argumenten ist dem rechten Professor nicht beizukommen. Werfen sie ihm Hetze vor, spricht er von Meinungsdiktatur. Appellieren sie an seine Verantwortung, gibt er sich als pflichtbewusster Patriot. Begrüßen sie, dass seine Fakultät ihm den Posten des Auslandsbeauftragten entziehen will, wähnt er sich rechtswidrig sanktioniert.

Der Leipziger Zivilrechtler Thomas Rauscher erregt seit Monaten den Widerspruch von KollegInnen und Studierenden. Rauscher, der an der Juristenfakultät den Lehrstuhl für Internationales Privatrecht, Europäisches Privatrecht sowie Bürgerliches Recht innehat, verbreitet auf Twitter regelmäßig islam- und ausländerfeindliche Botschaften.

In einem seiner Tweets verteidigt er etwa die Lehre vom „afrikanischen Ausbreitungstyp“, mit der sich der thüringische AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke Ende vergangenen Jahres selbst für Teile seiner Partei unmöglich gemacht hat: „Was Höcke sagt, ist nicht Rassismus, sondern Realität: 1,3 Kinder je deutsche Frau, 4,8 südlich der Sahara. Das ist NICHT unsere Verantwortung!“.

An anderer Stelle bezeichnet Rauscher den Islam als „hochaggressive Ausbreitungsreligion“, die „71 Jahre Frieden in Europa“ beende. Aktuell wähnt er sich durch den Ansbacher Anschlag bestätigt, nachdem er vor Flüchtlingen gewarnt hatte, die in Deutschland nicht Schutz suchten, sondern Anschlagsziele: „Nichts unter Kontrolle! Ein längst auffällig gewordener abgelehnter Asylbewerber hat einen kleinen Bombenbaumarkt auf der Asylantenheimbude“.

Man beruft sich auf das Grundgesetz

All das sei gedeckt durch Artikel 5 des Grundgesetzes, das Recht auf freie Meinungsäußerung. So sieht es Rauscher. So sieht es – wenn auch zähneknirschend – ebenfalls die Hochschulleitung. Viele andere wundern sich: Darf ein verbeamteter Hochschullehrer so etwas twittern?

Auch in der Vergangenheit hat das Land über die politische Haltung ihrer Beamten gestritten. 1972 wollte Kanzler Willy Brandt (SPD) mit dem „Radikalenerlass“ bekennende Kommunisten aus dem öffentlichen Dienst entfernen – oder erst gar nicht einstellen. Bis 1982 wurden 3,5 Millionen BewerberInnen auf ihre Gesinnung geprüft. Rund 10.000 erhielten ein Berufsverbot.

Der Fall des Diplom-Mathematikers zeigt, wie weit der Schutz der freien Meinungsäußerung reicht

Heute stellt sich die Frage nach dem Berufsverbot neu – aber für rechte Beamte. Und nicht nur in Leipzig. An der Universität Bayreuth machte der ­Islamwissenschaftler Hans-Thomas Tillschneider keinen Hehl aus seiner Nähe zur AfD. Auf der Website „Patriotische Plattform“, wo deren Mitglieder ihre Sicht der Welt darlegen, sprach sich der Professor schon 2014 gegen die Gleich­behandlung von Religionen aus. „Ein die Kulturen übergreifendes Rechts- und Wertesystem ­existiert nicht. Eben deshalb kann es eine volle Gleichberechtigung des Islam auch und gerade dann nicht geben, wenn wir ihn mit dem Christentum gleichstellen“, schrieb er.

Statistikübungen

Der Uni-Rektor distanzierte sich persönlich von seinem neurechten Kollegen, doch eine öffentliche Haltung zu Tillschneider hat die Hochschule nicht gefunden. Der Islamwissenschaftler zog im März für die AfD in das Parlament von Sachsen-Anhalt ein – damit ruhen automatisch seine universitären Ämter.

In Berlin hat der Diplom-Mathematiker Wolfgang Hebold im Mai seine Lehraufträge an zwei Berliner Hochschulen verloren. Grund: Unter Statistikübungen auf der privaten Webseite des Diplom-Mathematikers fanden sich diskriminierende Aufgaben. In einer sollten die Studierenden berechnen, welcher statistische Zusammenhang zwischen der Anzahl von Terroranschlägen und dem Anteil der muslimischen Bevölkerung besteht. Das Pikante: Auf derselben Plattform betreibt der Dozent ein Blog namens „Die Verheerung Europas“, in dem er gegen „Gutmenschen“, „Kopftuchmoslems“ und die „Ideologie Islam“ wettert.

