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Reaktionen auf BGH-Urteil zum NSU„Es wurde Zeit“

Die NSU-Urteile sind rechtskräftig. Während die Verteidiger verbittert reagieren, sind die Betroffenen erleichtert – und fordern weitere Ermittlungen.

Beate Zschäpe 2017 im Münchner Gericht Foto: Lino Mirgeler/ dpa

BERLIN taz | Der Bundesgerichtshof hatte gerade seinen Beschluss veröffentlicht, da telefonierte Mathias Grasel mit Beate Zschäpe in der JVA Chemnitz. Zur Reaktion der 46-Jährigen schweigt der Anwalt. Nur so viel: „Wir hatten eine andere Erwartungen.“ Zumindest auf eine mündliche Verhandlung, ob seine Mandantin wirklich volle Mittäterin des NSU-Trios war. Denn dafür fehlten weiterhin belastbare Beweise, so Grasel zur taz. Offenbar aber habe den Richtern angesichts des öffentlichen Drucks der Mut gefehlt, das Urteil aufzuheben. „Das ist bedauerlich.“

Tatsächlich stehen Beate Zschäpe nun viele weitere Jahre Haft bevor. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH), ihre Revision gegen das lebenslange NSU-Urteil vom Juli 2018 zu verwerfen, wird aus ihrer rekordverdächtigen, seit fast zehn Jahren andauernden Untersuchungshaft nun eine reguläre Strafhaft. Und eine Entlassung ist nicht in Sicht.

Zschäpes Anwälte hatten dagegen angekämpft. Sie verwiesen auf ihre Aussage, dass sie von allen Taten erst im Nachhinein erfahren habe, und hielten Gegenteiliges nicht für nachweisbar. Der BGH weiche nun von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und dehne die Strafbarkeit der Mittäterschaft „massiv“ aus, kritisiert Grasel. Dabei gebe es für Zschäpes Beteiligungen nur „Mutmaßungen und Unterstellungen“. Grasel kündigte an, mit Zschäpe über eine Verfassungsbeschwerde zu beraten.

Auch Zschäpes zweites Anwaltsteam um Wolfgang Heer, das sie im Prozess verstoßen hatte, beklagte den BGH-Beschluss. Der Gerichtshof setze „die zirkelschlüssige und überwiegend auf reinen Spekulationen beruhende Argumentation des Oberlandesgerichts fort“, sagte Heer. Er hatte in München einen Freispruch für Zschäpe von den Terrorvorwürfen gefordert.

Zschäpe dürfte in der JVA Chemnitz nun von der Abteilung für Untersuchungshaft in die für Strafhaft verlegt werden. Damit einher gehen könnte eine Lockerung der Brief- und Besuchskontrollen. Laut Grasel bekommt Zschäpe aber ohnehin nur Besuch von zwei Familienangehörigen. Erst nach 15 Jahren Haft entscheidet dann eine Strafvollstreckungskammer über die endgültige Mindesthaftdauer für Zschäpe, die bei der Schwere der Taten noch einige weitere Jahre betragen dürfte.

Zwei Verurteilte müssen wohl nochmal in Haft

Auch für zwei Mitverurteilte stehen mit den rechtskräftigen Urteilen nun Haftantritte bevor: dem Waffenorganisator Ralf Wohlleben, der zu zehn Jahre Haft verurteilt wurde, und dem Passbeschaffer Holger G. mit drei Jahre Haft. Wohlleben hat davon bereits sechs Jahre und acht Monate in U-Haft gesessen. Nach dem Münchner Urteil wurde er zunächst freigelassen, da wegen der überschaubaren Reststrafe keine Fluchtgefahr mehr vorliege. Holger G. wurde bereits nach einem halben Jahr aus der U-Haft entlassen, nachdem er vor den Ermittlern recht umfassend ausgesagt hatte.

Weder die Anwälte von Wohlleben noch Holger G. wollten sich auf taz-Anfrage zu den BGH-Beschlüssen äußern. Die Vorladungen ihrer Mandanten zum Haftantritt dürften aber noch etwas dauern. Nach taz-Informationen befinden sich diese noch in Vorbereitung der Bundesanwaltschaft als zuständige Strafvollstreckungsbehörde. Im Fall von Wohlleben könnte zudem geprüft werden, ob eine Aussetzung zur Bewährung infrage kommt, da er bereits zwei Drittel der Strafe in U-Haft verbüßt hat.

