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Rassismus in SachsenBürgerwehr fesselt Iraker an Baum

Der 21-jährige Asylbewerber soll auch geschlagen worden sein. Ereignet hat sich der Fall im Mai. Die Angreifer wurden nicht festgenommen.

Die sächsische Polizei ermittelt Foto: dpa

Arnsdorf taz | Am Netto-Discounter im sächsischen Arnsdorf herrscht die in solchen Fällen übliche Verschlossenheit. Ja, sie habe den Vorfall am 21. Mai beobachtet, wolle sich aber nicht äußern, sagt die Betreiberin einer Imbissbude am Parkplatz.

Nur die Medien hätten wieder einmal „völlig überzogen“ berichtet. Was an den Berichten falsch sei, will sie nicht sagen. Ihre Gäste und Supermarktkunden beschränken sich ebenfalls auf ein „Kein Kommentar!“. Alle wissen aber offenbar sofort, welches Ereignis gemeint ist, obschon Medienberichte erst am Donnerstag auftauchten.

Diesen Berichten und Informationen der zuständigen Polizeidirektion Görlitz folgend, hatte sich ein 21-jähriger irakischer Asylbewerber am 20. Mai eine Telefonkarte im Markt gekauft. Der junge Mann ist psychisch krank und zeitweiliger Patient des großen Arnsdorfer Fachkrankenhauses. Weil es mit der Karte Probleme gab, erschien er einen Tag später zunehmend ungeduldig weitere zweimal in der Netto-Filiale.

Die Verkäuferin wollte ihm erklären, dass das Telefonguthaben bereits aufgebraucht sei. Zu einer Verständigung kam es nicht, weil der Mann kein Deutsch spricht. Zweimal wurde deshalb schon die Polizei gerufen. Am Abend erschien der Asylbewerber ein drittes Mal. Er soll laut geworden sein und die Kassiererin mit einer Weinflasche bedroht haben.

„Du Schwein!“

Was dann geschah, zeigt ein im Internet kursierendes Video. Mindestens drei Männer in einheitlicher schwarzer Kleidung betreten den Markt. Auf der Rückseite der T-Shirts soll der Aufdruck „Bürgerwehr“ gestanden haben. Sie drängen den jungen Mann aus dem Kassenraum. Als der sich wehrt, werden sie rabiater, knebeln und zerren ihn aus dem Laden. Rufe wie „Du Schwein!“ sind zu hören.

„Ist schon schade, dass man ’ne Bürgerwehr braucht“, ist eine Kundin zu vernehmen. Nicht mehr auf dem Video zu sehen ist, dass der Iraker draußen mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt wurde. So traf ihn die erneut alarmierte Polizei an. Die Beamten verzichteten allerdings darauf, die Personalien der selbst ernannten Bürgerwehr aufzunehmen.

Unter diesen befindet sich auch der CDU-Gemeinderat Detlef Oelsner. Der äußerte sich anderen Medien gegenüber nur ansatzweise, redete aber ausführlich mit der Zeitung Junge Freiheit. „Wir haben lediglich Zivilcourage gezeigt, aber offenbar ist das jetzt strafbar“, wird er dort zitiert. Man habe den Iraker nur fixieren wollen, bis die Polizei eintrifft.

Nach Oelsners Angaben waren bei deren Erscheinen etwa 20 ortsansässige Männer zugegen. Die Beamten sollen sich sogar bedankt haben. Die Filialleiterin des Supermarkts zeigte sich ähnlich genervt wie Kunden und bestritt, die Bürgerwehr gerufen zu haben. „Das sind Bürger gewesen, die uns geholfen haben, netterweise“, äußerte sie.

Kein Ladendiebstahl

Von Matthias Grimm, Verwaltungsdirektor des Arnsdorfer Psychiatriekrankenhauses, ist zu erfahren, dass der irakische Patient bereits entlassen war. Er werde aber absehbar immer wieder stationäre Behandlung in Anspruch nehmen müssen. Seine Erkrankung sei nicht auf ein Fluchttrauma zurückzuführen. Die Behandlung sei auch durch fehlende Deutschkenntnisse erschwert worden. Viele Arnsdorfer arbeiteten im Krankenhaus, von daher hätte man in der Bevölkerung eher Verständnis erwarten können. „Das Verhalten der Bürgerwehr ist nicht zu billigen“, stellt Grimm im Namen des Hauses klar.

Ein Sprecher des Sächsischen Innenministeriums verweist auf den Paragrafen 127 der Strafprozessordnung, der jeden berechtige, zur Verhinderung einer Straftat einzugreifen und andere Personen vorläufig festzunehmen. „Bürgerwehren dürfen nur das, was jeder andere auch darf“, stellt er allerdings klar. Ob ein solcher Fall in Arnsdorf vorlag oder ob die Männer ihre Kompetenzen überschritten, soll nun eine „Ermittlungsgruppe Arnsdorf“ bei der Polizeidirektion Görlitz feststellen.

Es geht um eine mögliche Bedrohung des Personals durch den Asylbewerber, um das Verhalten der Bürgerwehr und um das Verhalten der am Abend eintreffenden Polizeistreife. Der Vorwurf eines Ladendiebstahls gegen den jungen Iraker lässt sich aber nicht halten.