Als das bekannt wurde, kündigte erst die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), dann eine zweite Hochschule seinen Lehrauftrag. Hebold gibt sich als Verfolgter: Nach seiner Entlassung schreibt er in sein Blog: „In diesem Land ist das Äußern einer anderen Meinung zunehmend riskanter geworden. Man riskiert, dass einen die Phalanx der gutdeutschen Presse zertrampelt“.

Im Gegensatz zu seinen Gesinnungskollegen aus Leipzig und Bayreuth jedoch sind Hebolds Äußerungen möglicherweise strafrechtlich relevant. Seit Mitte Juni ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Exdozenten. Ob sie ihn letztlich verurteilt, ist aber fraglich: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut“, heißt es dort auf Nachfrage. Bei Hasskommentaren im Netz gebe es „immer schwierige Abwägungsfragen“.

Entsprechende Passagen finden sich auf dem Portal zuhauf. In einem Eintrag vom April setzt er die Vernichtungsideologie des Nationalsozialismus mit dem Islam gleich. Die Nazis hätten es „versäumt, ihren Adolf zum Propheten zu machen. (…) Die Moslems waren da pfiffiger. Sie etikettieren ihre Ideologie als Religion und dürfen verbreiten und machen, was sie wollen. Sie dürfen das einzige Buch ihres Führers in der Einkaufsmeile verkaufen und natürlich dürfen sie sich jeden Tag zichmal [sic!] im Namen Mohammeds grüßen. Da ändern all die Verbrechen des Kinderschänders nichts dran.“

„Ich bin nicht rassistisch“

Sind solche Aussagen noch vom Recht auf freie Meinung gedeckt? Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hat für die taz mehrere Passagen aus Hebolds Blogs untersucht. Aus seiner Sicht erfüllen sie grundsätzlich weder den Straftatbestand der Beleidigung noch der Volksverhetzung. Mit einer Ausnahme: Dass der Dozent den Propheten Mohammed als „Kinderschänder“ bezeichnet, könnte strafbar sein. Begründung: Wer religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse anderer beschimpft, riskiere den öffentlichen Frieden. „Im Falle der Mohammed- Karikaturen wurde deutlich, wie sehr die Öffentlichkeit in Aufruhr versetzt wurde“, erinnert sich Solmecke.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch aus einem anderen Grund: Sie verdächtigt den Exdozenten – entgegen Solmeckes Einschätzung – der Volksverhetzung.

Gegenüber der taz sagt Hebold: „Ich bin nicht rassistisch, ich bin antiislamisch. Genauso wie ich auch antifaschistisch oder antikommunistisch bin.“ Wenn er Mohammed als Kinderschänder bezeichne, spreche er nur Tatsachen aus. Er wolle damit auf die Frauenfeindlichkeit des Islam hinweisen. Eine Beleidigung oder gar Volksverhetzung sieht Hebold darin nicht. Gegen die Kündigungen klagte er vor dem Arbeitsgericht. Ein erstes Treffen mit einer der Hochschulen führte zu keiner Einigung. Hebold fordert die volle Semestervergütung.

Egal, wie Arbeitsgericht und Staatsanwaltschaft entscheiden – der Fall zeigt, wie weit der Schutz der freien Meinungsäußerung reicht. Und wie selten die Hochschulen von selbst auf die Umtriebe ihres Personals kommen. Hätte sich nicht ein Student mit der diskriminierenden Statistikübung an den rbb gewandt – die Hetze des Dozenten wäre vielleicht nie aufgeflogen. In den fünf Jahren, in denen Hebold an der HWR unterrichtete, versichert die Hochschule, hätten die Studierenden nicht eine Beschwerde über den Dozenten eingereicht. Anders beim Leipziger Jura-Prof Rauscher. „Von Ihnen will ich nichts lernen“, wirft ihm eine Studentin an den Kopf. „Verantwortungslos“ nennt ihn ein anderer.

Freiheit der Wissenschaft

An jenem Donnerstag im April stellt sich Rauscher der Diskussion mit Studierenden – und der Uni-Rektorin Beate Schücking. Das Audimax ist voll. Bisher hat sich die Rektorin klar gegen gegen Sexismus, Fremdenhass und Nationalismus positioniert. Auf Plakaten wirbt sie um eine „weltoffene Hochschule“. Doch an diesem Tag werden die Anwesenden enttäuscht: „Ich bin als Rektorin nicht die Polizei der Universität, die auch noch Eingriffe in die Meinungsfreiheit nimmt, indem sie dann versucht, einzelne Professoren auf Linie zu bekommen“, stellt Schücking zu Beginn klar. „Wir haben neben der Meinungsfreiheit ja auch noch die Wissenschaftsfreiheit.“

Es klingt wie eine Resignation vor einem Kollegen, der das Plakat, auf dem die Hochschule gegen Fremdenhass wirbt, aus seiner Fakultät hat entfernen lassen. Schließlich sagt die Rektorin, Ausländerfeindlichkeit betreffe den Kern der Universität: den Austausch ohne Grenzen. Dazu gehöre, zwischen Ausländern und Inländern keinen Unterschied zu machen. Die Uni-Leitung, schließt Schücking, sei kein politisches Amt. Aber auch kein unpolitisches.

Für Rauschner heißt das: Nicht nur die Uni muss seine rechten Tweets verkraften. Auch der Professor, der hetzt, muss eine politische Uni ertragen.

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24 Kommentare

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  • Ich sehe das anders: Deozenten wie auch Lehrer haben es mit jungen Menschen zu tun, die sie als Vertrauensperson ansehen und die sich noch formen lassen.

    Entsprechend kommt ihnen auch eine stärkere Vorbildfunktion zu als einem Metzger oder einem Fachinformatiker.

    Sicher ist das bei Dozenten an einer Uni, die ja im Wesentlichen schon erwachsene junge Menschen unterrichten, weniger ausgeprägt als bei Lehrern, die es mit Kindern zu tun haben - dennoch gibt es ja hier so etwas wie die Schutzbefohlenheit auch.

    Ich finde es ausgesprochen schwierig, wenn ein Dozent eine drastische rechte Meinung kund tut, und seine Funktion als Dozent und Vorbild nutzt, sein Gedankengut an andere weiterzugeben.

    Er sollte, egal, welche Meinung er vertritt (dies steht ihm selbstverständlich frei!) seinen Studenten Toleranz beibringen - aufklären, welche unterschiedlichen Meinungen es gibt und gerne auch darüber diskutieren - aber die Toleranz ist das wichtige.

    Ich persönlich hasse es. wenn mich andere Leute zu einer bestimmten religion / Ernährungsweise / Lebensart umerziehen wollen - das sollte sich auch kein Lehrer und kein Dozent anmaßen.

    Eine Uni ist dafür da, den Geist zu weitern und etwas zu lernen, und nicht im Marketing und Promo für die eigenen, festgefahrenen Gedankenansätze zu machen!

  • Das ist nicht sehr neu: ein Soziologe wie Ansgar Weymann befürchtete auch bereits Ende der 90er Jahre die Überfremdung Deutschlands und die Überforderung der Kultur.

     

    Der Punkt ist, dass alle Akademiker in ihren mehr oder weniger geschützten Berufen, z.B. gerade an der Uni, mitten in ihren Fachjargons und Vortragsdetails, solche Meinungen einfließen lassen. Die da nicht hingehören.

    • 1G
      12294 (Profil gelöscht)
      @nzuli sana:

      LOL, Sie müssen schon ein bisl unterscheiden zwischen Meinungen und Ergebnissen von Untersuchungen, die dann mitunter auch in Handlungsempfehlungen oder Prognosen münden dürfen (so etwa im Fazit einer Abhandlung). Oder sollen wir jetzt nur forschen, damit halt geforscht wird?

  • 1G
    12294 (Profil gelöscht)

    Dürfen sie.

  • „Wir haben neben der Meinungsfreiheit ja auch noch die Wissenschaftsfreiheit.“

     

    genau

     

    No Relgion - no lie and no cry!

  • Sorry, es gibt die Freiheit der Lehre. Hochschullehrer müssen sakrosankt sein. Vor allem muss ein Wissenschaftler keine Rücksicht auf Religion nehmen.

     

    Wenn 25% in einem Lande die AfD wählen müssen auch 25% der Hochschullehrer das Recht sich nehmen solche Positionen zu vertreten.

     

    Es herrscht ein antiliberaler Geist in unserem Lande, es scheint als seien wir immer noch nicht in einer freien Gesellschaft angekommen. Wenn man diese strukturellen reaktionäre Tendenzen angeht, dann erst kann man den Boden für AfD usw, entziehen. Gesinnungskonforme Profs sind ein Armutszeugnis jeder Gesellschaft.

     

    Ich will nicht rechte Profs aber mit der offiziösen Repression gegen sie stirbt auch meine Freiheit.

  • Sorry - Herr Pauli - & nochens -

     

    "…Egal, wie Arbeitsgericht und Staatsanwaltschaft entscheiden – der Fall zeigt, wie weit der Schutz der freien Meinungsäußerung reicht. Und wie selten die Hochschulen von selbst auf die Umtriebe ihres Personals kommen.…"

     

    Ich spieß diesen Satz - nochmals auf -

    Entweder wissen Sie nicht - was Sie da formulieren/t haben - oder

    Es wäre an der Zeit - klarzustellen -

    Ob Sie in die dumpfdunklen 50/60 zurückrudern wollen -

    Als Lüth-Urteil etc via Karlsruhe noch nicht & bis heute standard! waren/sind! - oder

    Wie ich hoffe - Nicht!

  • Rauscher sollte mal sich vor Augen halten, dass auch in Europa im 19. Jhdt. eine Bevölkerungsexplosion zu beobachten war, als die traditionellen Gesellschaften modernisiert wurden - also was regt er sich über Afrikanische Frauen und Männer auf? Interessant wäre allerdings für ihn als Juristen die Frage, wie sich Fortpflanzungs- und Aufzuchtrechte da je ändern und was die Alternative zur damaligen Kolonisation nicht nur Nordamerikas heute wäre.

    Und was den Islam und dessen Agressivität angeht: hier wird immer noch ein Karlspreis vergeben, obwohl oder weil? der angeblich große Karl u.a. erfolgreich zwangsmissioniert hat und das vielbeschworene Abendland ist ja wohl - heute inklusive USA - Weltmeister in Expansionismus..,

    Dieser Rauscher hat eben nicht alle Tassen im Schrank - wäre die Frage ob er wissenschaftlich auf seinem Gebiet genauso tickt - ich hoffe mal für ihn - nein.

  • Nur mal so wegen der Individualität in der deutschen Medienlandschaft.

    http://www.spiegel.de/spiegel/unis-in-deutschland-geld-ist-genug-da-es-wird-nur-falsch-investiert-a-1105789.html

     

    Das Aufmacherbild ist aktuell auch beim Spiegel halt mit einer anderen Betitelung. :-)

    • @Tom Farmer:

      Oh nein! Zwei Zeitungen benutzen dasselbe Symbolbild von einem Hörsaal! Was für ein Konformistenpack. Alle gleichgeschaltet!

  • Tillschneider, der sich auch schon mal öffentlich als „eine Art Rudi Dutschke von rechts“ selbst titulierte, geriert sich gern als Vordenker und neurechter Strippenzieher (zu Pegida und Kubitscheks pseudowissenschaftlichem „Institut“).

     

    Solche provokatorischen Äußerungen sollte die demokratische Öffentlichkeit nicht überbewerten, sondern eher mit Satire begegnen (so nach dem Motto „wenn sich kleine, zu kurze gekommene Rechtsradikale in verschwitzen Wunschträumen auch mal in rechte Revolutionsromantik hineinsteigern“)

     

    Es in der Tat viel wichtiger sich nicht mit Diskussionen über die Grenzen der Meinungsfreiheit im Unialltag aufzuhalten, sondern eher mit den inhaltlichen als auch organisatorischen und personellen Strukturen der Menschenfeinde von Rechtsaußen zu beschäftigen, um sie argumentativ bekämpfen zu können.

  • Rassistische Hochschuldozenten, was dürfen, was dürfen sie nicht?

    Ralf Pauli hat eine Frage.

    Diese Frage lässt sich einfach beantworten. Es ist immer davon abhängig, wie stark einem nach so einer Rassismusaktion der Wind entgegen weht.

    Sie werden als Prof. in Prag, Warschau oder Budapest bei rassistischen Ansichten, weniger Gegenwind spüren wie etwa bei uns hier in München.

