Rechte Gewalt: Erst Neonazi-Sticker verklebt, dann zugestochen
In Magdeburg soll ein Rechtsextremer einen 80-Jährigen fast erstochen haben. Eine politische Tat, die eines psychisch Kranken, oder beides?
Warnung: Dieser Text enthält detaillierte Beschreibungen körperlicher Gewalt.
Ulrich C. schweigt. Seit sieben Prozesstagen schon sitzt der 56-Jährige im Saal A23 des Landgerichts Magdeburg. Brille, schütteres Haar, Anorak. Jeden Verhandlungstag wird der Küchenhelfer von Sicherheitsbediensteten in den Saal geführt, an den ersten Tagen noch in Handschellen, aus einer geschlossenen Psychiatrie kommend. Dann starrt Ulrich C. in den Saal. Bisher sagt er nichts zum Vorwurf, dass er einen mittlerweile 81-jährigen Magdeburger beinahe erstach, weil dieser sich über das Verkleben von ein paar Stickern beschwerte. Sticker des III. Wegs, eine der radikalsten Parteien im rechtsextremen Spektrum.
Vor sieben Monaten, am 2. September 2025, gegen 21.20 Uhr, soll Ulrich C. in seiner Magdeburger Wohnsiedlung unterwegs gewesen sein. Ein Plattenbaugebiet im Norden der Stadt, nebenan ein Badesee. Kurz vorher soll Ulrich C. einem Bekannten per Handynachricht geschrieben haben, er gehe jetzt „Aufkleber kleben“. An Laternenpfähle und einen Altkleidercontainer soll er dann die Sticker des III. Wegs verteilt haben.
Ulrich C. soll dabei auf den Rentner Wolfgang P. getroffen sein, der seine tägliche Abendrunde mit seinem Hund machte. Auch der damals 80-Jährige lebt in der Wohnsiedlung. Als er sah, wie der andere Mann die Aufkleber anbrachte und die Klebefolienreste auf den Boden warf, fragte er ihn, was er da mache, er solle den Müll aufheben. Dass es Aufkleber einer rechtsextremen Partei waren, habe er da gar nicht gesehen, erzählte Wolfgang P. später vor Gericht. „Wie eine Tarantel“ sei der andere Mann dann sofort auf ihn losgegangen, habe auch seinen Hund getreten.
Ein unvermittelter Messerstich in den Oberkörper
Auch in der Anklage gegen Ulrich C. heißt es, dass dieser unvermittelt dem Rentner einen Schlag ins Gesicht verpasste. Als der sich wehrte, soll Ulrich C. ein Pfefferspray hervorgeholt und Wolfgang P. damit besprüht haben. Dann habe er ein Messer gezückt. Mit Wucht habe er dieses in den Oberkörper von Wolfgang P. gerammt, neben die linke Achsel, 15 Zentimeter tief, es traf dessen Lunge. Der Rentner schaffte es noch, den Angreifer zu treten, dann sackte er zusammen.
Ulrich C. soll danach das Messer aus dessen Oberkörper gezogen haben und durch ein Gebüsch geflüchtet sein. Zurück blieb Wolfgang P., blutüberströmt. Ein Fußgänger eilte herbei, leistete erste Hilfe, rief Rettungskräfte. Nur ihm sei es zu verdanken, dass Wolfgang P. noch am Leben sei, sagte die Staatsanwältin im Prozess. Als er im Krankenhaus eintraf, hatte er fast einen Liter Blut verloren, ein Lungenflügel war kollabiert, er schwebte in akuter Lebensgefahr. Ärzte versetzten ihn mehrere Tage in ein künstliches Koma. Er überlebte.
Die Tat ist bisher öffentlich kaum bekannt. Nur Lokalmedien berichten darüber. Dabei erschreckt nicht nur ihre Brutalität. taz-Recherchen untermauern auch einen Aspekt, der bisher kaum vor Gericht thematisiert wurde: Dass hier offenbar ein Rechtsextremist fast einen Menschen tötete. Denn Ulrich C. soll nicht nur Aufkleber des III. Wegs verklebt haben, er ist auch bereits seit jungen Jahren in der Neonazi-Szene aktiv.