Die sächsische Juso-Vorsitzende, Katharina Schenk, wandte sich vehement gegen den „Irrsinn“ von Bürgerwehren und deren Selbstjustiz. Bürgerwehren seien eben oft keine Helfer, sondern „gewalttätige Kriminelle“. Anton Hofreiter, Grünen-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, zeigte sich besonders beunruhigt angesichts der Tatsache, dass ein CDU-Mitglied in der Arnsdorfer Bürgerwehr tätig ist. Es sei eine „dramatische Entwicklung“, wie weit rechte Gewalt schon in die Mitte der Gesellschaft eingedrungen ist, so Hofreiter.

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74 Kommentare

 / 
  • Die juristischen Ausführungen mancher Kommentatoren gehen an der Realität vorbei:

    "Die Frage wäre dann, ob das Hausrecht zu Recht ausgesprochen wurde. "

    Juristisch ist das nicht die Frage. Wer auf Aufforderung des Hausrechtsinhabers den Laden nicht verläßt, begeht Hausfriedensbruch. Hausrechtsinhaber ist der Filialleiter und die Mitarbeiter, die seine Anweisungen ausführen.

     

    Ein psychisch Kranker, der auf entsprechende Aufforderung den Laden nicht verläßt und stattdessen eine Flasche in die Hand nimmt - die er offensichtlich nicht kaufen will - ist eine Gefahr und stellt aus Sicht der Verkäufer eine Bedrohung dar.

     

    Hier über Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, auf Seiten der "Bürgerwehr" zu diskutieren, wird dem Gesamtvorgang juristisch nicht gerecht.

    • @A. Müllermilch:

      tut mir leid, her muellermilch, auch wenn sie sich sehr bemuehen, fachlich kompetent und serioes zu wirken, muss ich ihnen sagen, dass dadurch ihre falschen kausalen verknuepfungen und als fakten verkauften annahmen irgendwie besser macht.

      leider zu tendenzioes, neutralitaet, versuch der objektivitaet kann man ihnen so nicht wirklich abkaufen.

  • Was sagt uns das? Die berühmte Mitte der Gesellschaft fühlt sich mittlerweile alleine gelassen und greift zu solchen Mitteln. Und alle in die rechte Ecke zu stellen bringt uns auch nicht weiter.

  • 1G
    12671 (Profil gelöscht)

    Vor dem Ausländerrecht steht vor allem mal das Inländerrecht.

    • @12671 (Profil gelöscht):

      Was es genau mit der Flasche auf sich hatte, ist ungeklärt.

      Alle Berichte betonen, dass es weder einen Diebstahl noch den Versuch eines Solchen gab.

      Das bekannte Video zeigt auch nichts, das auf eine Bedrohung einer Verkäuferin hindeutet, noch irgendeine Reaktion von irgendeiner Verkäuferin, dass sie sich irgendwie "bedroht" fühlte.

      Nachgewiesen urch das Video ist eine vollendete Körperverletzung durch die Schläger in den einheitlich schwarzen T-Shirts. sowie eine Beleidigung.

      Glücklicherweise (für das Opfer) scheinen die "Bürgerwehrer" dumm wie Toastbrot und haben ihre Lügen durch ihre peinlichen Labereien bereits weitgehend selbst entlarvt.

  • Was für mich offentsichtlich aus dem video hervogeht, ist das das völlige fehlen von emphatie, nur das kleinste anzeichen von verständnis von seiten aller beteiligten für die Situation oder das Problem des Mannes. Diese vollkommene fehlen von Hilfsbereitschaft und der Fähigkeit, sich in einen anderen Menschen hineinzuversetzen, ist für mich erschreckend. Ihr mögt mich vielleicht als naiv bezeichnen, ich war nicht vor Ort und habe keine Ahnung, wie die Situation letztendlich abgelaufen ist. Doch allein die in dem Video festgehaltene Reaktionen sind verdammt traurig und zeugen von einer armut die nichts mit besitz zu tun hat...

    • @Nibron:

      Na ja, die mangelnde Emphatie lässt sich zunächst schon plausibel damit erklären, dass der Kunde mit dem gleichen Anliegen schon zweimal im Laden war, und sein Anliegen dort als unbegründet eingestuft wurde.

      Das erklärt allerdings nicht die Haltung während der Gewalthandlungen durch die Schläger.

      Diese deutet stark darauf hin, dass das Personal die Schläger kannte und mit ihren Handlungen einverstanden war.

      (Was durch die Presseberichte weitgehend bestätigt scheint)

  • Der Film heißt 18 Minuten Zivilcourage und berichtet über die Behandlung eines als Ladendieb überführten Asylbewerbers in Tübingen Ba-Wü 1987.

    17 Minuten lang wurde er im Hinterhof von einem dort Angestellten gewürgt.

    In den 90er Jahren wurde häufig an diesen Totschlag erinnert.

    Der erwürgte Iraner hieß Kiomars Javadi: http://unvergessen.blogsport.de/javadi-kiomars/

    • @nzuli sana:

      Tübingen, eine weitere CDU regierte Stadt im tiefsten braunen Osten.

      • @Nifty_Monkey:

        Tübingen, Baden-Württemberg - "... im tiefsten braunen Osten ..."

        Wie jetzt?

  • Ich habe mir das Video angeschaut. Als Fachkrankenpfleger ist einmal mit einer Glasflascheninfusion in meine Richtung geworfen worden. Aber nicht gezielt. Ein beruhigendes Gespräch, Klärung der Situation, reichte aus. Körperliches Angehen, nach dem Wurf, mit drei Pflegekräften, dann Festbinden muss schon Bestandteil einer Kultur im Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen sein, damit man damit durchkommt, als Erstmaßnahme. Betrachten wir die formalen Regeln, heute, Gesetzesvorgaben, Standards, Literatur und nicht zuletzt die Leitbilder der Einrichtungen selbst, kommt man damit so eben nicht mehr durch, weil sich die Kultur im Umgang mit feM geändert hat. So sieht es heute im Krankenhaus aus. Der Mann hat mit der Flasche nicht gedroht. Er stand still, hat, in langsamen Bewegungen der Arme, damit gestikuliert, so wie man mit Armen ganz allgemein gestikuliert. Er unternahm keine Bewegungen nach vorn vor, in die Richtung einer Person. Was auffällt, ist die Kameraführung, das interessierte Publikum, der Auftritt der Bürgerwehr. Das sieht für mich aus wie eine Inszenierung, ein Werbefilmshooting für die sozalien Medien. Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerwehr, die sich was traut.

  • Vor abstrusem "Zivilcourage" Gekläffe, sollte man sich das Vido vielleicht selbst einmal besehen.

     

    Unabhängig von einem möglicherweise widerborstigem Verhalten, geht von dem Mann keinerlei Gefährdung aus.

    Die bei ihm stehenden Supermarktangestellten warten augenscheinlich auf etwas (die Polizei? die "Bürgerwehr"?).

    Die eintreffenden Männer in schwarz gehen direkt zur Gewaltanwendung über (schmerzhaftes "Abführen", harte Faustschläge beim Widerstand).

     

    Wer das Zivilcourage oder eine Festnahme nach Jedermannsrecht schimpft, braucht keinen politischen Offenbraungseid mehr leisten.

  • Wo genau liegt hier Rassismus vor?

    Wenn ein psychisch Kranker eine Frau bedroht und er daraufhin entfernt wird, hat das nichts mit Rassismus zu tun, sondern mit Gefahrenabwehr und Zivilcourage.

    Hätte der mann aufgrund seiner Herkunft nicht entfernt werden sollen? Hätte man warten sollen, dass er seine Drohung wahr macht?

    • @Suleika:

      Zum Rassismus: Die Heftigkeit des Handelns der vier Männer (Bürgerwehr) im Kontext gesellschaftlichen Alltages in Sachsen ist durchaus mit Rassismus zu erklären. Ich kann das auch gerne weiterführend erläutern.

      Zum "psychisch krank"-sein: dem Mann ist jedenfalls nichts in der Richtung anzumerken. In psychischer Behandlung sein, kann Ursachen von Erschöpfung über Prüfungsangst bis Wahnvorstellung haben. Psychsich krank ist bitte nicht mit "irre", gefährlich und unzurechnungsfähig zu assoziieren!

      Und Zivilcourage ist es Ihrer Ansicht nach, Menschen zusammenzuschlagen, zu beleidigen, zu bedrohen und zu Fesseln?

       

      Weiter unten kommentieren Sie, die Polizei braucht mitunter zu lange, um eingreifen zu können, man müsse selber handeln. Ja, das stimmt. Doch die Frage ist, wie man handelt. In diesem Fall hätte es einer deeskalierenden Auflösung der Situation gebraucht, und keines Schlägertrupps.

    • @Suleika:

      Nochmal: In Deutschland - wenigstens im Westen - sind staatliche Organe für die Ausübung des Gewaltmonopols zuständig, und zwar ganz allein.

      • 1G
        12671 (Profil gelöscht)
        @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        Stimmt ganz sicher nicht. Strafprozessordnung (StPO) § 127, Abs. 1 und andere lesen.

    • @Suleika:

      Welche Drohung?

    • @Suleika:

      na ueberlegen sie doch mal -

      wie oft kam es bisher in deutschland vor, dass nach einem disput in einem geschaeft der kunde von 3 hinzugerufenen zivilen schlaegern grob gepackt wird, angeschrien wird, mit gewalt aus dem laden gezerrt wird und dann noch mit kabelbinder an einen baum gefesselt wird? wie oft passiert das irgendwo, und welche nationalitaet haben die gefesselten? wie hoch ist die auslaenderfeindlichkeit in sachsen? wie hoch ist die gewaltbereitschaft in sachsen? wie oft werden wohnhaeuser von deutschen angezuendet?

      • @the real günni:

        Die Moderation: Kommentar entfernt.

        • @Suleika:

          sie driften vom thema ab -

           

          aber ernsthaft: sie bezweifeln, dass diese sache rein GAR NICHTS mit rassismus zu tun hat? wirklich?

      • @the real günni:

        und ich vergass noch: und alle umstehenden und zeugen des geschehens das alles auch noch gutheissen.

        inklusive der polizeibeamten.

    • @Suleika:

      Ich buchstabiere mal:

      I-N-F-O-R-M-I-E-R-E-N !

      N-A-C-H-D-E-N-K-E-N !

      • @Hanno E:

        Wie oft wird in der Gesellschaft moniert: Alle haben es gesehen, aber niemand griff ein...

        Das Video zeigt ja nun mal nicht alles, wie lange der da stand, was für Drohungen er aussprach.. alles nicht zu sehen. Es ist ein letzter Ausschnitt des Vorfalls. Würden sich die ganzen Rassismus-Schreier genauso echauffieren, wenn es ein Deutscher wär? Ich nehme stark an, nein. Oder nach Köln hieß es, die deutschen Männer hatten ja gar nicht eingegriffen. Nun wird eingegriffen, um schlimmeres zu verhindern und es ist auch falsch.

        Und wer sagt das Gewaltmonopol liegt bei der Polizei: Sorry, aber es gibt genügend Situationen, in denen man nicht erst auf diese warten kann. Wenn mich jemand bedroht, warte ich sicher nicht erst auf die Polizei, sondern versuche mir selbst zu helfen oder lasse mir helfen.

        • @Suleika:

          Ich verstehe, was Sie meinen. Allerdings hat das mit dem erhofften Nachdenken bei Ihnen wohl doch nicht so gut funktioniert. Es geht hier auch um Verhältnismäßigkeit. Und das das Verhalten dieser selbsternannten Beschützer von was-auch-immer absolut unverhältnismäßig und obendrein auch, meiner Meinung nach, durchaus strafbar war. Darüber muss man doch nun wirklich nicht diskutieren wenn noch einigermaßen bei gesundem Menschenverstand ist. Alles Weitere wurde hier in den Kommentaren schon ausgiebig angesprochen. Unter anderem von "Anomalie" Grüße

        • @Suleika:

          Das Video zeigt den Mann, wie er zwar erregt, aber nicht übergrifflich da steht. Eine Situation, in der die Ankunft der Polizei hätte relativ entspannt abgewartet werden können.

          Die mediale Aufmerksamkeit für diesen Fall ist insofern berechtigt, dass der Mann einer Minderheit in einem Bundesland angehört, dass für den humanen Umgang mit ihr nicht gerade bekannt geworden ist. Auch wenn es individuell gesehen unerheblich ist, welcher Herkunft der "Delinquent" ist, ist die Sensibilität für diese Minderheit berechtigt, da eine Projektion auf andere Menschen dieser Minderheit stattfindet.

          Zum Unrecht gegen einen Iraker wird schnell generelles Unrecht gegen z.B Flüchtlinge.

          "Und wer sagt das Gewaltmonopol liegt bei der Polizei: Sorry, aber es gibt genügend Situationen..."

          Diese Situation hat hier offenbar nicht bestanden.

  • 7G
    74450 (Profil gelöscht)

    Wer das Video gesehen hat bleibt fassongslos zurück. Dort ist keineswegs zu sehen, dass jemand mit einer Flasche bedroht wurde. Vielmehr hat der Mann eine flasche in der Hand, mit der er herumwedelt, ohne jedoch Angriffsbewegungen o.ä. durchzuführen.

     

    Die "Festnahme" erfolgt hingegen alles andere als zimperlich. Dort ist eindeutig eine Körperverletzung durch die "Bürgerwehr" zu erkennen. Mensch bleibt gespannt, wie die sächsische Justiz reagiert. Die Exekutive hat sich ja schon lächerlich gemacht.

  • Der zuständige Polizeipräsident in Görlitz hält das Vorgehen der 'Bürgerwehr' für sinnvoll. Offensichtlich setzt die Polizei in Sachsen nicht das Recht durch, sondern sorgt für rechtsfreie Räume. Man ist fast versucht zu behaupten, die sächsische Polizei bildet in Teilen eine kriminelle Vereinigung.

    • @Lapa:

      Die richten die Angsträume ein, von denen Höcke immer spricht.

  • 7G
    74450 (Profil gelöscht)

    Widerliche Barbaren!

     

    Wann schaffen wir es endlich die Zivilisation und den Rechtsstaat nach Sachsen zu bringen?

  • Das sieht doch aus wie ein Fake....

  • So wie sich der Sachverhalt darstellt, hat der Iraker offenkundig die Kassiererin bedroht. Und das sowohl verbal (lautstark) als auch körperlich durch die Bedrohung mittels einer Weinflasche.

    Ein Außenstehender muss davon ausgehen, dass im vorliegenden Fall eine nicht unerhebliche Straftat begangen wird. (Diebstahl, Raub, verschiedene Körperverletzungsdelikte)

    Was ist nun von einem Außenstehenden zu erwarten:

    1.

    Um eine Verletzung der Kassiererin zu verhindern, ist hier ein jedermann nach bürgerlichem Recht und nach seinen persönlichen Möglichkeiten verpflichtet Hilfe (Nothilfe) entsprechend des Notwehrparagraphen zu leisten. (einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren)

    2.

    Da offensichtlich eine erhebliche Straftat vorliegt und der Straftäter wurde auf frischer Tat betroffen wurde, ist nach § 127 StPO ein Jedermann berechtigt den Betroffenen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, um die Strafverfolgung zu gewährleisten.