     

    Auch ist es davon abhängig, wie die jeweiligen Lobbygruppen organisiert sind. Die katholische Kirche zum Beispiel, dürfte eine Lobby-Power aufweisen, die beispiellos an Stärke ist. Aktuell können Sie anhand des in der Taz erschienen Artikels unter dem Titel "Antiisraelische Lehre in Hildesheim" verfolgen, wie effektive Lobbyarbeit geht.

    Man muss aber feststellen, die muslimischen Lobbys sind einfach schwach aufgestellt und chronisch unterfinanziert.

    Fazit: Lobbyarbeit kann und sollte man nicht per se verteufeln.

  • "Egal, wie Arbeitsgericht und Staatsanwaltschaft entscheiden – der Fall zeigt, wie weit der Schutz der freien Meinungsäußerung reicht. "

     

    Dieser Satz macht mir Sorge.

     

    Wie auch der ganze Artikel.

     

    Die Beleidigung von Religionen ist wichtig.

    2000 Jahre Scheiße https://www.youtube.com/watch?v=I40j92NELK8

     

    Wenn man das Schlechte nicht mehr benennen darf, dann ist die Meinungsfreiheit abgeschafft.

    • @Struppi:

      Das Kritisieren, auch von Religion, ist wichtig.

       

      Beleidigen ist nie "wichtig", manchmal vielleicht unumgänglich, weil andere sich beleidigt fühlen (wollen).

       

      Wer aber von vorneherein lediglich die Beleidigung im Sinn und sonst nichts zu sagen hat, der hat im Grunde auch nichts zu sagen.

       

      Zur Kritik gehört auch, selbst kritikfähig zu sein und zuhören zu können.

       

      Im Fall Mohammeds z.B. sollte man intellektuell in der Lage sein, erkennen zu können, dass sich in vielen Kulturen das heiratsfähige Alter von Frauen nach deren physischer Möglichkeit richtet, Kinder bekommen zu können. Diese Ansichten galten auch in weiten Teilen des "Abendlandes" bis weit in die Neuzeit. Es gibt zum Beispiel Bundestaaten in den USA, in denen heute noch Mädchen ab einem Alter von 14 Jahren heiraten können. Vor etwa zweihundert Jahren lag die Grenze noch bei 12 Jahren.

       

      Außerdem sollte man in intellektuell der Lage sein, erkennen zu können, dass eine frühe Heirat immer im Sinne der Familie der Braut war, da damit ein "Ernährer" und "Beschützer" für die Tochter gefunden war. Als Frau alleine zu leben war zu diesen Zeiten nämlich auch in Europa höchstens in Adelskreisen (oder im Schutz der Kirche) möglich.

       

      Man sollte also, rein intellektuell, in der Lage sein zu erkennen, dass sich heutige Vorstellungen von Moral, Ethik und selbstbestimmtem Leben in keinster Weise auf damalige Verhältnisse übertragen lassen.

       

      Hebold zeigt, dass er dazu nicht in der Lage ist, oder einfach nicht sein will. Er verschliesst bewußt die augen, weil er nur so Menschen, die er nicht zu "seiner Gruppe" zugehörig definiert, herabsetzen, diffamieren und gegen sie hetzen kann.

       

      Mit "Religionskritik" hat sein Verhalten nicht ansatzweise etwas zu tun. Lediglich mit einer Mischung aus Minderwertigskeitskomplexen, Desinformation und Herrenmenschentum.

  • "Unter Statistikübungen auf der privaten Webseite des Diplom-Mathematikers fanden sich diskriminierende Aufgaben. In einer sollten die Studierenden berechnen, welcher sammenhang nicht statistische Zusammenhang zwischen der Anzahl von Terroranschlägen und dem Anteil der muslimischen Bevölkerung besteht."

     

    Besteht denn ein statistischer Zusammenhang? Angesichts von Paris, Brüssel und Nizza, scheint ein Zusammenhang durchaus zu bestehen?!

    • @Jens Frisch:

      Es besteht - rein statistisch gesehen - auch ein "Zusammenhang" zwischen Brotkonsum und Schwerstkriminalität. Helfen Sie mir aus, wieviele Bäcker wurden deswegen bereits verhaftet?

       

      Wer solche "Zusammenhänge" konstruiert beweist nur eines, nämlich dass er von Statistik nichts versteht. Das gilt insbesondere auch für einen "Dozenten", der allein deshalb seine fachliche Disqualifikation nachgewiesen hat.

