Beate Zschäpe legt Revision ein: NSU-Urteil auf dem Prüfstand
Im NSU-Verfahren legen die Verteidiger von Beate Zschäpe ihre Revisionsbegründung vor. Der Bundesgerichtshof ist nun am Zug – und das kann dauern.

Das Oberlandesgericht München hatte am 11. Juli 2018, nach gut fünfjähriger Verhandlung, Beate Zschäpe wegen der zehnfachen NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Vier Mitangeklagte erhielten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Haft. Im April legte das Gericht seine schriftliche, 3.025 Seiten starke Urteilsbegründung vor. Die Verteidiger hatten anschließend einen Monat Zeit für ihre Revisionsbegründungen. Nur ein Angeklagter, Carsten S., hatte sein Urteil akzeptiert. Er hatte der Terrorgruppe eine Waffe übergeben und verbüßt dafür nun eine Haftstrafe von drei Jahren.
Im Fall von Zschäpe wurden jetzt gleich drei Revisionsbegründungen eingereicht, weil sich die 45-Jährige im NSU-Prozess mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl überworfen hatte und einen vierten Verteidiger, Mathias Grasel, durchsetzte. Sturm und Heer verfassten nun eine gemeinsame Begründung, die laut SWR insgesamt 2.300 Seiten und sieben Verfahrensrügen umfasst. Stahl bestätigte der taz, dass er einen eigenen Schriftsatz mit einer Sachrüge einreichte, weitere Ausführungen werde er nachreichen. Den dritten Antrag reichte Grasel nach eigener Auskunft am Montag ein.
Alle Zschäpe-Verteidiger halten es nicht für tragbar, dass die Angeklagte als gleichwertige Mittäterin neben ihren Untergrundkumpanen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verurteilt wurde – obwohl sie an keinem Tatort war. Die Morde, Anschläge und Raubüberfälle hätten vielmehr allein die Männer zu verantworten. Grasel sagte der taz, er sehe „erhebliche Rechtsfehler“ bei der Verurteilung von Zschäpe.
Auch Mitangeklagte wollen Revision
Auch der Mitangeklagte Holger G. reichte laut Gericht eine Revisionsbegründung ein. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er dem Trio eine Waffe überbracht und Papiere überlassen haben soll.
Die zwei weiteren Mitangeklagten André Eminger und Ralf Wohlleben haben für ihre Begründungen noch bis Freitag Zeit, weil sie die schriftlichen Urteilsgründe erst später erhielten und die Frist für die Revisionsbegründung erst ab Empfang läuft.
Im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision angekündigt – und ihre Begründung laut Gericht ebenfalls bereits eingereicht. Der Zwickauer hatte dem NSU-Trio bis zum Schluss die Treue gehalten und den TerroristInnen Wohnwagen, eine Wohnung und Bahncards beschafft. Die Bundesanwaltschaft stellte gar Überlegungen an, ob Eminger das vierte Mitglied des NSU gewesen sei, und forderte für ihn zwölf Jahre Haft. Das Oberlandesgericht aber sah das anders: Für die Richter wurde Eminger erst kurz vor Ende der Anschlagsserie in die Morde eingeweiht. Das Gericht verurteilte den bis heute bekennenden Neonazi deshalb nur zu zweieinhalb Jahren Haft.
Die Bundesanwaltschaft hätte für ihre Revisionsbegründung im Fall Eminger noch länger Zeit gehabt, als die anderen Verfahrenbeteiligten: bis zum 12. Juni – wegen eines Fauxpas. Das Gericht hatte der Anklagebehörde zwei Seiten der Urteilsgründe nicht übersandt, wie ein Gerichtssprecher der taz bestätigte. Das Dokument musste deshalb noch mal neu übersandt werden. Die Frage, ob das Urteil von André Eminger Bestand hat, ist von weitreichender Bedeutung: Denn wenn schon der engste Vertraute nichts von den NSU-Morden gewusst haben soll, sind Anklagen gegen weitere Terrorhelfer weitgehend aussichtslos.
Liegen alle Revisionsbegründungen vor, beginnt vor dem Bundesgerichtshof ein mehrmonatiges Verfahren, in dem alle Seiten noch mal Stellungnahmen abgeben können. Die Richter prüfen dann, ob das NSU-Urteil inhaltlich und formal fehlerfrei war. Mit einer Entscheidung wird erst im nächsten Jahr gerechnet.
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