    Als geeignetes und mildestes Mittel kommt hierfür auch bzw. ganz besonders eine Fesselung in Betracht, um eine Verletzung des Betroffenen oder der Festhaltenden zu vermeiden.

    Soweit zum Fall.

    Es ist unfassbar, dass in vorliegendem Fall (in unserem Gutmensch-Staat) nun die Zivilcourage der Eingreifenden mit Strafanzeige (Freiheitsberaubung, etc.) bedroht wird.

    • @Rhöner9:

      Komisch nur, dass die Außenstehenden einfach locker weiter eingekauft haben. Die sind sogar dicht an dem Mann vorbei gegangen. Keiner schien sich irgendwie bedroht zu fühlen. Alles gut auf dem Video zu sehen. Der Iraker brüllt oder droht auch nicht. Überhaupt nicht. Auch die Angestellten machen keinen ängstlichen Eindruck. Genervt sind die, Aber dass die sich bedroht fühlen kann ich da nicht sehen.

  • Ein ähnlich psychisch kranker Deutscher hätte vielleicht den gleichen "Ärger" gemacht. Ob die Reaktion der Mitmenschen die gleiche oder eine andere gewesen wäre, bleibt spekulativ.

     

    Es illustriert aber gut, was Integration in der Endkonsequenz auch bedeutet: die Integration von schwierigen und eventuell die Allgemeinheit herausfordernden Menschen.

     

    Ohne einen Konsens in der Gesellschaft zu der Frage der Migration, werden wir diese Herausforderungen nicht bewältigen. Es ist an der Zeit diesen Konsens anzustreben und aufzuhören, die eigenen Maximalpositionen in dieser Frage zu festigen.

     

    Denn selbst wenn die "Bürgerwehr" darüber hinwegsehen würde, solche Problem bleiben ...

  • 3 Männer in Schwarz, allesamt Hünen.

    Dem Flüchtling augenscheinlich körperlich überlegen.

     

    Wenn ich Bestandteil dieses Skat-Clubs wäre, wäre ich ruhig auf den Mann zugegangen und hätte versucht die Situation zu deeskalieren.

     

    Alles andere ist einfach unmenschlich.

     

    Ich verstehe auch nicht mit welchem Mut diese Herren los ziehen und Polizeiarbeit verrichten.

    Ich würde mir doch wenigstens kurz Gedanken darüber machen das ich als Dachdecker keine Ahnung davon habe was Zutun ist wenn Menschen eine Waffe auspacken.

     

    Beängstigend...

  • Die TAZ hätte "Bürgerwehr" wenigstens in Anführungszeichen schreiben können.

  • Wenn man dem Polizeibericht glauben schenkt ist die Person drei mal an dem Tag in dem Ladenlokal aufgetaucht. Schon beim ersten mal ist gegen die Person ein Hausverbot ausgesprochen worden. Das Hausrecht wurde bei den ersten beiden Vorfällen jeweils durch die Polizei durchgesetzt. Zu der Einsicht, dass das Hausrecht in unserer Rechtordnung zu respektieren ist führte dies aber scheinbar nicht. Allein das erneute Betreten der Geschäftsräume stellt einen Hausfriedensbruch dar. Laut mehrer Gerichturteile ist das Hausrecht ein notwehrfähiges Recht.

     

    "Auch das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Der Hausrechtsinhaber darf deshalb einen Besucher, der trotz Aufforderung einen Raum nicht verläßt, notfalls mit Gewalt entfernen. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilurteil.

    Die Richter stellten sich damit auf die Seite eines Ladenbesitzers, den ein früherer Geschäftsfreund auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt hatte. Der Ladeninhaber hatte den aufdringlichen Besucher kurzerhand am Kragen gepackt und aus dem Laden geschoben, nachdem mehrere Aufforderungen, mit den lautstarken Beschimpfungen aufzuhören und das Haus zu verlassen, nichts gefruchtet hatten. Dabei ging der Ladenbesitzer nicht gerade zimperlich zu Werke.

    Gleichwohl lehnten es die Richter ab, dem ungebetenen Gast eine finanzielle Entschädigung zuzusprechen. Auch zur Durchsetzung des Hausrechts sei der Einsatz körperlichen Zwangs rechtmäßig, sofern er die Grenzen der gebotenen Notwehr nicht überschreite." LG Nürnberg-Fürth Az. 13 S 8728/94

    • @Baidarka:

      @Baidarka: Die Polizei untersucht den Vorfall, das bedeutet auch, dass der erste Polizeibericht überprüft wird. Nehmen wir mal an, dass man ihrem Beitrag glauben schenken kann, und ein Hausverbot tatsächlich ausgesprochen wurde. Die Frage wäre dann, ob das Hausrecht zu Recht ausgesprochen wurde. Da die Polizei bereits zuvor gerufen worden war und unverrichteter Dinge wieder abgezogen war, hat es anscheinend keinen triftigen Grund für ein Hausverbot im Supermarkt gegeben. Auch die Verkäuferin wirkt wie alle anderen auf dem Video nicht verängstigt, im Gegenteil. sie schnauzt am laufenden Band den Iraker an. Vielleicht ist das Hausverbot aus einem sachfremden Grund verhängt worden? Mir fällt da ein ganz bestimmter sachfremder Grund ein. Dann denken Sie das mal zu Ende, wenn ein Supermarkt nach dem anderen derartige "Hausverbote" verhängen würde. Sollten wir dann zwei verschiedene Sorten von Supermärkten aufmachen? Und selbst wenn das Hausverbot zu Recht verhängt worden wäre: In ihrem zitierten Urteil steht: "[...] sofern er die Grenzen der GEBOTENEN Notwehr nicht überschreite." Was war hier bitte "geboten"? Es hat sich um eine (berechtigte oder unberechtigte) Beschwerde eines Kunden gehandelt, auf den die Verkäuferin nicht geantwortet hat. Allein die Anwesenheit des Kunden wurde als "Angriff" betrachtet, gegen den man sich "wehren" müsse. Der Kunde hat niemanden angegriffen. Was das "Festnahmerecht" angeht, so bedeutet dies, dass man bis Eintreffen der Polizei jemanden "festhält". Wer jemanden fesselt und selber abhaut, bevor die Polizei eintrifft, hält niemanden fest. Er übt Gewalt aus und verschwindet, weil er selber weiß, dass seine Gewaltanwendung rechtswidrig ist.

    • @Baidarka:

      wo steht in diesem polizeibericht https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2016_43091.htm

      auch nur ein wort von hausverbot?

      • @christine rölke-sommer:

        Die üblichen Lügengeschichten halt. Selbst wenn es so wäre - wenn niemand dem Iraker das übersetzt und erklärt hat, kann man ihm wohl kaum einen Vorwurf machen. In dem Video schien es jedenfalls nicht so, als ob er Deutsch versteht.

        • @JoWall:

          einen sprachmittlerin hinzuzuziehen läuft für mich unter selbstverständlichkeit. hätte die pop!stolizei gleich tun müssen, als sie das erste mal gerufen wurde. bedeutet: statts den jungen mann zurück in die klinik zu bringen, von dort sprachmittlerin anfordern... und falls die so-wen nicht haben, sofort die verlegung in fachklinik mit sprachmittlerinnen veranlassen - und derweil sprachmittlerin aus dem pool der pop!stolizei anfordern, am besten wen, wo sowohl arabisch als auch sorani (legt sich bei Irak zwingend nahe) dolmetschen kann.

           

          im übrigen komme ich aus dem staunen nicht mehr heraus, welche "auf frischer tat" manche leutz bei einem entdecken, von dem einzig+allein droht, dass er physisch+psychisch dekompensiert.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Alles so weit klar in Sachsen.

    Die "Bürgerwehr" darf weitermachen...

  • In Sachsen wo Rassisten wachsen... unfassbar, aber wohl die Realität im Freistaat.

    • @Laughin Man:

      Ihre Aussage ist ebenso Menschenverachtend, schon mal darüber nachgedacht?

      Waren Sie schon mal in diesem tollen Land???

      Ansonsten einfach mal persönlich vorbeischauen: gibt es hier herrliche Ort (Dresden, Sächsische Schweiz, etc.pp, nette weltoffene Menschen; leider auch genügend braunen Mob, aber den gibt es Bundesweit, nur ein Totalversagen der Landesregierung auf diesem Gebiet gibt es nur in Sachsen.

      • @Arnsdorfer:

        "nette weltoffene Menschen" gibt es schon, aber sie muss man wie Stecknadel im Heuhaufen suchen.

         

        Es gibt bei weitem noch nicht genug weltoffene und couragierte UrSächsInnen. Die, die es gibt, müssen sich sogar am familiären Kaffeetisch meist mit ihren offenen Ansichten sehr zurück halten.

  • Lost In The Supermarket.

  • Wenn der Mann vorher Personal bedroht hat, angeblich, warum ruft das Supermarktpersonal dann nicht die Polizei?

    Möglicherweise weil man aus erfahrugn gelernt hat, dass die nicht oder erst sehr spät kommt.

     

    Ansonsten die dargestellten Übergriffe und die Brutalität gegen den Iraker kommen selbst mir als derzeitigem AfD-Sympatisanten schlimm, erschreckend und vermutlich rassistisch motiviert vor.

     

    Allerdings darf mn den Vorfall auch nicht von der vorherigen, angeblichen Bedrohung abtrennen, das ist nun auch kein Kavaliersdelikt.

    Der Asylbewerber muss sich nun mal auch nach Recht und Gesetz orientieren, nicht nur die rechte Bürgerwehr.

    • @Zed Tan Chan:

      Wissen Sie von einer Bedrohung ?

      • @lions:

        Naja, der Artikel schreibt:

         

        "Allerdings sei er nach Unklarheiten um eine von ihm gekaufte SIM-Karte wütend geworden und habe Mitarbeiter bedroht."

         

        Ob das der Wahrheit entspricht, oder als Ausrede für einen rassistischen Akt herhalten muss, ist eine andere Frage. Doch zuguterletzt ermittelt die Polizei nach anfänglichen Versäumnissen nun doch in alle Richtungen:

         

        "Gegen den Asylbewerber werde nun wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt, gegen die Männer wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung."

         

        Warten wir doch erst einmal die Ermittlungs-Ergebnisse ab, anstatt uns auf dürftiger Grundlage ein (Vor)urteil welcher Stoßrichtung auch immer zu bilden.