Vorerst weiter haftverschont bleibt dagegen André Eminger, der zu 2,5 Jahren Haft verurteilt wurde. Neben ihm selbst hatte auch die Bundesanwaltschaft hier Revision eingelegt, die 12 Jahre Haft für Eminger forderte. Darüber verhandelt der BGH nun am 2. Dezember mündlich in Karlsruhe, zwei Wochen später will er eine Entscheidung verkünden.

„Das war kein abgeschottetes Trio“

Mit dabei sein wird Edith Lunnebach. Die Anwältin vertritt die Familie, auf deren Geschäft der NSU 2001 in Köln einen Anschlag verübte – und für dessen Anfahrt Eminger ein Wohnmobil anmietete. „Für meine Mandaten sind die rechtskräftigen Urteile eine Erleichterung“, sagt Lunnebach. „Nun hoffen sie auch auf ein angemesseneres Urteil für André Eminger.“ Es bleibe aber weiter eine Enttäuschung, dass das Gericht das Netzwerk um den NSU nicht weiter aufgeklärt habe. So gehe die Familie bis heute davon aus, dass nicht das NSU-Trio um Zschäpe, sondern eine vierte, bis heute unbekannte Person den Sprengsatz im Geschäft ablegte. „Das war kein abgeschottetes Trio.“

Tatsächlich sind zumindest Eminger und Wohlleben weiter in der rechtsextremen Szene aktiv und werden dort unterstützt. Holger G. soll diese dagegen verlassen haben. Ebenso wie der vierte Verurteilte im NSU-Prozess, der reuige Waffenlieferant Carsten S. Er hatte als Einziger seine dreijährige Haftstrafe akzeptiert – und hat diese bereits verbüßt. S. lebt nun unter neuem Namen an einem geheimgehaltenen Ort. „Er hat sein Leben konsolidiert und es geht ihm gut“, sagt sein Anwalt Johannes Pausch nur.

Opferangehörige appelliert an Zschäpe

Mehrere Betroffene des NSU-Terrors begrüßten am Donnerstag die BGH-Beschlüsse. „Ich bin erleichtert, dass die Strafe von Zschäpe endlich feststeht“, erklärte Elif Kubaşık, Witwe des 2006 in Dortmund erschossenen Mehmet Kubaşık. „Für mich war Zschäpe immer ein gleichberechtigtes Mitglied der Terrorgruppe.“

Auch Tochter Gamze Kubaşık erklärte: „Es wurde Zeit, dass das Verfahren zu Ende geht.“ Sie hoffe nun auf einen neuen Prozess gegen Eminger. „Er war für mich ganz klar voll beim NSU dabei und sollte dafür auch verurteilt werden.“ Zudem müsse weiter gegen weitere Helfer des NSU ermittelt werden, es dürfe keinen Schlussstrich geben. Kubaşık appellierte auch an Zschäpe, Namen zu nennen. „Sie hat nun nichts mehr zu verlieren. Wenn sie jemals wieder rauskommen will, sollte sie nun kompromisslos bei der Aufklärung helfen.“

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1 Kommentar

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  • Neben dem Mord an zehn Menschen und dem ganzen Leid der Familien, was diese Damen und Herren zu verantworten haben, hier mal ein Blick auf die Kosten des Ganzen:

    (Wikipedia - NSU Prozess):



    "...Im Mai 2018 wurden die Kosten für das Verfahren auf 28 Millionen Euro geschätzt, davon etwa 23 Millionen an Anwaltsgebühren und 1,25 Millionen für die Herrichtung des Gerichtssaals sowie 2,7 Millionen Verwaltungskosten, etwa für Sanitäter und Sicherheitsdienst. Im Oktober 2018 nannte der Oberlandesgerichts-Präsident Peter Küspert ausschließlich des Ermittlungsverfahrens Kosten von 30 bis 37 Millionen Euro...."