Einen Tag nach dem Messerangriff nahmen Polizisten Ulrich C. fest, in seiner Einraum-Wohnung, nur wenige dutzend Meter vom Tatort entfernt. Eine Nachbarin hatte Blutflecken im Hausflur und Fahrstuhl entdeckt und nach einem Zeugenaufruf im Radio die Polizei informiert. In der Wohnung von C. fanden Ermittler nach taz-Informationen Kartons mit III. Weg-Aufklebern – auch mit identischen Motiven wie denen von den Laternenmasten. Und sie entdeckten an einem der draußen verklebten Sticker DNA von Ulrich C. Zudem hatte der Mittfünfziger Kratzspuren an Händen und Beinen und eine Wunde am Knie – verursacht womöglich durch die Flucht durch das Gebüsch und einen Sturz.
Der Vorwurf gegen Ulrich C. lautet nun: versuchter Totschlag. Er habe zumindest in Kauf genommen, dass sein Opfer stirbt, so die Anklage. Ulrich C. schweigt dazu. Die Anklage geht indes davon aus, dass er seine Tat in einem Zustand zumindest verminderter Steuerungsfähigkeit verübt haben könnte. Schon seit Jahren soll er ein Problem mit Alkohol und Drogen haben. Ein Gutachter soll ihm in der Haft eine Schizophrenie attestiert haben. Daraufhin wurde C. von der JVA Burg in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt.
Aber es gibt noch eine andere Seite von Ulrich C.: seine rechtsextreme. Und die war stets mit Gewalt verknüpft.
Eine rechtsextreme Biografie
Schon als Jugendlicher, als Ulrich C. noch in Köln lebte und einen anderen Namen trug, trat er nach taz-Recherchen in die rechtsextreme NPD ein. Es folgte ein Weg durch fast alle Parteien, die damals in der Neonazi-Szene Bedeutung hatten. Er machte bei der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) mit, die 1995 verboten wurde. 1994 war er Kandidat der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ bei der Kommunalwahl in Köln. In Antifa-Archiven findet sich für das Jahr auch eine Teilnahme von Ulrich C. an einem denkwürdigen Aufmarschversuch in Luxemburg. Neonazis wollten dort Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess gedenken, auch Szenegrößen wie Siegfried „SS Siggi“ Borchardt reisten an. Der Ausflug endete für sie im Debakel: Die luxemburgische Polizei zerschlug den Aufmarsch rabiat, nahm die Neonazis fest. Ulrich C. aber machte weiter, war später im Kölner „Bund Nationaler Kameraden“ aktiv, 1998 handelte er sich bei einem Szenekonzert in Düsseldorf ein Verfahren wegen „Sieg Heil“-Rufen ein.
Und es blieb nicht bei Worten. Nach taz-Informationen fiel Ulrich C. seit 1991 mehrfach auch wegen Körperverletzungen oder Widerstandshandlungen auf, einmal schoss er einem Mann mit einem Luftgewehr ins Bein. 2009 wurde er in Köln dann gar wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Anlass war auch hier banal, die Gewalt fürchterlich: Er hatte seine 27-jährige Mitbewohnerin nach einem Streit um 50 Euro mit massiven Schlägen und Tritten gegen den Kopf und Oberkörper attackiert, sie dann mit zwei Messerstichen in die Brust getötet und ihr mit einem Luftgewehr in den Kopf geschossen. Nach dem Mord vergewaltigte C. sein Opfer. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. C. wurde aber als vermindert schuldfähig erklärt, da er bei der Tat fast drei Promille Alkohol im Blut hatte.
Seine Haftstrafe saß er bis Juni 2021 ab. Zur Tatzeit des Messerangriffs in Magdeburg stand er noch unter Führungsaufsicht. Zuvor muss Ulrich C. zumindest eine Kehrtwende versucht haben. Er nahm nach taz-Informationen in der Haft an einem Aussteigerprogramm des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen teil, änderte seinen Namen, zog nach Magdeburg. Von seiner Gesinnung aber löste er sich offensichtlich nicht. Bei seiner Festnahme soll die Polizei in seiner Wohnung nicht nur kartonweise Aufkleber und Poster des III. Wegs gefunden haben, sondern auch mehrere Messer und Pfefferspray. In der Haft soll er eingeräumt haben, seine Wohnung sei auch sonst rechtsextrem „ausgeschmückt“.