        • @Ein alter Kauz:

          Durch die ursprüngliche Untätigkeit der Polizei gegenüber den Schlägern, (die nach einer DPA-Meldung von heute Nachmittag keine Bürgerwehr sein wollen) ist die Polizei selber schwer komprometiert,

          Das ganze stinkt nach einer augenzwinkernden Duldung der "Bürgerwehr" durch die Polizei und auch des Supermarkt-Personals.

  • Sie, liebe taz-Redaktion, kennen ja anscheinend das Video. Ihre Beschreibung setzt recht spät an - bei dem Erscheinen der dunkel gekleideten Männer. Aber das Video zeigt ja davor noch einiges mehr. Wieso verzichten Sie auf die Beschreibung dieser Ereignisse?

     

    Der Polizeibericht, den Sie verlinken sagt:

     

    "Daher war der Mann am Folgetag, dem 21. Mai 2016, am Nachmittag zweimal in dem Supermarkt erschienen, um das Problem zu klären. [...] In beiden Fällen wurde die Polizei hinzu gerufen. Eine Streife brachte den Mann zurück zum Fachkrankenhaus[...]Als der Betroffene nun am Abend gegen 18:00 Uhr ein drittes Mal in dem Geschäft erschien, eskalierte die Situation. Aus Zeugenvernehmungen des Verkaufspersonals ist ersichtlich, dass die Filialleiterin den Sachverhalt geprüft und dabei festgestellt hatte, dass das Guthaben der Telefonkarte bereits aufgebraucht worden war. Der Mann soll in Rage geraten sein, eine Flasche Wein aus einem Regal genommen und damit die Filialleiterin sowie eine Mitarbeiterin bedroht haben[...]Wie nun auch auf dem Video ersichtlich ist, erschienen mindestens drei derzeit noch unbekannte Männer, welche den 21 Jährigen ergriffen und ihn aus dem Geschäft brachten. Dabei kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. "

     

    Ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie davon auf Rassismus kommen und darauf, er sei von den Männern angegriffen worden.

     

    Sehen Sie nicht zumindest die Möglichkeit, dass der Mann den Personen in seiner Umgebung plausibel als gefährlich erschien und dass es vernünftig gewesen sein könnte, ihm die Flaschen abzunehmen und aus dem Geschäft zu schaffen?

    • @Philipp Derne:

      Das Video belegt gerade keinerlei Bedrohungshandlung sondern stattdessen ergeben sich daraus erheblich Zweifel an der Darstellung.

      Es ist für mich gerde auch mit den bekannten Hintergrundinformationen sicher, dass es keinerlei Grundlage für ein Eingreifen nach dem "Jedermannrecht" gab. Gerade auch, weil die Identität des Kunden bekannt war.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Philipp Derne:

      " ... dass es vernünftig gewesen sein könnte, ihm die Flaschen abzunehmen und aus dem Geschäft zu schaffen?"

       

      Und mit Kabelbindern an einen Baum zu fesseln?

      Vergessen, Philipp Derne?

  • Aus dem Ablauf der Ereignisse, wie es das Video dokumentiert, ergibt sich zwingend, dass das Personal des Supermarktes zuvor die "Bürgerwehr" informiert hatte.

    Anders ist kaum erklärlich, dass diese Schläger ohne jedes Zögern so zielstrebig in den Markt und auf den Kunden mit dem Handy-Problem zugingen. Das Verhalten des Personals legt zudem nahe, dass sie die Schläger kannten, und mit deren eindeutig rechtswidrigem Handeln einverstanden waren.

    Das "Dutzen" des Kunden kann auch ein Hinweis darauf sein, dass dieser dem Personal auch bekannt war.

    Möglicherweise als "nerviger Kunde".

    • @Wagenbär:

      Gut, dass sie nicht entscheiden, was rechtswidrig ist. Das hat immer noch die Judikative zu entscheiden.

  • Kann man die Polizei jetzt auch verklagen weil sie Täter einfach so gehen lässt? Unfassbar was sich mal wieder in Sachsen abspielt. Das sollte auch politische Konsequenzen haben.

    • @JoWall:

      Sachsen schließen?

       

      (wie die Hasenburg-Heime)

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Die sächsiche Polizei ermittelt. Toll, gegen sich sebst? Hier wir ein weiteres Mal dokumentiert, dass die sächsischen Behörden Teil des Problems sind, zur Lösung tragen die nicht bei.

  • Mich wundert es nicht, dass solche "Bürgerwehren" immer dreister vorgehen - bei der zu erwartenden anschließenden Passiv-Haltung der "Polizei, Dein Freund und Helfer". Ich weiss, dass Kopfschütteln nicht hilft. Aber ich kann es mir dennoch nicht verkneifen. Und mich zusätzliuch zu fragen, mit welcher Geisteshaltung die Schutzpolizisten vorgehen und wen sie da wohl (!) schützen. Für wessen Ruhe sorgen sie wohl mit ihrem "(Nicht-)Engagement". Offenbar nur für ihre eigene und für ein weiter ungestörtes Agieren von solchen Bürgerwehr-Randalierern.

     

    Ich hätte nicht Angst vor Leuten wie diesem Flüchtling, wohl aber vor solchen bedrohlichen schwarzen "Schutzschwadronen". Warum schaltet sich zudem keine Marktleitung zuvor schlichtend ein. Hat sie keine Autorität?

    • 1G
      12294 (Profil gelöscht)
      @noevil:

      Ich glaub ich hätt vor jedem Angst, der mich mit ner Weinflasche angreift, ob Flüchtling oder nicht.

  • Mal gucken, ob der Iraker solchen Umgang verdient hat : https://www.youtube.com/watch?v=QIGxO0VnK6k

     

    Ich kann keine Straftat des Mannes erkennen, aber eine der "Zivilcouragierten".

    Achten Sie auf die Untertitelung des Videos !

    • @lions:

      Keine Straftat? Warum hatte er denn die Flasche Wein in der Hand? Wollte er die kaufen? Ein Verwirrter mit einer Weinflasche in der Hand, der seinem Gegenüber eine Diskussion aufzwingen will - nicht ganz ungefährlich.

       

      Die einzige Frage die sich stellt, warum nicht das Eintreffen der Polizei abgewartet wurde. Diese Frage kann man aber aufgrund der wenigen Informationen nicht beantworten. Manchmal lehnt die Polizei ein Eingreifen ab, weil sie meint, für zivilrechtliche Auseinandersetzungen nicht zuständig zu sein. Wenn der Mann auf entsprechende Aufforderung den Laden nicht verlässt, liegt aber zumindest die Straftat Hausfriedensbruch vor.

    • @lions:

      danke für den link! Nur nachdem man das video gesehen hat, kann man eine meinung äußern. Und ehrlich, ich kann nicht verstehen, dass eine meinung existieren kann, die sich nicht vor dieser "bürgerwehr" graut!!!!!!!

    • @lions:

      unfassbares video, mir wird richtig uebel. das kann doch nicht sein, dass man bei einer verbalen auseinandersetzung von drei zivilen schlaegertypen abgefuehrt wird. hier setzt der rechtsstaat aus, eine schande fuer alle beteiligten. was ist da nur los in sachsen, ist das eigentlich noch deutschland?

      • 6G
        628 (Profil gelöscht)
        @the real günni:

        Sicher ist Sachsen noch Deutschland. Oder halten sie derartige Vorfälle in anderen Teilen Deutschlands für ausgeschlossen? Ich zumindest nicht.

        Was Sachsen vor anderen Bundesländern auszeichnet, ist das massive Versagen der dortigen Behörden.

        • @628 (Profil gelöscht):

          ja, halte ich eher fuer ausgeschlossen. bis vielleicht noch auf ein paar dunkle flecken in ostdeutschland. weil es eigentlich immer mindestens einen besonnen gibt, der mal checkt, dass hier viel schief laeuft. der mal sieht, dass alle beteiligten und umstehenden auf einen losgehen und zumindest etwas sagt, wenn nicht dazwischen geht und den einen beim alle gegen einen verteidigt. der merkt, dass hier etwas gewaltig kippt. und dass ein einzelner - auch wenn er angeblich tierisch genervt hat mit seiner simcard - von einer zivilen meute mit kabelbindern an einen baum gebunden wird, was foermlich zum himmel schreit. das alles ist unfassbar. das ist lord of the flies.

          und dann kommt zu den ganzen unsaeglichen noch ihr punkt dazu, dass die polizei vor ort nichts komisches daran findet. sondern erst im nachhinein.

    • @lions:

      Interessant auch, wie die Kassiererin den Kunden selbstverständlich duzt und offensichtlich gar nicht auf seine Problem eingeht. Also da wo ich einkaufe, wäre in diesem Fall die Marktleitung gekommen, um sich des Problems anzunehmen und zwar in Form von kompetenter Problemeröterung und Beratung des Kunden.

      • @LiebeSonneScheine:

        Der Umgang mit dem Mann ist absolut abnormal. Zudem: So wie er die beiden Flaschen trägt, wollte er diese nicht als Waffe einsetzen.

        Aber typisch Discounter, die verkaufen Sachen, von denen sie keine Ahnung haben und der Kunde wird abserviert, in dem Fall sogar abgeführt. Vll hat der Mann unwissentlich sein Internet ohne Flat im Handy freigeschaltet: ist meist auf on voreingestellt, oder die Sim ist kaputt. Jedenfalls hat er bezahlt und eine Aufklärung vor Ort verdient.

        • @lions:

          Nee, also ich kenne Discounter jetzt wirklich nicht so, aber ich wohne auch in einer "Metropole". So was ist für mich völlig unvorstellbar. Das ist 1. Osten und 2. - oder vor allem! - Ressentiment gegen Ausländer. (Und ich sage ganz bewusst "Ausländer")!

          • @LiebeSonneScheine:

            Ja, man wäre wohl mit einem "Stammsachsen" anders umgegangen.

            • @lions:

              In Arnsdorf sind mit Sicherheit aufgrund der bekannten Klinik viele "Stammdeutsche". Sicher lebt der Netto auch gut von den Patienten, soweit sie überhaupt raus dürfen.

    • @lions:

      @Videolink im Text funzt bei mir nicht

  • Ausländer und psychisch krank, da kann der besorgte Nationalist in Sachsen doch gar nicht anders als die Faust zu ballen - schon aus Tradition!