      • @cursed with a brain:

        "Wer solche "Zusammenhänge" konstruiert beweist nur eines, nämlich dass er von Statistik nichts versteht."

         

        Woher wollen Sie wissen, dass Terroristen mehr Brot essen als friedliche Menschen?

         

        Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich.

         

        Sollte ich also von "Statistik" keine Ahnung haben, dann beweisen Sie mit Ihrem Kommentar, dass Sie von Logik nicht den geringsten Schimmer haben.

      • @cursed with a brain:

        "Es besteht ... "Zusammenhang" zwischen Brotkonsum und Schwerstkriminalität."

         

        Tatsächlich? und was hätte dann der Konsum von Brot mit Bäckern zu tun? essen die all ihr Brot selbst? ...

         

        Man sollte unliebsamen Dozenten nicht mit solch schwachen Gleichnissen die Kompetenz absprechen wollen.

  • "Verboten ist ihre Hetze in den meisten Fällen nicht." Natürlich ist ihre Hetze verboten - bzw. strafrechtlich relevant, wie Sie doch weiter unten selber schreiben. Was soll bitte dieser Aufmacher?

     

    Und ja, auch wenn diese Meinungsäußerungen - oder dann doch eventuell Hetze, das muss ein ordentliches Gericht prüfen - traurig sind, soll man Beamte grundsätzlich von politischen Äußerungen ausschließen? Wie soll das denn praktiziert werden?

     

    Wir fordern doch immer wieder Meinungsfreiheit und das Recht selbige zu äußern ein, und dann knicken wir ein, wollen genau diese Rechte beschneiden, wenn uns unbelehrbare Holzköpfe daherkommen?

     

    "Hätte sich nicht ein Student mit der diskriminierenden Statistikübung an den rbb gewandt – die Hetze des Dozenten wäre vielleicht nie aufgeflogen." Hätte hätte Fahrradkette, vielleicht. Sie ist aufgeflogen, weil eines von vielen wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft richtig gehandelt hat. So wie es jeden Tag abertausende auch machen.

     

    Anstatt die Meinungsfreiheit der Dozenten in Frage zu stellen, sollten Sie vielleicht die Frage stellen, wieso in den fünf Jahren zuvor kein Student sich beschwert hat - oder zumindest nichts davon bekannt ist. Verschleiert die Uni etwas, wagen sich Studenten nicht, weil der Leistungsdruck zu groß ist, teilweise immer noch gruselige Machstrukturen an Uni herrschen, die Bologna Methode und der Neoliberalismus Konformismus und Schnauze-halten der Studenten fördern, alle langsam zu psychotischen Individualisten werden, etc. pp. - was mir alles zusammen wesentlich mehr Sorgen bereitet, als holzköpfernde Dozenten, denen nicht mehr beizukommen ist.

  • Ein Argument ist etwas anderes als ein Vorwurf, ein Appell oder eine Drohung. Wenn den Studierenden der Uni Leipzig an jenem Donnerstag Abend also wirklich etwas klar geworden sein kann, dann höchstens, dass sie keine Argumente haben.

     

    Auch nicht schön, klar. Allein: Höcke und Rauscher fallen NICHT in die Verantwortung der Menschen, die südlich der Sahara leben. Sie fallen in unsere.

     

    Statt dem Herrn Dozenten mit irgendwelchen Sanktionen zu kommen, hätten wir ihm (respektive seinen Followern) sagen können, dass natürlich schon Rassismus ist, den Kinderwunsch an der Hautfarbe aufzuhängen, dass Frauen südlich der Sahara vermutlich auch viel lieber 1,3 Kinder hätten und das Fehlen diesbezüglicher Studien auch ein Indiz für Rassismus ist, dass südlich der Sahara leider immer noch Männer wie Herr Höcke zu bestimmen hätten, die viele Kinder wollen, um die sie sich rein gar nicht kümmern, und die Verantwortung für diese Kerle sehr wohl in „unsere Verantwortung“ fällt, weil (unter anderen) wir Leute wählen, die viel lieber mit den Höckes südlich der Sahara dealen, als mit den Frauen, die da Kinder kriegen müssen. Wir hätten die Macht, etwas zu ändern. Wir tun es einfach nicht.

     

    Der „Afrikanische Ausbreitungstyp“ ist Made in Europa. Das ist so schwer nicht zu kapieren. Wer es trotzdem nicht schnallt, ist eigentlich zu blöd für eine Professur. Vor allem, wenn er deshalb „die 71 Jahre Frieden in Europa“ so in Gefahr wähnt, dass ihm nichts klügeres mehr einfällt als der präventive Erstschlag. Kontrolle? Solchen Leuten besser nicht! Die sind noch schlimmer als die Bombenbauer. Die glauben nämlich (und zu viele Leute geben ihnen darin recht), dass sie etwas zu sagen haben.

     

    Übrigens: Gut, dass es ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt. So können Typen wie dieser Dozent sich selbst entlarven und brauchen nicht Opfer werden. Die Studierenden müssten nun eigentlich nur mit den Füßen abstimmen. Doch dazu sind sie offenbar zu "gut" erzogen.

    • @mowgli:

      Also Ihre Argumentationskette ist genauso selbstgebastelt und abenteuerlich vom Ende gedacht, wie bei Höcke und Rauscher.

       

      Frauchen südlich der Sahara wollen auch nur 1,7 Kinder und wir verantworten direkt und indirekt, dass sie es nicht können. Boeh! was es nicht alles gibt ....

  • Sorry - Herr Pauli - was jung wa!

    Das "Willy-Brandt-Teil" -

    (eins seiner Desaster - leider)

    Das Teil heißt EXTREMISTENBESCHLUSS -

    Die spätere - auch von Ihnen als tazler -

    Bemühte Umfirmierung - schärfte an und zielte zusätzlich

    in eine sehr infame Richting! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

     

    Zu Meinungs&Wissenschaftsfreiheit -

    Will ich gar nicht auf usa-Standards verweisen!

    Aber - die Hochschulleitung ist in ihrer Funktion gut beraten

    Keinen Schaum vorm Mund zu pflegen!

     

    In den 60ern wurden Vorlesungen von reaktionären bis braunen Profs gestört gesprengt oder Abstimmung mit den Füßen!

    Da ging schon mal ein Stuhl hoch - prügelte ein Zivil-Prof -

    Ging dem Herrn Dekan nicht das Schloss - er - wohl aber die Glastür zu Bruch;)

    Sit&Go-Ins usw usf - da scheint doch noch viel Luft nach oben -

    "Prof. Wolff schreibt immer noch Scheiße! - Nolle!"

    Am Schwarzen Brett - JurFak!! - Ist doch'n Wort!;))

    Ehe StA & Co bemüht werden sollten!

    • @Lowandorder:

      & nochens - Entern einer Übung!;))

       

      Das geht z.B. so -

      Gnadenklausur - Strafrecht -

      "Klausur zum Wehrstrafrecht (…?)

      Hilfsmittel:Komm.WehrStR & "Die Wehrertüchtigung des Deutschen Mannes - jew, Erich Schwinge.???"

      Der elegante Ass. wünschte gute Verrichtung - & entschwand!;))

       

      Nie wieder hab ich sodann den üblen exKriegsrichter(Reschny/Wien-Fall) & Immer tiefblauelegant gekleideten

      StrafRechtsProf Dr. Erich Schwinge

      (Schwiegervater von Walter Wallmann) & u.a. solches kackfrech ~>

      ("Strafrecht ist nicht für Frauen!")

      Kalkweiß konsterniert & zornbebend stammelnd im Hörsaal erlebt!

      So geht's doch auch! &

       

      (ps - Danke Mike Kn. - wo immer du für Recht&Gerechtigkeit eintrittst!;)

      • @Lowandorder:

        Ganz offtopic - danke für das Stichwort Erich Schwinge... evtl. brauch ich den und sein "Wirken" mal für eine Portion Ahnenforschung, ein Vorfahr, der, weil er bei einem Wehrmachtsscheizz nicht mitmachen wollte, degradiert und in einer Strafkompanie an der Ostfront verheizt wurde (vermißt) - seine Witwe hat lebenslang (bis +2005) auf Basis der Degradierung reduzierte Witwenrente bekommen. Alles rechtmäßig damals. Es existieren vom Briefwechsel der letzten Kriegsjahre die Briefe, die er von der Front an seine Frau geschrieben hat. Ein Motiov, Sütterlin zu lernen....