Dass Ulrich C. rechtsextrem denkt und Anhänger des III. Wegs ist, könnte beim Messerangriff durchaus eine Rolle spielen. Denn die Ideologie redet der Gewalt das Wort, Anhänger fielen immer wieder mit exzesshaften Taten auf. Und der III. Weg predigt einen politischen Kampf, will die „deutsche Kultur“ auch „mit der Faust“ verteidigen, organisiert Kampfsporttrainings. Wiederholt fielen Mitglieder mit Gewalt auf. Vor zwei Jahren stach ein III.-Weg-Anhänger auch in Berlin unvermittelt mit einem Messer auf zwei Antifaschisten ein, als die ihn in seinem Hausflur aufsuchten – ein Gericht wertete das später als Notwehr. Der III. Weg ließ eine taz-Anfrage unbeantwortet, wie er den fast tödlichen Messerangriff ihres Anhängers auf einen Rentner bewertet.
Im Magdeburger Prozess spielt die rechtsextreme Gesinnung von Ulrich C. bisher jedoch fast keine Rolle. Auch seine Verteidigerin ließ eine taz-Anfrage dazu unbeantwortet. Im Prozess wies sie für ihren Mandanten den Messervorwurf in einer Erklärung inzwischen zurück: Ulrich C. habe damit nichts zu tun. Die Aufkleber habe er schon ein oder zwei Tage vorher angebracht. Im Chat mit seinem Bekannten habe er am Tatabend zwar geschrieben, dass er nun „Aufkleber kleben“ gehe – dies aber nicht in die Tat umgesetzt. Stattdessen habe er Bier und Schnaps getrunken und sei schlafen gegangen. Mitten in der Nacht sei er aufgewacht, zu einer Tankstelle gegangen, auf dem Weg dorthin gestürzt und mit dem Knie in Scherben gefallen – daher die Schürfwunden.
Thomas Klaus, der Anwalt von Opfer Wolfgang P., hält diese Aussage für völlig unglaubwürdig. Sein Mandant habe klar gesagt, dass es beim Streit vor dem Messerangriff um das Anbringen der Sticker ging, dies decke sich auch mit der Aussage des Ersthelfers vor Ort. Und an eben diesen Stickern war die DNA von Ulrich C. Zudem habe sein Mandant C. bei der Polizei auf einem Foto wiedererkannt.
Das Gericht muss nun gleich mehrere Entscheidungen treffen. Ob Ulrich C. wirklich der Täter des Messerangriffs war. Und wenn ja, ob es die Tat eines psychisch Kranken war oder die eines Rechtsextremen – oder beides zusammen. Am 22. Mai soll das Urteil fallen.
Auch die Mobile Beratung für Betroffene rechter Gewalt beobachtet den Prozess, führt den Angriff bisher als Verdachtsfall. Würde sich ein rechtsextremes Motiv bestätigen, wäre es eine der brutalsten Szenetaten in Sachsen-Anhalt in jüngster Zeit. Schon 2024 zählte die Opferberatung 281 rechte Angriffe in dem Bundesland. Die Zahlen für 2025 werden am Montag vorgestellt. Bundesweit gingen rechtsextreme Straftaten laut vorläufiger Polizeizählung im vorigen Jahr leicht zurück – lagen aber erneut weit vor allen anderen politischen Spektren. Die finalen Zahlen sollen in ein paar Wochen vorgestellt werden.
Rollator, Schmerzmittel, Angst
Wolfgang P. schilderte vor Gericht, dass er bis heute unter dem Angriff leidet. Teile seiner Lunge wurden bei der Operation entfernt, täglich müsse er Schmerzmittel nehmen, bisweilen zittere er. Vorher sei er fit gewesen, nun brauche er einen Rollator. Im Dunkeln verlasse er nicht mehr die Wohnung. Sein Zustand sei „schwankend“, sagte Wolfgang P. Und dass es ihn ärgere, wie lange der Heilungsprozess dauere.
Auch sein Anwalt Thomas Klaus betont die Folgen der Tat. „Vor dem Angriff war mein Mandant ein lebensfroher, selbständiger Mann. Das hat diese völlig sinnlose Tat zunichte gemacht.“ Und, so Klaus, auch wenn es am Ende die Tat eines psychisch Kranken gewesen sei: „Es schmerzt meinen Mandanten zusätzlich, dass es auch noch die Tat eines Rechtsextremisten war.“
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert